Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.06.07, 14:08 Titel: Nebenkosten eines Eigentümers
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung erhält man vom Verwalter jährlich eine Jahresabrechnung.
Welche Nebenkosten werden übernommen, bzw. bis zu welchem Betrag?
Fest steht, dass die Glasversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und evtl. Tilgung (Kredit) nicht übernommen werden. Was ist mit Schäden, die im Haus aufgetreten sind und von den Eigentümern bezahlt werden müssen. Werden diese vom Arbeitsamt, bzw. Jobcenter übernommen? _________________ Carpe diem!
Verfasst am: 05.06.07, 14:26 Titel: Re: Nebenkosten eines Eigentümers
AndersB hat folgendes geschrieben::
Was ist mit Schäden, die im Haus aufgetreten sind und von den Eigentümern bezahlt werden müssen. Werden diese vom Arbeitsamt, bzw. Jobcenter übernommen?
Nein, das ist der private Spass bzw. die private Last eines Immobilienbesitzers (schreibt einer, der in den letzten Jahren unfreiwillig viele Tausend Euro an Sonderumlagen mit zu buckeln hatte und sich gerade fragt, wie soetwas mit Hartz IV gehen soll). Zitat Hausverwalter: "Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat ein Eigentümer Geld zu haben."
Wahrscheinlich aber eher ein Fall fürs Sozialrecht (wegen Hartz IV) oder das Immobilienrecht (wegen der vom Eigentümer zu tragenen Lasten).
Wenn sich an der persönlichen Situation (Hartz IV) nichts ändert, wird eine eigene Immobilie nach meiner Einschätzung auf Dauer nicht zu halten sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.