Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe eine Frage bezüglich einer, meiner Meinung nach, dummen Bestimmung/Einschränkung. Habe vor ein paar Jahren die Realschulprüfung versaut und beschloss die 10.Klasse zu wiederholen. Bei der Wiederholung bin ich leider wieder durchgefallen.
Ich erhielt eine Ausbildung und verlies nach dem Wiederholungsjahr die Schule.
Obwohl ich mir Mühe gab sollte es dann doch an Mathe etc... scheitern.
Nun (Jahre später) ist man reifer, ehrgeiziger und Besser in verschiedenen Bereichen geworden und hat sich entschlossen die Prüfung zu wiederholen um wenigstens den Abschluss zu erhalten. Habe gelernt, mich vorbereitet und dann erst auf Rat angemeldet. Nun erhielt ich vom Kultusministerium bzw. von der zuständigen Stelle eine Absage bzw. die Verweigerung da ich schon "sozusagen" das Dritte mal die Prüfung ablegen würde.
Was soll ich da machen ?
Jetzt kann man ja einfach sagen Pech gehabt aber ich will dies nicht auf mir sitzen lassen zumal es doch egal ist ob jetzt ein oder zwei Leute in der Prüfung mehr oder weniger sitzen würden. Es hätte ja nur Vorteile !
Dann trifft Art. 54 BayEUG auf Sie zu; den wichtigen Satz habe ich blau markiert:
Zitat:
Art. 54: Abschlussprüfung
(1) 1Der Besuch der Schule wird in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen (Abschlussprüfung). 2Bei Berufsschulen kann nach Maßgabe der Schulordnung auf eine Abschlussprüfung verzichtet werden, wenn sich die Schüler einer Berufsabschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung unterziehen, an der Lehrkräfte an beruflichen Schulen mitwirken.
(2) Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender der Schulleiter ist, abgelegt, sofern das zuständige Staatsministerium allgemein oder für den Einzelfall nicht anderes bestimmt.
(3) 1Die Abschlussprüfung umfasst nach Maßgabe der Rechtsvorschriften für die einzelnen Schularten entsprechend der Art des jeweiligen Fachs einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. 2Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gilt Art. 52 Abs. 2 entsprechend.
(4) 1Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfling ein Abschlusszeugnis. 2Dieses enthält die Noten in den einzelnen Fächern und die Feststellung, welche Berechtigung das Zeugnis verleiht. 3Zusätzlich kann das Zeugnis eine allgemeine Beurteilung enthalten.
(5)1Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. 2Mit Genehmigung des zuständigen Staatsministeriums oder der von ihm beauftragten Stelle kann die Abschlussprüfung ein zweites Mal wiederholt werden. 3Ein Prüfling, der zur Wiederholung der Abschlussprüfung zugelassen worden ist, darf auch die betreffende Jahrgangsstufe oder den betreffenden Ausbildungsabschnitt wiederholen, falls er damit nicht die Höchstausbildungsdauer überschreitet (Art. 55 Abs. 1 Nr. 6). 4Die Bestimmungen über die Schulpflicht bleiben unberührt.
Um noch einmal geprüft zu werden, braucht es also eine ministerielle Genehmigung. Zunächst sollten Sie sich vielleicht an den zuständigen MB (Ministerialbeauftragten) wenden. Gehen Sie auf die Seite des Bayerischen Realschuletzes http://www.realschule.bayern.de/ , klicken Sie Ihren Regierungsbezirk an, und auf der entsprechenden Seite findet sich dann irgendwo ein Link zum MB. Wenn das nicht klappt, kann ich Ihnen die Adresse auch anderswo raussuchen, müsste allerdings dazu noch einige Daten (z. B. den Bezirk) erfahren.
Danke für den Gesetzestext und den Rat.
Dies habe ich vorher schon nachgelesen.
Deshalb stellte ich meine Frage hier in das Forum.
Ich habe ja auch Kontakt zum Kultusministerium.
Die Eine Seite meint ganz klar dass es nur "2" Versuche gibt und es dann halt Pech wäre und die andere Seite meinte dass man im Grunde nichts machen kann aber es
eventuell doch die eine oder andere Ausnahme geben würde.
Da es so ein hin und her ist fühle ich mich etwas hintergangen.
Die Problematik ist ja auch dass der Zuständige Beamte etc... gerne einen
Nachweis über meine Kenntnisse und Fertigkeiten haben möchte um dann etwas bewirken zu können ???? Für mich wäre es natürlich sehr peinlich wenn ich wieder durchfallen würde. Da ich mich aber bemühe und es in meinem Interesse liegt, denke ich dass ich es schaffen kann + will !
Es konnte mir auch keiner Auskunft darüber geben warum es diese dumme Begrenzung gibt und wieso diese nun auch für ganz Deutschland und alle Bundesländer gibt ?
Ich sehe dies nicht so eng da es ja egal ist ob nun ein oder zwei Prüflinge in der Prüfung mehr oder weniger teilnehmen (So sehe ich es als Betroffener).
Vielen Dank für den Rat. _________________ In dubio pro reo !
Haben Sie bereit s einen "Quali"? Wenn nicht, könnten Sie diesen als "Externer" an der für Ihren Wohnort zuständigen Hauptschule ablegen. In Verbindung mit einer besonders gut bestandenen Gesellenprüfung kann das zum "Quabi" führen - und dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleich gestellt. Darüber hinaus könnte ein besonders gut bestandener "Quali" auch als Argumentationshilfe für die Erteilung der Sondergenehmigung dienen. Das kostet u. U. vielleicht noch einmal ein Jahr, bringt aber dann vielleicht doch den ersehnten Abschluss.
Vielleicht haben Sie ja auch konkrete Gründe, warum Sie die Prüfung auch im 2. Anlauf nicht geschafft haben: Familiäre Probleme, weil die Eltern sich scheiden ließen, gesundheitliche Probleme oder ähnliches. Wenn Sie so etwas belegen können, könnte das der Schlüssel zur ministeriellen Genehmigung sein.
Gibt es eine klare Begründung von Seiten des KM, Ihnen die Ausnahmegenehmigung nicht zu geben - mal abgesehen von der Rechtslage?
Bei Schullaufbahn-Problemen könnte auch die staatliche Schulberatung weiterhelfen: http://www.schulberatung.bayern.de/ . Eine weitere Möglichkeit wäre z. B. der Besuch eines Abendgymnasiums, denn der Besuch setzt nur den "normalen" Hauptschulabschluss voraus. Allerdings sind die Abendgymnasien dünn gesät und zum großen teil privat - das heißt: Schulgeld. Infos und weiterführende Links z. B. hier: http://www.fernlehrgang-abitur.de/interne_pages/themenlinks7.html _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.