Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftpflicht will nur ein teil Bezahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftpflicht will nur ein teil Bezahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Alexander31
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1
Wohnort: 54422 Züsch

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 20:29    Titel: Haftpflicht will nur ein teil Bezahlen Antworten mit Zitat

Meine Situation ist folgende,ich und meine Freunndin wollten mit unseren Motorrädern im Oktober in Urlaub,in Frankreich hielt ich an einem Zebrastreifen an und wollte Fußgänger rüber lassen,meine Freundin sah das zu Spät und fuhr mir in die Seite,nach langem hin und her im Krankenhaus und auch mit der Polizei konnten wir dann endlich nach Hause.Unseren beiden Motorräder sind getrennt Versichert und das mit dem Bezahlen müßte auch klappen,dachten wir.ich rief dann bei der versicherung an um zu klären wie das ganze jetzt ablaufen sollte,die sagten mir ich solle erst mal einen gutacher beauftragen der sich mein Motorrad anschaut,das war ende November,heute war noch ein Sachverständiger da um zu klären ob es sich um Versicherungsbetrug handelt,er sagte dann zu mir :"Sie kennen doch bestimmt den Gutachter der das erste Gutachten gemacht hat und wie das so ist hat er bestimmt das gutachten so hoch gemacht das das andere Motorrad auch gemacht werden kann ohne was dazu zu bezahlen".Ich habe einen Schaden von 8800€ an meinem Motorrad,der zweite gutachter sagte heute abend zu mir mit 6000€ wäre es auch gemacht und die Abschlepp kosten wären da auch dabei,also bliebe für mein Motorrad Instand zu setzten eine Summe von 5650€ übrig.Jetzt meine frage,was soll ich machen und ist das alles so rechtens mit dem Gutachter,darf er auch einfach ein anderes gutachten so anzweifeln und so darüber reden????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.