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Verfasst am: 01.05.07, 01:25 Titel: fitnessstudio: neubeginn des vertragsbeginns?
guten tag,
folgender fiktiver fall: person a schließt einen 18-monats-vertrag mit einem fitnessstudio ab. diese person bekommt die agb nicht zu sehen und mündlich erklärt, sie könne jederzeit ihren vertrag ändern.
nun ändern sich die verhältnisse der person, und sie möchte den vertrag einen monat später ändern.
nun wird aber mit vertragsänderung die vertragslaufzeit neu begonnen. heißt, die nächste kündigung ist dann erst nach insgesamt 19 statt 18 monaten möglich.
zu welchem zeitpunkt müsste die person nun kündigen, wenn sie den vertrag fristgerecht kündigen möchte? zum ende des 18. oder des 19. monats?
danke schonmal für hinweise und schlaft gut,
curl.
Da würde ich mir aber mal die AGB zeigen lassen, denn die Änderung eines bestehenden Vetrags hat mitnichten automatisch den Vertragsneubeginn zur Folge. Wenn es so in den AGB stehen sollte, dann wäre die Frage, ob diese Regelung evtl. ungültig ist, was jedoch nur gerichtlich geklärt werden kann. Wegen des einen zusätzlichen Monats ist das natürlich aus Kostengründen schon zu überlegen, ob sich ein solcher Schritt lohnt. Im Zweifel so kündigen, dass der 19. Monat berücksichtigt ist und unbedingt die Kündigungsfrist beachten. Damit kommt man wohl mit dem geringsten Kostenaufwand aus dem Vertrag heraus. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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