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Schadenfeststellungskosten und Lagergeschäft

 
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 10:40    Titel: Schadenfeststellungskosten und Lagergeschäft Antworten mit Zitat

Guten Tag,

nach § 430 HGB hat der Frachtführer auch die Schadenfeststellungskosten zu tragen.

Wie ist es aber im Lagergeschäft, eine derartige explizite Regelung gibt es da im HGB nicht.

Muss hier der Geschädigte die Schadenfeststellungskosten ggf. selber tragen?

Und wenn nicht, wie kann dies dann begründet werden?

Vielen Dank vorab für alle Antworten.

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
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