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Darf man die Namen der Personen veröffentlichen oder ist das rechtlich unzulässig?
Wer ist 'man'? Und warum will 'man' diese Namen wo veröffentlichen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bürger A ist der Meinung, dass eine Behördenentscheidung inkorrekt ist oder ihn benachteiligt. Er möchte dies im Internet bekannt machen und eventuell die Person, die die Entscheidung getroffen hat benennen.
Bürger A ist der Meinung, dass eine Behördenentscheidung inkorrekt ist oder ihn benachteiligt. Er möchte dies im Internet bekannt machen und eventuell die Person, die die Entscheidung getroffen hat benennen.
Könnte sein, dass man sich da die Chance auf eine Unterlassungsklage einhandelt - und verliert.
Im Übrigen: Wenn Bert sagt "Ernie ist ein Idiot", dann sagt das mehr über Bert als übr Ernie aus. Sesamstraße lässt grüßen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
'tschuldigung, wenn ich so unvorgestellt hier reinplatze, aber zu dieser Sache würde mich auch noch etwas interessieren:
Angenommen, es handelte sich hierbei nicht um die namentliche Nennung einer einzelnen Person, sondern einer Firma und weiter angenommen, es handele sich nicht um eine Aussage wie: "Diese Firma ist unseriös" sondern um eine allgemeine Feststellung, dass Person A mit der Firma X bestimmte Probleme gehabt hat... Dürfte dann Person A zur Untermauerung der Behauptung im Rahmen des Zitatrechts aus dem Emailverkehr zwischen Person A und Firma X zitieren? Oder wäre das gegenüber der Firma X Rufschädigung?
Dürfte dann Person A zur Untermauerung der Behauptung im Rahmen des Zitatrechts aus dem Emailverkehr zwischen Person A und Firma X zitieren? Oder wäre das gegenüber der Firma X Rufschädigung?
Meiner Meinung nach wäre das zunächst einmal Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Zitate aus Korrespondenzen sind nur mit Zustimmung des Verfassers erlaubt. Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht.
Ah, ok. Das wusst ich nicht. Also dürfte man theoretisch auch einen Brief, den man bekommen hat, niemandem vorlesen.
Aber wenn Person A in ihrem, nennen wirs mal "Erfahrungsbericht" nun einfach sinngemäß schreibt, dass Firma X im Rahmen der Korrespondenz behauptet hat, dass dies und jenes der Fall gewesen sei, was aber im Widerspruch zu einer früheren Aussage steht, so könnte dies doch sicher als Unterstellung gewertet werden, da es keinen Beweis dafür gibt, dass Firma X TATSÄCHLICH Behauptung Z aufgestellt und später revidiert hat, oder nicht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.05.07, 19:06 Titel:
Sorry, das ist unerwartet viel Falsches auf einmal.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach wäre das zunächst einmal Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.
Das Brief- und Fernmeldegeheimnis enden beim Empfänger. Was der mit einem empfangenen Brief macht oder mit Informationen aus einem Telefonat, ist zunächst mal seine Sache.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Zitate aus Korrespondenzen sind nur mit Zustimmung des Verfassers erlaubt.
Das ist auch nicht so pauschal richtig. Zunächst wäre zu prüfen, ob überhaupt die Schöpfungshöhe für Urheberrecht erreicht ist. Selbst dann wären möglicherweise berechtigte Interessen zu beachten (etwa bei einer besonders unverschämten Behördenantwort oder einem dreisten Versuch einer Firma, die Verbraucherrechte zu beschneiden).
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht.
Das ist letztlich auch unzutreffend. Das Zitatrecht entstammt dem UrhG, das nicht zwischen "öffentlich zugänglichen Medien" und privaten Werken unterscheidet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.05.07, 19:07 Titel:
iatlu hat folgendes geschrieben::
Also dürfte man theoretisch auch einen Brief, den man bekommen hat, niemandem vorlesen.
Doch. Und auch praktisch.
Das ist auch völlig unabhängig von Urheberrechten, denn es läge schon keine Verbreitung vor. Ansonsten würde auch die Mutter, die ihrem Kind aus Harry Potter vorliest, gegen das UrhG verstoßen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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