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Gäfgen/Daschner-Fall vor EuGH
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist bekannt. Und was ändert das an der beendigten unmittellbaren Gefahrensituation? Warum sollte ein Inhaftierter in diesem Fall verpflichtet zur aussage, zur Selbst-Belastung sein?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
KV = Körperverletzung? Sollte das gemeint sein sind Sie sich der Wirkung von Folter nicht bewußt.



Strafrechtlich gibt es aber Folter gar nicht. Entweder Koerperverletzung, Noetigung oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, anderes passt nicht.
Warum bestraft der Staat nicht die Verletzung der Wuerde genauso hart wie Mord?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist so wohl richtig. Die Frage ist aber doch auch, ob dass hier eine rein strafrechtliche Diskussion ist. Ich habe sie (wie Sie eigentlich auch) bislang auch als rechtspolitisch- und rechtsphilosophischverstanden und geführt. Und da gibt es die normative Kraft des Faktischen aka Folter eben schon.
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