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Verfasst am: 17.05.07, 13:37 Titel: Ausländer ungleich disco einlaß
Hallo,
wenn ich ausländer wäre und in eine disco gehen wollen würde und der Türsteher mich nicht reinlassen würde mit begründungen wie "clubkarte" etc...
NAch dem neuen Anti diskrimnierungsgesetz ist doch der disco besitzer in der beweispflicht dass er niemanden diskriminiert d.h ich darf den besitzer auf schadensersatz verklagen....
wo mache ich das?
an wen wende ich mich ?
und wie hoch werden die Kosten sein?
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.05.07, 14:37 Titel:
Zitat:
NAch dem neuen Anti diskrimnierungsgesetz ist doch der disco besitzer in der beweispflicht dass er niemanden diskriminiert d.h ich darf den besitzer auf schadensersatz verklagen....
NAch Clubkarten zu diskriminieren ist auch weiterhin nicht verboten... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Soweit ich weißt, kannst du niemanden auf Schadenerstz verklagen, wenn dir kein Schaden entstanden ist. Es muss ein bezifferbarer Schaden entstanden sein.
Du hattes einen Abend keinen Spaß - schwer das in Euro auszudrücken.
Evtl. ein paar Euro Benzinkosten - Wenn du den Betreiber auf 5 - 20 Euro verklagen willst, viel Spaß bei der Suche nach dem Staatsanwalt, bzw den Polizisten, die das aufnehmen.
Ich vermuite mal das fällt unter Geringfügigkeit.
Ausserdem hat der Betreiber immer noch das Hausrecht. Er kann also bestimmen, wen er reinlässt und wen nicht.
Jetzt begebe ich mich auf SEHR DÜNNES EIS, weil ich keine Ahnung habe... Ich beziehe mich auf ein anderes Gebiet und versuche mal einen Vergleich zu ziehen.
In Studentenwohnheimen dürfen maximal 40 % Ausländer sein.
Wenn jetzt der Betreiber sagt: "Tut mir leid, wir haben schon zu viele Ausländer drin" Dann hast du einfach Pech gehabt. Selbst wenn er sagt: "Tut mir leid, es sind schon zu viele Kerle drin."
Mal wird man in einer Disco Abgewiesen, mal nicht. Ist mir als Deutscher auch schon passiert. Da hieß es genau so wie oben beschrieben: "Sorry, zu viele Männer." Wenn die uns nicht nötig haben, dann eben nicht. War nie wieder da.
Kleiner Tip von mir. Wenn du mir Deutschen oder Frauen in einer Gruppe kommst, ist die wahrscheinlichkeit größer reingelassen zu werden.
Verfasst am: 17.05.07, 15:47 Titel: Re: Ausländer ungleich disco einlaß
Solange ein Türsteher sich nicht entblödet, offen rassistsich zu argumentieren, sind die Chancen leider schlecht. Anders ist es auch, wenn die Diskriminierung ganz offenkundige Ausmaße annimmt - etwa, wenn in einer Disko noch nie ein Türke reingelassen wurde, obwohl in der Gegend viele Türken wohnen und sich auch dafür interessieren, diese Disko zu besuchen - in dem Fall müssten sich wohl die Türken zusammentun, die Ereignisse protokollieren und sich an die Medien wenden. Als Einzelner hat man da wenig Chancen, unter Discotürstehern finden sich schon seit jeher arg seltsame Typen, die ihre Machtposition genießen - manchen scheint es durchaus Spaß zu machen, gegenüber von Schwächeren (das können auch deutsche Gymnasiasten sein) ihre Macht durch das Einlassverweigern zu demonstrieren. Nicht zuletzt deshalb mach ich um Discos einen ziemlich großen Bogen - wer da reingeht, ist Teil des Systems und heißt ein solches Verhalten implizit damit gut - und von selbst wird sich da nichts ändern, das Problem gibt es, seit es Discos gibt.
hansimbett hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn ich ausländer wäre und in eine disco gehen wollen würde und der Türsteher mich nicht reinlassen würde mit begründungen wie "clubkarte" etc...
NAch dem neuen Anti diskrimnierungsgesetz ist doch der disco besitzer in der beweispflicht dass er niemanden diskriminiert d.h ich darf den besitzer auf schadensersatz verklagen....
wo mache ich das?
an wen wende ich mich ?
und wie hoch werden die Kosten sein?
Soweit ich weißt, kannst du niemanden auf Schadenerstz verklagen, wenn dir kein Schaden entstanden ist. Es muss ein bezifferbarer Schaden entstanden sein.
Es ist im Rahmen des AGG auch möglich, auf Schmerzensgeld zu klagen...
Chili-Head hat folgendes geschrieben::
Evtl. ein paar Euro Benzinkosten - Wenn du den Betreiber auf 5 - 20 Euro verklagen willst, viel Spaß bei der Suche nach dem Staatsanwalt, bzw den Polizisten, die das aufnehmen.
Ich vermuite mal das fällt unter Geringfügigkeit.
Bitte niemals Klage zur Polizei oder Staatsanwaltschaft erheben - die würde abgewiesen.
Nein - im Ernst: Klagen bitte immer bei den zuständigen Gerichten erheben.
Chili-Head hat folgendes geschrieben::
Ausserdem hat der Betreiber immer noch das Hausrecht. Er kann also bestimmen, wen er reinlässt und wen nicht.
Die gilt seit Einführung des AGG nicht mehr uneingeschränkt: Stichwort "Kontrahierungszwang".
hansimbett hat folgendes geschrieben::
wo mache ich das?
an wen wende ich mich ?
s.o.
hansimbett hat folgendes geschrieben::
und wie hoch werden die Kosten sein?
Das hängt von einigen Faktoren ab - so z.B. der Höhe der Forderung und der anwaltlichen Beteiligung.
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