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Krankenversicherungspflicht, wenn ohne eigenes Einkommen?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 04.06.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

So ich werde mal eine Lanze für den Threadersteller brechen. Ich bin seiner Meinung. Nicht das ich so dämlich wäre mich nicht zu versichern aber ich will trotzdem die Wahl haben und als mündiger Bürger anerkannt werden.

Sollte ich denn so dämlich sein mich nicht zu versichern habe ich es auch verdient nicht behandelt zu werden, so ich nicht die finanziellen Mittel habe das selbst zu finanzieren.

Aber die Wahl will ich trotzdem haben. Ich bin gegen jegliche vermeidbare staatliche Bevormundung (insbesondere dann wenn die folgen meines handelns im Wesentlichen nur mich betreffen)

Das mit den 5% Strafzins pro Monat halte ich auch für eine Frechheit...

Ich sag nur FDP wählen, dann passiert so ein Schwachsinn nicht...
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Nicht das ich so dämlich wäre mich nicht zu versichern aber ich will trotzdem die Wahl haben und als mündiger Bürger anerkannt werden.

Prima. Solche mündigen Bürger brauchen wir, dann könnte ich mich glatt Ihrer Meinung anschließen.

windalf hat folgendes geschrieben::
Aber die Wahl will ich trotzdem haben. Ich bin gegen jegliche vermeidbare staatliche Bevormundung (insbesondere dann wenn die folgen meines handelns im Wesentlichen nur mich betreffen)

Leider gibt es aber nicht nur mündige, sondern auch un-mündige Bürger. Werfen wir doch mal einen Seitenblick auf die gesetzliche Rentenversicherung, denn da gab und gibt es genügend Schlupflöcher für Bürger, die eben nicht der gesetzlichen RV unterliegen wollen: Selbstständige und Freiberufler zum Beispiel. Unter denen gibt es viele, die verantwortungsbewusst auch an ihre Alterssicherung denken. Es gibt aber auch eine ganze Reihe, die das nicht tun! Von denen haben dann die Wenigsten Skrupel, bei Vater Staat (= wir alle) im Alter die Hand aufzuhalten und Sozialhilfe zu kassieren. Ich jedenfalls habe mehr von dieser Sorte Mensch gesehen als solche, die daraufhin freiwillig verhungert sind.

Ich bezweifle stark, dass das bei der KV anders wäre. Im Zweifelsfall spart ein Teil der "mündigen" Bürger sich die Beiträge, schreit dann im Falle eines Falles aber wieder nach Vater Staat: "Man kann mich doch nicht verrecken lassen!"

windalf hat folgendes geschrieben::
Ich sag nur FDP wählen, dann passiert so ein Schwachsinn nicht...

Na na na ... Mit den Augen rollen
Momentan bin ich mir bei gar keiner Partei sicher was sie eigentlich will. Die meisten wissen doch nur, was sie auf jeden Fall nicht wollen ...
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Conny62
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
häschen hat folgendes geschrieben::
Wäre das jetzt anders?

Ja. Wobei hier, da wohl grundsätzlich erwerbsfähig, Arbeitslosengeld 2 und nicht Sozialhilfe in Betracht käme.

häschen hat folgendes geschrieben::
Was sagt Ihr dazu?

