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Verfasst am: 29.04.07, 18:54 Titel: Fragen zum Import/ Export
Hi Leute,
ich habe da mal ein paar Fragen zum Import/ Export an die Experten hatte.
1. Import von Markentextilien aus den USA
In nächster Zeit werden größere Mengen Markenkleidung aus den USA importiert. Die Zollabwicklung übernimmt (Wortsperre: Firmenname). Die Ware stammt vom Hersteller und alle nötigen Papiere, Rechnung und Bescheinigungen, dass der Empfänger berechtigt ist diese in die EU einzuführen liegen vor. Muss er hier zusätzlich noch irgendwas in Deutschland beantragen oder Berücksichtigen? Oder kümmert sich (Wortsperre: Firmenname) bzw. FedEx um alles und er zahlt nur Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
2. Export in die USA
X hat einen Kunden in den USA, der hier Markentextilien kaufen möchte, da X diese direkt vom Hersteller in Italien bekommt und um einiges günstiger sind, als in den USA. Wie geht das nun mit dem Export? Sind anfangs nur kleine Mengen. So 50 Stück. Später evtl. mal bis zu 500 Stück. Warenwert von ca. 2.000 – 20.000 €. Versenden wollte X mit (Wortsperre: Firmenname). Er Hatte bisher immer nur privat in die USA versandt. Reicht dann das einfache (Wortsperre: Firmenname) Formular mit Angabe des Warenwertes und außen am Paket das anbringen der Rechnung?
3. Vorsteuer
X kauft die Ware z.B. in Deutschland und zahlt ja 19% Steuer. Diese kann X ja mit der UST verrechnen. Wenn X diese Ware aber nun exportiert, so muss der Amerikaner ja keine UST zahlen. Kann X die gezahlte Vorsteuer trotzdem gegenüber dem Finanzamt in Abzug bringen, oder gibt es hier andere Regelungen?
Ich hoffe sehr, dass hier jemand eine oder mehrere der Fragen beantworten kann.
Verfasst am: 13.05.07, 11:49 Titel: Re: Fragen zum Import/ Export
Geislinger hat folgendes geschrieben::
Oder kümmert sich (Wortsperre: Firmenname) bzw. FedEx um alles und er zahlt nur Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
Das kommt darauf an, was mit dem Frachtführer/Spediteur vereinbart ist.
Wenn dieser -wie regelmäßig- die Zollabwicklung, i.e. die Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, übernimmt, muß der Einführer nur die verauslagten Einfuhrabgaben an den Frachtführer/Spediteur zahlen.
Zitat:
Reicht dann das einfache (Wortsperre: Firmenname) Formular mit Angabe des Warenwertes und außen am Paket das anbringen der Rechnung?
Das reicht bis zu einem Warenwert bis 1.000,- EUR.
Ab 1.000,- EUR muß zwingend eine schriftliche Ausfuhranmeldung erstellt und durch den Zoll behandelt werden.
Hinsichtlich Einfuhr- und ausfuhr von Markenwaren empfehle ich verschärft auch die markenrechtlichen Gesetze und Vereinbarungen mit dem Schutzrechtsinhaber zu beachten. In der Regel vereinbaren selbige mit ihren Abnehmern, dass die verkauften Waren nur in einem bestimmten Gebiet veräußert werden dürfen.
Der eigenmächtige Export kann für Exporteur und seinen Vertragspartner unangenehme Folgen haben.
Zitat:
Kann X die gezahlte Vorsteuer trotzdem gegenüber dem Finanzamt in Abzug bringen,...
In der absoluten Regel: Ja. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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