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in wie weit ist der Lehrplan für Lehrer verbindlich?
Es ist klar, daß ein Lehrer sich nicht genau an den Lehrplan halten kann. Die Schüler sind unterschiedlich, er muß flexibel auf verschiedene Umstände und Situationen eingehen. Das geht nicht nach Plan.
Aber kann es rechtsmäßig sein, daß ein Lehrer 4/5 dessen, was im Lehrplan steht nicht macht, statt dessen aber lauter Dinge, die überhaupt nicht im Lehrplan stehen?
Es geht hier um einen Grundschullehrer, der seinen Unterricht so hält, wie er es vor 30 Jahren mal gemacht hat. Er hält nichts von moderen Methoden, weiß noch nicht mal, was heute im Lehrplan steht, und meint, er darf das so machen.
Er sei nicht dazu verpflichtet, sich an den Lehrplan zu halten. Der Lehrplan sei nur eine unverbindliche Richtlinie.
Es geht um die Frage nach Inhalt und Reichweite der pädagogischen Gestaltungsfreiheit. Lehrer berufen sich häufig hierauf, im Prinzip zurecht, aber das ist kein eigenes Grundrecht des Lehrers, sondern nur einer von mehreren Aspekten im Schulleben. Kurz gesagt: Der Lehrer ist (in der Regel) Beamter, und da unterliegt er vielfältigen rechtlichen Bindungen. Der Lehrplan gehört dazu. Er ist zu beachten. Er ist nicht "unverbindlich".
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