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Namensnennungen : z.B. Behördenmitarbeiter, Kaminkehrer

 
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 11:09    Titel: Namensnennungen : z.B. Behördenmitarbeiter, Kaminkehrer Antworten mit Zitat

Allgemeine Frage:

Wie sieht es mit den Persönlichkeitsrechten im Internet von "halböffentlich" und öffentlich Tätigen aus?

Darf man die Namen der Personen veröffentlichen oder ist das rechtlich unzulässig?

Danke
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 20:20    Titel: Re: Namensnennungen : z.B. Behördenmitarbeiter, Kaminkehrer Antworten mit Zitat

Achim01 hat folgendes geschrieben::
Darf man die Namen der Personen veröffentlichen oder ist das rechtlich unzulässig?
Wer ist 'man'? Und warum will 'man' diese Namen wo veröffentlichen?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Biber : Wer ist 'man'? Und warum will 'man' diese Namen wo veröffentlichen?

TTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTT

Folgender allgemeiner Fall:

Bürger A ist der Meinung, dass eine Behördenentscheidung inkorrekt ist oder ihn benachteiligt. Er möchte dies im Internet bekannt machen und eventuell die Person, die die Entscheidung getroffen hat benennen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Achim01 hat folgendes geschrieben::

Bürger A ist der Meinung, dass eine Behördenentscheidung inkorrekt ist oder ihn benachteiligt. Er möchte dies im Internet bekannt machen und eventuell die Person, die die Entscheidung getroffen hat benennen.

Könnte sein, dass man sich da die Chance auf eine Unterlassungsklage einhandelt - und verliert.

Im Übrigen: Wenn Bert sagt "Ernie ist ein Idiot", dann sagt das mehr über Bert als übr Ernie aus. Sesamstraße lässt grüßen.
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iatlu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

'tschuldigung, wenn ich so unvorgestellt hier reinplatze, aber zu dieser Sache würde mich auch noch etwas interessieren:

Angenommen, es handelte sich hierbei nicht um die namentliche Nennung einer einzelnen Person, sondern einer Firma und weiter angenommen, es handele sich nicht um eine Aussage wie: "Diese Firma ist unseriös" sondern um eine allgemeine Feststellung, dass Person A mit der Firma X bestimmte Probleme gehabt hat... Dürfte dann Person A zur Untermauerung der Behauptung im Rahmen des Zitatrechts aus dem Emailverkehr zwischen Person A und Firma X zitieren? Oder wäre das gegenüber der Firma X Rufschädigung?

Herzliche Grüße
iatlu
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

iatlu hat folgendes geschrieben::
Dürfte dann Person A zur Untermauerung der Behauptung im Rahmen des Zitatrechts aus dem Emailverkehr zwischen Person A und Firma X zitieren? Oder wäre das gegenüber der Firma X Rufschädigung?
Meiner Meinung nach wäre das zunächst einmal Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Zitate aus Korrespondenzen sind nur mit Zustimmung des Verfassers erlaubt. Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht.
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iatlu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht.

Ah, ok. Das wusst ich nicht. Also dürfte man theoretisch auch einen Brief, den man bekommen hat, niemandem vorlesen.

Aber wenn Person A in ihrem, nennen wirs mal "Erfahrungsbericht" nun einfach sinngemäß schreibt, dass Firma X im Rahmen der Korrespondenz behauptet hat, dass dies und jenes der Fall gewesen sei, was aber im Widerspruch zu einer früheren Aussage steht, so könnte dies doch sicher als Unterstellung gewertet werden, da es keinen Beweis dafür gibt, dass Firma X TATSÄCHLICH Behauptung Z aufgestellt und später revidiert hat, oder nicht?

Liebe Grüße
iatlu
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, das ist unerwartet viel Falsches auf einmal.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach wäre das zunächst einmal Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.


Das Brief- und Fernmeldegeheimnis enden beim Empfänger. Was der mit einem empfangenen Brief macht oder mit Informationen aus einem Telefonat, ist zunächst mal seine Sache.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Zitate aus Korrespondenzen sind nur mit Zustimmung des Verfassers erlaubt.


Das ist auch nicht so pauschal richtig. Zunächst wäre zu prüfen, ob überhaupt die Schöpfungshöhe für Urheberrecht erreicht ist. Selbst dann wären möglicherweise berechtigte Interessen zu beachten (etwa bei einer besonders unverschämten Behördenantwort oder einem dreisten Versuch einer Firma, die Verbraucherrechte zu beschneiden).

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das Zitatrecht befasst sich mit öffentlich zugänglichen Medien, nicht mit nicht-öffentlicher Korrespondenz. Von daher greift hier das Zitatrecht überhaupt nicht.


Das ist letztlich auch unzutreffend. Das Zitatrecht entstammt dem UrhG, das nicht zwischen "öffentlich zugänglichen Medien" und privaten Werken unterscheidet.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

iatlu hat folgendes geschrieben::
Also dürfte man theoretisch auch einen Brief, den man bekommen hat, niemandem vorlesen.


Doch. Und auch praktisch. Winken
Das ist auch völlig unabhängig von Urheberrechten, denn es läge schon keine Verbreitung vor. Ansonsten würde auch die Mutter, die ihrem Kind aus Harry Potter vorliest, gegen das UrhG verstoßen. Cool
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Sorry, das ist unerwartet viel Falsches auf einmal.
Verlegen Verlegen Ich bitte um entschuldigung und werde versuchen, mich zu bessern.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.05.07, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

No prob, ich werfe eh nie den ersten Stein. Cool

(Ist etwa Weibsvolk anwesend? Winken)
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