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Nebenkosten eines Eigentümers

 
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AndersB
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Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 14:08    Titel: Nebenkosten eines Eigentümers Antworten mit Zitat

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung erhält man vom Verwalter jährlich eine Jahresabrechnung.
Welche Nebenkosten werden übernommen, bzw. bis zu welchem Betrag?
Fest steht, dass die Glasversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und evtl. Tilgung (Kredit) nicht übernommen werden. Was ist mit Schäden, die im Haus aufgetreten sind und von den Eigentümern bezahlt werden müssen. Werden diese vom Arbeitsamt, bzw. Jobcenter übernommen?
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AndersB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Möchte noch hinzufügen, dass diese Sache einen Arbeitslosen betrifft, der Hartz 4 erhält.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 14:26    Titel: Re: Nebenkosten eines Eigentümers Antworten mit Zitat

AndersB hat folgendes geschrieben::
Was ist mit Schäden, die im Haus aufgetreten sind und von den Eigentümern bezahlt werden müssen. Werden diese vom Arbeitsamt, bzw. Jobcenter übernommen?

Nein, das ist der private Spass bzw. die private Last eines Immobilienbesitzers (schreibt einer, der in den letzten Jahren unfreiwillig viele Tausend Euro an Sonderumlagen mit zu buckeln hatte und sich gerade fragt, wie soetwas mit Hartz IV gehen soll). Zitat Hausverwalter: "Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat ein Eigentümer Geld zu haben."

Wahrscheinlich aber eher ein Fall fürs Sozialrecht (wegen Hartz IV) oder das Immobilienrecht (wegen der vom Eigentümer zu tragenen Lasten).

Wenn sich an der persönlichen Situation (Hartz IV) nichts ändert, wird eine eigene Immobilie nach meiner Einschätzung auf Dauer nicht zu halten sein.
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