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Arbeitsrecht bei Ausländern

 
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mosti
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 3
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.05.07, 17:53    Titel: Arbeitsrecht bei Ausländern Antworten mit Zitat

Person A = Buerger von Marokko lebt aber in Frankreich besitzt eine unbefristete Aufenthalterlaubnis - Person B = Buerger eines EU Landes (Frankreich)

Person A ist mit Person B verheiratet.

Person A möchte in Deutschland arbeiten.
welche Vorausetzungen muss Person A erfüllen , damit Person A in Deutschland arbeiten darf?
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.05.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Fast das gleiche in grün wurde hier diskutiert.

Person A und B müßten allerdings ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, Person A also begleitende Familienagehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers sein. Person A würde dann ihr Freizügigkeitsrecht von Person B ableiten und wäre berechtigt sich in Deutschland aufzuhalten und hier zu arbeiten.

Zum Nachweis dieses Rechtes würde ihr von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte ausgestellt.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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