Nur eins: § 26 Abs. 3 SGB II


Hallo,

ich falle genau in die Lücke, die Häschen angesprochen hat.
Beziehe wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen des laufenden Insolvenzverfahren meines geschiedenen Mannes (Arzt, Praxis wird selbstverwaltend weitergeführt) SGB XII.
Nun habe ich nach 1 1/2 Jahren einen LG- Beschluss erstritten, der mir Unterhalt zusichert, der wesentlich geringer als der zuvor bestehende Unterhaltstitel ist - § 850 d ZPO. Meine Lebensverhältnisse waren in Bezug auf die Miete nicht darauf zugeschnitten, dass ich jemals SH beantragen müsste. Ich war mein Leben lang in der PKV, hatte keine Chance, in die GKV zu wechseln. Das SA hat die Anwartschaftsbeiträge zu meinem bestehenden PKV-Vertrag nicht übernommen.
Wenn jetzt der Unterhalt bezahlt würde, könnte ich damit gerade meine Warmmiete und meine Lebenshaltungskosten decken, allerdings keinesfalls den 600,00 Euro monatl. PKV Beitrag. Ein Umzug ist aus gesundheitlichen Gründen, die akut dazu gekommen sind, ausgeschlossen.
Gleichzeitig läge ich über der Bemessungsgrenze, um ergänzende SH zu bekommen, ALG II ist von Vornherein ausgeschlossen.
Dieses Problem trage ich nun seit ich von dem Beschluss erfahren habe mit mir herum, denn fließt erst einmal Geld auf mein Konto, bin ich nicht in der Lage, mich krankenzuversichern.
Seit Freitag letzte Woche weiss ich, dass ich eine schwere Knie-OP vor mir hätte, 4 Diagnosen, incl. Meniskusriss. Ich bin völlig verzweifelt, zumal mir mein RA keine Lösung nennen kann, weil es offenbar nicht in die Köpfe der Leute geht, dass man es sich nicht immer aussuchen kann, in die GKV zu wechseln - jeder denkt erst einmal, das muss doch freiwillig immer möglich sein. In meinem Fall ist es definitiv ausgeschlossen und die Risiken, die ich gesundheitlich mitbringe, würden einen Austritt und späteren Wiedereintritt in eine PKV noch unbezahlbarer werden lassen.

Weiss jemand, wie ich mich krankenversichern könnte oder ob ich in der Insolvenz meines geschiedenen, unterhaltspflichtigen Mannes mehr an Unterhalt als nach dem § 850 d ZPO beantragen könnte - Härtefall? Evt. in den pfändbaren Bereich hineinpfänden, den derzeit der InsVerwalter für sich beansprucht und zur Masse zieht?

Über sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Dieses KV-Thema ist unausgegoren, es geht schon bei der Scheidung los, wenn man nicht der GKV zuzuordnen und nicht arbeitslos, sondern erwerbsunfähig ist.
Der DRV gegenüber bestehen ebenfalls keine Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente, da die Scheidung (Versorgungsausgleich) zu lange zurück liegt und bis heute keine eigenen Beiträge einbezahlt werden konnten - das SA bezahlte gem. SGB XII auch keine Beiträge.

Grüsse,

Conny
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema habe ich Folgendes gefunden:

Ab dem 01.01.2009 muss die PKV einen so genannten Basitarif anbieten.
Für diesen Basistarif darf keine Risikoprüfung durchgeführt werden.
Man kann Selbstbehalte von 300, 600, 900, 1200 € jährlich vereinbaren.
Die Prämie für diesen Basistarif darf den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten, also ca. 550 €.
Ist dieser Beitrag für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird er halbiert.
Der Wechsel ist im Zeitraum 01.01. - 30.06.2009 möglich.


Das wird Ihnen momentan nicht wirklich weiterhelfen - ist aber doch vielleicht ein Silberstreif am Horizont. Bis dahin sollten Sie den Kontakt zum für Sie zuständigen Sozialamt suchen, wo man Sie sicher beraten kann wie es bis zum 01.01.2009 "krankenversicherungstechnisch" weitergehen soll. Angst, dass Sie nicht behandelt werden können, sollten Sie nicht haben - möglicherweise ist es bis 2009 nur etwas komplizierter als ab dann.
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Conny62
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke,
aber die Versicherungspflicht in der PKV zum 1.2009 mit Basistarif, der um die 550,00 kosten soll (wer kann das als Erwerbsloser bezahlen?), war mir bekannt.
Da das SA sogar die Ruhensbeiträge in Höhe von monatl. 40,00 Euro für meinen bestehenden PKV-Vertrag abgeleht hat zu übernehmen, und ich sie aus den 345,00 bestreiten muss, sehe ich keine Gesprächsbasis mit diesem Amt. Sie werden sich auf den Standpunkt stellen, dass ich mit ihnen wegen der Höhe der avisierten Unterhaltszahlung nichts mehr zu tun haben werde.

