Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Telefonanbieter gibt Schuld zu. Schadensersatzforderung wie?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Telefonanbieter gibt Schuld zu. Schadensersatzforderung wie?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jananatali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 16:33    Titel: Telefonanbieter gibt Schuld zu. Schadensersatzforderung wie? Antworten mit Zitat

Ein Telefonanbieter habe aus einer Anfrage des K einen Auftrag selbstständig geprägt und aus einem Analoganschluss den unbestellten DSL-XXL Tarif geprägt. Unverzüglich widerspricht K, bleibt aber auch mit weiteren Beschwerden ungehört.
Er bekäme Rechnungen mit Kompletttarif und konnte so überhaupt nichts mehr nachvollziehen. Er zahlt noch einen Schätzbetrag und irgendwann gar nichts mehr.

Das Telefon wird abgestellt- 14 Tage lang.

Endlich werde er gehört und der Telefonanbieter gäbe ihm (K) Recht. Der Telefonanbieter ist bereit den eingetretenen Schaden zu bezahlen.

Wie ist ein solcher zu beziffern oder zu begründen, wenn nur das Telefon nicht geht?
Gibt es hier Pauschalbeträge, z.B. pro Tag?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.04.07, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Für die 14 Tage wird wohl keine grundgebühr oä zu zahlen sein, für etwaige darüber hinausgehende Schadensbeträge müsste schon nachgewiesen werden, welche Schäden/Schadenspositionen denn tatsächlich verursacht wurden/eingetreten sind (teure Mobiltelefonate statt festnetz als Beispiel)
Nach oben
jananatali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich hier um einen Geschäftsanschluss handeln würde und Kunden während dieser Zeit nicht erreicht werden konnten, weil der Anschluss stets das Besetztzeichen hören ließ und dadurch der Telefonkunde gar nicht wahrnehmen konnte, dass nur sein Anschluss einseitig gesperrt war, könnte man dann nicht noch mehr fordern?

Verträge könnten z.B. nicht zustande gekommen sein oder Ähnliches?

Läge ich hier richtig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.04.07, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nachzudenken wäre darüber allerdings würde der Anschlussinhaber in der Beweispflicht fü den entgangenen Abschluss stehen...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.