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3 Wohnsitze im Ausland EU und einen in D. Steuerrecht

 
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Torsten Böhm
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Anmeldungsdatum: 07.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 21:21    Titel: 3 Wohnsitze im Ausland EU und einen in D. Steuerrecht Antworten mit Zitat

Er, Deutscher, sie Französin, Hauptwohnsitz Belgien 5 Monate/Jahr, Zweitwohnsitze Frankreich und Spanien, je 1 Monat/Jahr. Sie planen einen weiteren Zweitwohnsitz in D, 5 Monate/Jahr. Einkommen nur aus Mieten und Börse in Belgien (Steuerfrei dort). Wenn Wohnsitz in D, müssen dies Einkünfte hier angegeben und versteuert werden?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt aus Börse ?

Die ausländischen Einkünfte unterliegen in D grundsätzlich dem Progessionsvorbehalt, was sich aber nur auswirkt, wenn positive deutsche Einkünfte vorhanden sind.

Sind aus der "Börse" aber auch Zinseinnahmen vorhanden, haben wir schon deutsche positive Einkünfte, denn Zinsen sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.
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Torsten Böhm
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Anmeldungsdatum: 07.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Was heißt aus Börse ?

Die ausländischen Einkünfte unterliegen in D grundsätzlich dem Progessionsvorbehalt, was sich aber nur auswirkt, wenn positive deutsche Einkünfte vorhanden sind.

Sind aus der "Börse" aber auch Zinseinnahmen vorhanden, haben wir schon deutsche positive Einkünfte, denn Zinsen sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.



Aus Börse heisst Gewinne durch Spekulation und Dividenden.
Diese Gewinne werden in Belgien (Hauptwohnsitzland seit 8 Jahren) nicht versteuert nur die Dividenden mit etwa 16%. Mietennahmen sind ebenfalls steuerfrei in Belgien. Sparkontenzinsen werden in Belgien genau wie in D mit etwa 16% direkt besteuert.
Wenn nun Zweitwohnsitz oder "Langzeitferienwohnsitz" in D, werden die in Belgien nicht zu versteuernden Einkünfte dann aber in D versteuert? Es gibt keine weiteren Einkünfte aus dem Ausland oder aus D.
Tut mir Leid, bin kein Fachmann, hoffe jemand hat diese Frage verstanden.

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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 04:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

während des Aufenthalts in D besteht dann unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in D.

Zinsen und Dividenden sind am Wohnsitzstaat zu versteuern, dann also in D, zumindest für diese 5 Monate.

Sind dann positive Einkünfte aus Zinsen und Dividenden vorhanden, unterliegen die anderen ausl. positiven Einkünfte in D dem Progressionsvorbehalt.

Da man hier aber nur mit genauen Zahlen hantieren kann, würde ich den Besuch eines Steuerberaters empfehlen.

Möglichst im Grenzgebiet D - B, der wird da genauestens weiterhelfen können.

Das könnte ich zwar auch, aber dazu müssten hier die exakten Zahlen vorliegen, das wollen wir doch nicht Winken
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