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Verfasst am: 11.05.07, 10:10 Titel: Deutsche Webseite, Betreiber mit Sitz im (EU) Ausland
Privatperson A mit Wohnsitz im EU Ausland und deutscher Staatsbuergerschaft betreibt eine deutsche Forenseite, d.h. Domain mit .de Kennung und Beitraegen in Deutsch. Welches Recht gilt fuer eventuelle Klagen gegen Eintraegen im Forum? Deutsches oder das des Wohnsitzes (GB in diesem Fall).
Hintergrund ist ein Urteil das Hamburger Landgerichts vom 27.April 2007 (Az. 324 O 600/06) nachdem Forenbetreiber uneingeschraenkt fuer die Beitraege haften.
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