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Verfasst am: 30.04.07, 22:01 Titel: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Hallo,
man hört ja in letzter Zeit sehr viel über Abmahnungen aufgrund des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes. Meist betreffen diese Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Kann mir jemand sagen, ob es auch für Schüler in Arbeitsgemeinschaften zutrifft? Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage im richtigen Forum gestellt habe.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.04.07, 23:11 Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?
Was sollte daran unzulässig sein?
Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage im richtigen Forum gestellt habe.
Wohl eher nicht, aber ich habe auch keine bessere Idee. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 01.05.07, 07:49 Titel: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Naja. Es ist eine Einschränkung im Alter. Es können sich ja keine Schüler der 7 oder zum Beispiel 8. Klasse für die Abeitsgemeinschaft anmelden. Und da hatte ich die Angst das dass einer zur Grundlage für eine Abmahnung nehmen könnte.
Dieser Thread wäre imho besser im Schulforum aufgehoben, grundsätzlich gilt:
Jede Ungleichbehandlung die objektiv sachlich begründet wird, stellt keine Diskriminierung da.
Hierzu statt nur das AGG anzuführen auch dieses mal lesen
Welche pädagogischen u.a. Gründe das in diesem Fall sind, wird im anderen Forum sicherlich erklärt werden können, Kompetenz ist dort reichlich vorhanden. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Verfasst am: 01.05.07, 10:07 Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Stellwerk hat folgendes geschrieben::
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?
Nein, ist völlig zulässig. Letzte Woche war "girls day". Da durften nur Mädchen dran teilnehmen - ist auch keine Diskriminierung. Wenn ein Film mit "ab 16" ausgeschildert ist, wird auch keiner "Diskriminierung" schreien. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können?
Es ist eine Einschränkung im Alter. Es können sich ja keine Schüler der 7 oder zum Beispiel 8. Klasse für die Abeitsgemeinschaft anmelden. Und da hatte ich die Angst das dass einer zur Grundlage für eine Abmahnung nehmen könnte.
Zu welchen Auswüchsen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen kann, lässt sich wohl kaum besser belegen als durch eine solch irrwitzige Fragestellung. Die Schere im Kopf wird schon angesetzt, wenn es um die Begrenzung einer Schüler-AG auf eine geeignete Altersstufe geht. Es wäre wirklich mal an der Zeit, angesichts all der staatlich verordneten und finanzierten "Girls Days" über die Benachteiligung von Jungs an den Schulen zu diskutieren.
danke für das verschieben meiner Frage an ein passenderes Forum und vielen Dank für die Antworten. Jetzt kann ich meine Flyer beruhigt herstellen.
Ich mache die ganze Sache ehrenamtlich und finazier die Sache noch selber und hatte bei der ganzen Diskusion zur Diskriminierung bekommen ein bischen Angst bekommen, dass ich für mein Engagement am Ende noch einen Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekomme.
Edit: Anscheinend werden Firmennamen grundsätzlich gesperrt, selbst in solchen Nachrichtenlinks. Wer also die Nachricht über den Rechtsanwalt Olaf Tank lesen will, muss statt der Wortsperre heisePUNKTde eintragen.
In welches Forum gehören denn Fragen zum Abmahnungs-Recht und -Unwesen? Vielleicht zum Anwaltsrecht?
Weiterhin ungestörtes ehrenamtliches Wirken wünscht
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Verfasst am: 01.05.07, 16:52 Titel: Re: Frage zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Stellwerk hat folgendes geschrieben::
... Ist beispielsweise ein Satz in einem Faltblatt unzulässig, in dem steht, dass sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft anmelden können? ...
Dies ist nach dem AGG zulässig. Unzulässig wäre es, wenn dort stehen würde: Anmelden können
Zitat:
... sich Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klasse für die kostenfreie Arbeitsgemeinschaft,
wenn sie keine Brillenträger sind. Solch eine Einschränkung würden die Brillenträger der Klasse 5. und 6. benachteiligen und dies wäre mit dem AGG schwer vereinbar, wenn es kein sachlicher Grund für die Einschränkung vorliegt.
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