Gibt es denn juristisch keine Norm, auf die ich mich in der Zwischenzeit bis 2009 zuverlässig berufen könnte?

Danke und Gruss,

Conny
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Leider gibt es aber nicht nur mündige, sondern auch un-mündige Bürger. Werfen wir doch mal einen Seitenblick auf die gesetzliche Rentenversicherung, denn da gab und gibt es genügend Schlupflöcher für Bürger, die eben nicht der gesetzlichen RV unterliegen wollen: Selbstständige und Freiberufler zum Beispiel. Unter denen gibt es viele, die verantwortungsbewusst auch an ihre Alterssicherung denken. Es gibt aber auch eine ganze Reihe, die das nicht tun! Von denen haben dann die Wenigsten Skrupel, bei Vater Staat (= wir alle) im Alter die Hand aufzuhalten und Sozialhilfe zu kassieren. Ich jedenfalls habe mehr von dieser Sorte Mensch gesehen als solche, die daraufhin freiwillig verhungert sind.

Wenn der Staat offensichtlich dämliche Spielregeln schaft, braucht er sich nicht wundern, wenn einige danach spielen. Dann aber als Konsequenz im Nachhinein weil ein kleiner Bruchteil nicht so handelt wie vorgesehen gleich wieder alle zu bevormunden geht mir tierisch auf den Sack...

Freiwilig verhungern ist ja auch gar nicht notwendig. Spielregeln ändern, dass es in einem solchen Falle nichts gibt und schon brauch niemand mehr "freiwillig" verhungern... Wenn sich jemand "gegen" die Gesellschaft entscheidet ist das aus meiner Sicht ok, er darf dann halt aber nicht im Fall des Falles umgekehrt erhoffen, dass die Gesellschaft ihn dann trägt. Einfach nur "konsequent spielen" die Karte...


Zitat:

Ich bezweifle stark, dass das bei der KV anders wäre. Im Zweifelsfall spart ein Teil der "mündigen" Bürger sich die Beiträge, schreit dann im Falle eines Falles aber wieder nach Vater Staat: "Man kann mich doch nicht verrecken lassen!"

Da sehe ich nicht das Problem. Einfach den der nicht vorgesorgt hat obwohl er es hätte können verrecken lassen. Das ist gerecht und fair. Jeder hatte die Wahl...

Zitat:

Momentan bin ich mir bei gar keiner Partei sicher was sie eigentlich will. Die meisten wissen doch nur, was sie auf jeden Fall nicht wollen ...

Ja das ist wohl leider so aber ganz sicher würden solche "Bevormundungsregelgungen" wie jeder muss sich krankenversichern und Killerspiele müssen unter Strafe gestellt werden nicht von der FDP kommen...
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
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BeitragVerfasst am: 05.06.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Einfach den der nicht vorgesorgt hat obwohl er es hätte können verrecken lassen. Das ist gerecht und fair.

Mit den Augen rollen
Es dürfte einfacher sein, dazu einen neuen Staat zu gründen:

Das GG für die BRD hat folgendes geschrieben::
Artikel 20 (Demokratische, rechtsstaatliche Verfassung)

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ... sozialer Bundesstaat.

...


Artikel 79 (Änderung des Grundgesetzes)

(1) ...

(2) ...

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche ... die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

@kirchturm
Eine Änderung mag unzulässig sein aber eine andere Interpretation nicht.

Sozialstaatsprinzip heisst ja nicht, dass man einigen erlaubt sich der Solidarität zu entziehen (so wie ich das ja z.B. auch mach indem ich mich privat Krankenversichere) um dann im Fall des Falles wieder Anspruch auf Sozialleistungen zu haben.

