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Nochmal rechtliches Gehör
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

..

Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzgeber hat sich (m. E. vollkommen zu Recht) dafür entschieden, bei Strafsachen regelmäßig zu versuchen die "Wahrheit" aufzulkären und bei privaten Streitigkeiten wie in Zivilsachen eben nicht. Der Staat muß nicht in jedem Rechtsstreit die Amme für die Beteilgten spielen, das wäre gerade kostenrechtlichen ein Fass ohne Boden. Und ohne formelle Rechtskraft und Präklusion würden sich Streithähne ewig zoffen. Wo ist da das verfassungsrechtliche Problem?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, jetzt habe ich die juristische Motivation endlich verstanden. Theoretisch hätte A sich den Gang vor das Gericht, zumindest vor die Staatsanwaltschaft (und die zusätzlichen Kosten) von Anfang an sparen können.

Ich werde mir wirklich überlegen, mir in Zukunft von Personen, die mir vertrauen, Geld zu erschleichen, dies selbstverständlich ohne absolut klaren Vertrag. Eine gute Möglichkeit, mir in eventuellen schlechten Zeiten die knappe Kasse ein wenig aufzupäppeln. Ob das Ganze vorsätzlich wäre oder nicht, würde keine Rolle spielen, da sich der Gesetzgeber für solche Banalitäten eh nicht interessiert.

Also Leute, Ihr dürft das. Ab mit Euch in die Kontaktbörsen, besorgt Euch in verschiedenen Orten Deutschlands je einen Lover/in und zockt sie richtig ab. Redlicherweise Lachen

Sorry, aber das ist logischerweise die Konsequenz aus dem, was ich aus diesem Thread "mit nach Hause nehme". Und daß es zweierlei Arten von Prozeßbetrug gibt.

Meine anderen Beiträge habe ich bereits gelöscht. Ich gehe mal davon aus, daß sie niemand einklagt. Und gute Kinderstube ist sowieso schmusi-busi, da sind sich ja wohl alle einig.


Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 17:54, insgesamt 5-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nicht glauben, was ich zu lesen bekomme.

" Letztlich ist der Versuch, ein abgeschlossenes Verfahren auf dem Umweg "Strafanzeige gegen die Gegenseite" wieder aufrollen zu wollen, schon reichlich, nun ja..."

Es ist sicherlich nicht reichlich. Es handelt sich um verschiedene Verfahren. Alleine das Führen von einem Strafverfahren wegen falschen Aussagen, macht den Verlust des Zivilprozesses aufgrund der falschen Aussagen nicht als ungeschehen. Ein Schaden wurde zugefügt.

" Der Gesetzgeber hat sich (m. E. vollkommen zu Recht) dafür entschieden, bei Strafsachen regelmäßig zu versuchen die "Wahrheit" aufzulkären und bei privaten Streitigkeiten wie in Zivilsachen eben nicht "

Können Sie mir den entsprechenden Paragraphen benennen?

Ich glaube nicht, dass im Zivilverfahren nicht um die Wahrheit gehen sollte. In jedem gerichtlichen Verfahren sollte um die Wahrheitsfindung gehen.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Können Sie mir den entsprechenden Paragraphen benennen?


Auch im Zivilprozess geht es um die Wahrheit (= Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen):

Zitat:
§ 138 ZPO: Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.

(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.

(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.


§ 139 ZPO: Materielle Prozessleitung

(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.

(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.

(3) Das Gericht hat auf die Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.

(4) Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Gegen den Inhalt der Akten ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.

(5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.


Gruß,
moro
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Ich kann nicht glauben, was ich zu lesen bekomme.


Nachdem sedna den eigenen Thread verstümmelt hat, ist das sowieso nicht mehr sinnvoll, die Qualität einzelner Beiträge zu beurteilen, ohne sehen zu können, worauf sie sich beziehen.

laure hat folgendes geschrieben::
Ich glaube nicht, dass im Zivilverfahren nicht um die Wahrheit gehen sollte. In jedem gerichtlichen Verfahren sollte um die Wahrheitsfindung gehen.


Mißverständnis. Im Zivilverfahren sind die *Parteien* dafür verantwortlich, daß alle relevanten Fakten auf den Tisch kommen. Der Staat ermittelt hier nichts selbst (sogen. Amtsermittlung gibt es nur in sehr wenigen Ausnahmefällen). Wenn also A dem B 1000 EUR leiht und dann die Rückgabe einklagt, ist A selbst dafür verantwortlich, die Leihe zu beweisen und kann nicht sagen "Staat, beweis Du das mal für mich". Und wenn A versäumt, Beweise vorzulegen, darf er sich nicht beschweren, wenn er unterliegt, obwohl er im Recht ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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