Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - AGB Rechtsmässig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

AGB Rechtsmässig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Unwissend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 09:47    Titel: AGB Rechtsmässig? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mir über einen Internetshop mehrere Artikel bestellt.
Jedoch nach erhalt der Ware musste ich feststellen, das
die meisten beschädigt sind. Das Paket hatte äusserlich
keine Transportschäden.
Der Verkäufer verweist nun auf seine AGB:
- Die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Ware geht mit der Übergabe an den Frachtführer bzw. Spediteur auf den Kunden über.

Ist dieser Absatz überhaupt rechtmässig oder ggf anfechtbar?

Er bietet mir an, für die defekte Ware neue zukommen zu lassen,
beschreibt es aber als Angebot zur Güte und ich müsste erneut die
Versandkosten von 10 Euro tragen.

Die Artikel haben einen Wert von 84 Euro, dafür das ich schonmal 10 Euro Versand
bezahlt habe und nun nochmal zahlen soll, nur damit ich dann die Ware wie
bestellt bekomme ist das irgendwie ein schlechter Deal...

Was meint ihr?

Bzw. was wäre wenn ich von dem 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen würde,
würde ich dann sämtliche Versandkosten wieder erstattet bekommen?


Danke
Nikki
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Verkäufer einen "Internetshop" hat, macht er das wohl gewerblich. Wenn DU normaler Verbraucher bist, kann er sich die KLausel mit dem Gefahrübergang in die Haare schmieren: Die ist unwirksam. Die Gefahr geht erst auf Dich über, wenn Du die Ware vom Spediteur bekommst.

Mit dem Widerrufsrecht und den Versandkosten ist das immer so eine Sache - die Chancen, da jedenfalls die Hinsendekosten wieder zu bekommen, stehen nicht unbedingt gut.
Da lieber auf das Gewährleistungsrecht pochen, kostenlose Neulieferung verlangen und wenn das nichts wird, zurücktreten und das gesamte Geld zurückholen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Unwissend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hah wunderbar, das ist genau das was ich hören wollte.
Das ist nun gleich ne andere Ausgangsbasis zum Verhandeln.

Dank Dir recht herzlich.
Nikki

Ps. Der Verkäufer pocht zwar darauf, dass die Ware unbeschädigt seine Frma verlassen hat, aber ich konnte keinerlei Splitterstücke in dem Paket finden, die ja
vorhanden sein müssten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.