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...oder darf man zum reinen "Eigenverzehr" so etwas bestellen?
Praxisrelevante Ausnahmen von §73 (1) AMG im Postverkehr enthalten §73 (3) Nr.1 AMG (Bezug auf ärztliche Verschreibung (Problem: §6a AMG und §5 AMG) über eine Apotheke) und §73 (2) Nr.6a AMG (Probelm: ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung und nur aus EU-/EWR-Staaten). _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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