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Verfasst am: 24.04.07, 13:11 Titel: §34c EStG - Arbeit in Qatar - Steuerfrei in BRD
Hallo,
ich hab eine ähnliche Frage, wie bereits in diesem Thread http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=94506 besprochen. Da es sich doch etwas unterscheidet, stelle ich meine Frage in einem neuen Thema.
Person A hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in BRD
Von seinem Arbeitgeber wird A vorübergehend nach Qatar versendet. Wohnsitz bleibt in der BRD.
Wie ist dieser Umstand in Zusammenhang mit §34c EStG zu sehen. Dort steht:
Zitat:
Bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte sind die ausländischen Einkünfte nicht zu berücksichtigen, die in dem Staat, aus dem sie stammen, nach dessen Recht nicht besteuert werden.
Es besteht kein DBA zwischen der BRD und Qatar
In Qatar sind nach dortigem Recht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei.
Ist der § so zu interpretieren, daß die Einkünfte von A, die für den Zeitraum seines Aufenthaltes in Qatar (und Wochenendheimflügen dazwischen?) anfallen, in der BRD steuerfrei sind?
Gibt es noch andere §§, die in diesem Umfeld zu berücksichtigen sind?
nein, die Zitierung des § 34c ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Da geht's hauptsächlich um Anrechnung ausl. Quellensteuern bei Kapitaleinkünften, dort dürfen dann Staaten ohne Quellensteuerabzug bei der prozentualen Ermittlung anrechenbarer ausl. Quellensteuern nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt in D das Welteinkommensprinzip, d.h., wer in D einen Wohnsitz hat, muss alle Welteinkünfte in D versteuern.
Ausnahmen könnten z.B. in einem DBA geregelt sein.
Da keins vorhanden ist, müssen die Einkünfte aus Qatar in D "normal" versteuert werden.
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