Ist alles eine Frage wie man denn "Sozialstaat" interpretieren möchte. Einer GG-Änderung bedarf es dafür nicht Winken
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Conny62
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
@conny62

Eine weitere Möglichkeit ist diese: such Dir eine Arbeit, kurzfristig, irgendeine, Hauptsache, sie ist sozialversicherungspflichtig. Zur Zeit werden zB viele Erntehelfer gesucht....

Das ist - auch wenn es sich zuerst schwierig anhört- der beste Weg. Denn wenn bei dem Ex nichts zu holen ist, von dem er Deine KV bestreiten könnte (das allerdings müsste er, diese Zahlungen gehen sogar noch VOR Schulden) das SA schon NEIN sagt, dann sehe ich JETZT keine andere Möglichkeit...

LG, häschen


Hallo,

eingangs schrieb ich
Zitat:
Seit Freitag letzte Woche weiss ich, dass ich eine schwere Knie-OP vor mir hätte, 4 Diagnosen, incl. Meniskusriss.

Da wäre die Tätigkeit eines Erntehelfers geradezu ideal, oder? Geschockt
Zudem kommt eine schwere Bewegungseinschränkung der linken Schulter, die wiederum der KnieOP im Wege steht.
Meine Gesundheit ist z.Zt. auf dem Tiefpunkt angelangt und wenn ich jemals hätte arbeiten können, hätte ich das längst lieber getan, als mich von SH über Wasser zu halten.

Die Schulden sollen meinem Exmann ja erlassen werden, der Staat ist da sehr großzügig - 750.000,00 Euro, wegen denen das Finanzamt den InsAntrag stellte.
Seitdem geht es meinem Ex sehr gut - ich lebe von SH, er bezahlt aus seiner Selbstständigkeit heraus monatl. 1.000,00 in die Altersvorsorge, 600,00 in die PKV und behält seinen Selbstbehalt. Keine Kontopfändungen erschweren ihm das Leben und er braucht das "nur" 7 Jahre lang durchzustehen. Bis dahin bin ich ruiniert und der Staat erlässt ihm den Rest seines hohen Schuldenbergs - das ist die Gesetzgebung hierzulande, die idealer für Schuldner kaum sein könnte. Aber: Wehe man ist Gläubiger, dann sieht man "arm und alt" aus.

Grüsse,

Conny
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Conny62 hat folgendes geschrieben::
ich lebe von SH, er bezahlt aus seiner Selbstständigkeit heraus monatl. 1.000,00 in die Altersvorsorge, 600,00 in die PKV und behält seinen Selbstbehalt.

Das scheint mir dann aber doch mehr ein unterhaltsrechtliches Problem zu sein. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine aus der Vergangenheit zu wissen dass der zum Unterhalt verpflichtete (Ex-) Ehepartner auch für die Kosten der PKV aufzukommen hat wenn GKV nicht möglich, so einen Fall hatte ich mal vor Jahren.

Wie gesagt - ich bin nicht sicher, die Rechtslage mag sich geändert haben, aber vielleicht fragen Sie mal bei den Unterhaltsspezialisten im entsprechenden Forum (Familien- und Scheidungsrecht) hier?
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Conny62
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Conny62 hat folgendes geschrieben::
ich lebe von SH, er bezahlt aus seiner Selbstständigkeit heraus monatl. 1.000,00 in die Altersvorsorge, 600,00 in die PKV und behält seinen Selbstbehalt.

Das scheint mir dann aber doch mehr ein unterhaltsrechtliches Problem zu sein. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine aus der Vergangenheit zu wissen dass der zum Unterhalt verpflichtete (Ex-) Ehepartner auch für die Kosten der PKV aufzukommen hat wenn GKV nicht möglich, so einen Fall hatte ich mal vor Jahren.

Wie gesagt - ich bin nicht sicher, die Rechtslage mag sich geändert haben, aber vielleicht fragen Sie mal bei den Unterhaltsspezialisten im entsprechenden Forum (Familien- und Scheidungsrecht) hier?


