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Verfasst am: 07.05.07, 07:13 Titel: Re: Online-Pranger für Sexualstraftäter?
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Der stellvertretende Vorsitzende der brandenburgischen CDU hat einen „Online-Pranger“ für gefährliche Sexualstraftäter gefordert. Es sollen danach Bilder, Namen und Adressen von Triebtätern im Internet veröffentlicht werden, der Zugriff soll also nicht nur Dienststellen, sondern jedem Bürger möglich sein...
Meinungen?
Macht keinen Sinn.
Entweder die Rueckfallgefahr ist nicht sehr hoch, dann ist das veroeffentlichen der Daten sinnlos und der Grundrechtseingriff nicht mehr zu rechtfertigen.
Oder die Rueckfallgefahr ist hoch, dann muss man aber, zum Schutz der Allgemeinheit gleich an Sicherheitsverwahrung denken.
Sinnvoll faende ich es vielleicht, dass wenn jemand wiederholt(z.b. 3 mal) wegen schwerer Straftaten verurteilt wird(>=3 Jahre, nicht Bewaehrung) automatisch Sicherheitverwahrung zu machen und die Beweislast umzukehren, so dass der Einsitzende nachweisen muss, dass er keine Gefahr mehr ist um wieder raus zu kommen - es gibt wohl Taeter, die leider nicht therapierbar sind.
Weiß jemand genaueres, wie das funktionieren soll?
Wie werden dadurch Straftaten verhindert?
Oder dient es nur der schnelleren Ermittlung potentiell Verdächtiger?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Damit wird den Bayern ein wenig Unrecht getan, denn im Thread hier ging es um einen fuer jedermann einsehbaren Pranger, Bayern macht gerade eine Datei, die nur fuer die Ermittelungsbehoerden einsehbar ist. Es geht also um eine Ausweitung dessen, was Behoerden sowieso schon ueber Vorbestrafte speichern duerfen.
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Wie werden dadurch Straftaten verhindert?
Oder dient es nur der schnelleren Ermittlung potentiell Verdächtiger?
Es ist wohl vor allem eine schnellere Aufklaerung moeglich.
Das schliesst sich beides aber nicht aus. Wenn man davon ausgeht, dass Sexualtaeter triebgesteurte Serientaeter sind, die nur bei erfolgreicher Therapie nicht rueckfaellig werden, koennte ein erneute Straftat kein Einzelfall sein, sondern ein Anzeichen, dass die Therapie versagt und der Taeter in sein frueheres Serienverhalten zurueckfaellt.
Eine schnellere Aufklaerung verhindert also nicht die erste Wiederholungstat, aber wenn man den Taeter anschliessend schnell festnimmt, koennen Wiederholungstat 2-5 vielleicht verhindert werden.
Möglicherweise hat das Ganze auch einen psychologischen Effekt. Wenn der geläuterte Straftäter weiß, dass er beobachtet wird - diese Information darf ihm natürlich nicht vorenthalten werden - wird ihn das vermutlich darin bestärken, an seiner Läuterung festzuhalten... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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