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Vertrag mit Minderjährigen

 
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FuSeL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 00:15    Titel: Vertrag mit Minderjährigen Antworten mit Zitat

Hallo
Ich hab mich letztens bei einer Siete angemeldet wo man sich Tatoo-vorlagen ansehen kann.Ich hab die AGBs nich gelseen und da stand drin das die 60€ Mitgliedschaftsgebühr wollen. Ich hab jetzt eine Zahlungsaufforderung bekommen.Ist der Vertrag überhaupt gültig da ich 13,also minderjährig bin?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FuSeL,

ich habe Deine Anfrage mal in das Forum verschoben, wo es eher hingehört. Bitte beachte aber noch diesen Hinweis. Winken
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch hier im Forum eine Menge Threads zum Thema Lebensprognose usw.
Allgemein kann man sagen, dass wer eine Zahlungsverpflichtung in den AGB's versteckt, ein Problem bekommt.

Minderjährige bedürfen bei Vertragsschlüssen sowieso noch der Zustimmung der Eltern.
Solange gilt der Vertrag als schwebend unwirksam bis er entweder wirksam durch Zustimmung der Eltern wird oder eben nicht.

Hier die Gesetze dazu ( 104 - 113 BGB)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001202377
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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FuSeL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 15:55    Titel: re: Antworten mit Zitat

könnten die vertragsgeber dann eine bearbeitungsgebühr verlangen?
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 16:31    Titel: Re: re: Antworten mit Zitat

FuSeL hat folgendes geschrieben::
könnten die vertragsgeber dann eine bearbeitungsgebühr verlangen?


Sie können überhaupt nichts verlangen (werden aber beharrlich Rechnungen senden)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Minderjährige bedürfen bei Vertragsschlüssen sowieso noch der Zustimmung der Eltern.
Solange gilt der Vertrag als schwebend unwirksam bis er entweder wirksam durch Zustimmung der Eltern wird oder eben nicht.
Winken Ich glaube, daß hierzu auch dieser Fernsehbeitrag paßt.
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