Leider ist es ein "Insolvenzrechtliches" Problem und daran haben sich bereits 6 RAe die Zähne ausgebissen.
Familienrechtlich hatte ich einen Unterhaltstitel, den ich nun an die Wand hängen kann - wegen der Insolvenz. § 89 InsO - > 850 d ZPO. Da ist die Grenze erreicht, die nicht zum Leben reicht für den U-Gläubiger.

Gruss,

Conny
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Highperformer hat folgendes geschrieben::

-es gibt Populationen, insbesondere im mediterranen/asiatischen Bereich, in denen das Krankheitsbild "Krebs" nahezu unbekannt ist. sowas hat viel mit richtiger Ernährung und vermeidung von pharma- und umweltverseuchung zu tun...


Klar - China ist das gelobte Land wo Giftmüll weder produziert noch in die Umwelt entlassen wird... Asiatische Großstädte sind ja teilweise nicht nur mit Staubmaske oder Sauerstoffflasche zu betreten... Waren Sie schon mal längere Zeit in Asien und da nicht nur im Urlaub? Bloß weil in manchen Ländern Menschen mit Mitte 50 aufgrund schlechter Mangelernährung und Arbeitsbedingungen wie im Mittelalter wegsterben, würde ich nicht auf mangelnde Krebsrate tippen. Ich stimme zu - hier ist (was die Gesundheit angeht) nicht alles beim besten. Übergewicht, Bewegungsmangel etc. hinterlassen Spuren. Trotzdem gibt es Fälle (wie z.B. meinen Vater), die scheinbar völlig grundlos (nicht übergewichtig, Nichtraucher, Körperliche Arbeit an der frischen Luft) trotzdem an Krebs irgendeiner Art erkranken - da hilft dann auch keine makrobiotische Kost und Yoga mehr.... Aber Medikamente und Therapien - und die sind teuer.

Egal - wer sich voll bewusst nicht versichern will, den soll man tatsächlich lassen und ihm nur die allernotwendigste Hilfe bieten. Aus dem Beispiel oben: Blutstillung am Unfallort ja, aber keine weiteren Medikamente, keinen Transport ins Krankenhaus oder nach Hause, keine vorsorgliche Impfung gegen WSK etc. - das soll dann bitte jeder selbst entscheiden und bezahlen.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mit dem "verrecken lassen" so meine Schwierigkeiten. Wir haben ein bewährtes Sozialsystem, das ausdrücklich auch diejenigen einschließt die für den Fall des Falles keine Vorsorge getroffen haben. Und das ist gut so.

Ich halte es für den verkehrten Weg, diesen Personenkreis vom Sozialsystem ausschließen zu wollen, auch wenn sie das selbst befürworten. Den jetzt bei der KV eingeschlagenen Weg, die Leute ggfls. zu ihrem "Glück" zu zwingen, finde ich deutlich besser und unserer Gesellschaft würdiger.

Aber jetzt wird's hier ziemlich off topic, das wäre imho eher ein Thema für das Forum "Recht und Politik".
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich habe mit dem "verrecken lassen" so meine Schwierigkeiten. Wir haben ein bewährtes Sozialsystem, das ausdrücklich auch diejenigen einschließt die für den Fall des Falles keine Vorsorge getroffen haben. Und das ist gut so.

Wir hatten noch nie eines. Nur ein Teil der Bevölkerung bezahlt die sogenante Solidarität aller. Mit sozial hat das mal überhaupt nichts zu tun... Bewährt hat es sich lediglich Beitragszahler und "mittelprächtige Verdiener" zur "Solidarität zu zwingen auf die aber alle anderen Anspruch haben...

Zitat:

Ich halte es für den verkehrten Weg, diesen Personenkreis vom Sozialsystem ausschließen zu wollen, auch wenn sie das selbst befürworten. Den jetzt bei der KV eingeschlagenen Weg, die Leute ggfls. zu ihrem "Glück" zu zwingen, finde ich deutlich besser und unserer Gesellschaft würdiger.

Jemanden zu seinem "Glück zu zwingen" ist alles andere als einer modernen Gesellschaft würdig...
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