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Verfasst am: 28.09.04, 07:55 Titel: wie lange den scheidungsprozess dauert?
bin 21jährige studentin.vor einem jahr habe mit meinem mann geheiratet und jetzt möchte mich von ihm scheiden lassen.ich bin mir nicht sicher, dass er die scheidung einwilligen wird.meine staatsangehörigkeit ist ukrainisch.habe ich recht auf prozesskostenhilfe?
ich will keinen unterhalt von ihm.wir haben kein gemeinsames vermögen.würde diese scheidung auch ohne trennungjahr gelten?wie lange dauert die scheidung in meinem fall überhaupt?
vielen dank im voraus
katja
Verfasst am: 28.09.04, 09:26 Titel: Re: wie lange den scheidungsprozess dauert?
Konkrete Aussagen zur Dauer eines Scheidungsverfahrens kann man mit diesen Angaben nicht machen. Es kommt darauf an, welche Staatsgehörigkeit Ihr Mann hat. Sollte er ebenfalls die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, richtet sich das Scheidungsverfahren nach ukrainischem Recht. Ob dort ein Trennungsjahr vorgesehen ist, weiß ich nicht.
Weiter besteht die Gefahr, das Sie im Fall der Trennung aus Deutschland ausgewiesen werden. Ihr Aufenthaltsrecht leitet sich innerhalb der ersten zwei Jahre des Zusammenlebens allein aus dem Umstand ab, dass Sie mit einem Aufenthaltsberechtigten verheiratet sind und nicht getrennt leben. Sollte den Behörden die Trennung bekannt werden, müssen Sie mit einer umgehenden Ausweisung recnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, wenn die Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO erfüllt sind. Die Prozesskostenhilfe ist nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig.
Verfasst am: 28.09.04, 12:42 Titel: Re: wie lange den scheidungsprozess dauert?
hallo hans,
mein mann besitzt deutsche staatsangehörigkeit.aber ich studiere in deitschland und bin mir sicher, dass ich auch nach der scheidung hier bleiben darf(wenigstens bis ende meines studiums).könnte es dann irgendwelche probleme wegen meiner aufenthaltsgenehmigung trotzdem geben?
Verfasst am: 28.09.04, 15:36 Titel: Re: wie lange den scheidungsprozess dauert?
Wenn der Aufenthalt hier wegen des Studiums gestattet ist, endet die Aufenthaltsberechtigung mit dem Abschluss des Studiums. Spätestens dann wäre mit einer Ausweisung zu rechnen, wenn bis dahin nicht andere Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung vorliegen.
Verfasst am: 28.09.04, 16:35 Titel: Re: wie lange den scheidungsprozess dauert?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
mein mann besitzt deutsche staatsangehörigkeit.aber ich studiere in deitschland und bin mir sicher, dass ich auch nach der scheidung hier bleiben darf(wenigstens bis ende meines studiums).könnte es dann irgendwelche probleme wegen meiner aufenthaltsgenehmigung trotzdem geben?
Wenn Sie nur als Studentin eine Aufenthaltsbewilligung (zum Zwecke der Durchführung des Studiums) hatten und daher die Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat nur wegen dieser erteilt wurde, so wird diese nicht mehr verlängert werden, weil Sie keine zwei Jahre zusammengelebt haben.
SIe können dann allenfalls weiter die Aufenthaltsbewilligung erhalten, die grundsätzlich nicht in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht umgewandelt werden kann.
Etwas anderes würde gelten, wenn aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist.
Ebenso könnte sich die Lage anders darstellen, wenn Sie bereits vor der Eheschließung aus anderen Gründen über eine Aufenthaltserlaubnis (oder einen anderen Aufenthaltstitel) verfügt haben. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Verfasst am: 29.09.04, 07:36 Titel: Re: wie lange den scheidungsprozess dauert?
ich habe vor der eheschließung über ein au-pair visum verfügt.danach ohne auszureisen habe geheiratet und habe aufenthaltserlaubnis erstmal für 3 jahre bekommen.wenn ich jetzt mich von meinem mann scheden lasse, dann kann ich theoretisch ein studentenvisum erhalten,oder?
vielen dank im voraus
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