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Erbschaftssteuer - Supergau für Familien , und alle finden
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STEUERKNECHT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 15:32    Titel: Erbschaftssteuer - Supergau für Familien , und alle finden Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

habe gerade gelesen : Erbschaftssteuer UM 1400 % RAUF .
Beispiel : Ein 25 - jähriger Sohn erbt das Eigenheim der Eltern . Jetzt kommt der Staat und legt rotzfrech einen NEUEN , HÖEREN Verkehrswert fest , so das dieser Sohn jetzt

44.000,00 € Erbschaftssteuer

zahlen muß.
Immobilien sollen höher bewertet werden, sagt wer . Mir ziehts die Beine weg. Eigenen 4 Wände, beste Altersvorsorge, da lach ich doch. Beste Erpressmöglichkeit , sonst nix.
Was sind denn das für welche......... ????? Sehr böse
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STEUERKNECHT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte verschieben ins Erbrecht/Steuerrecht. Danke Traurig
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat von Gloria Fürstin von Thurn und Taxis (zu finden in ihrem Buch "Unsere Umgangsformen. Die Welt der guten Sitten von A- Z."):
"Steuern zahlt man."
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.06.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Na und? Für die 44 k€ würde man ohne was selbst dafür getan zu haben eine Hütte im Wert von 'ner Million Mark erhalten... wo ist das Problem?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn bei einem Freibetrag von über 200.000 Euro noch immer 44.000 Euro Erbschaftssteuer anfallen, dann sollte die versteuerte Erbschaft etwa 300.000 Euro betragen, also runde 500.000 Euro insgesamt. Wenn eine Fehlbewertung vorliegt, kann man ja immer noch Widerspruch einlegen und die Bewertung gerichtlich prüfen lassen.

Edit - genau - ein Million Mark, auf das Ergebnis komme ich auch etwa...
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STEUERKNECHT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du die 44 nicht hast, weil Du auch alles reingesteckt hast, musst Du und Deine Familie aus Deinem eigenen Elternhaus raus. Das findest Du normal . Und mit welchem Recht, wird irgendein Wert Erfunden, der mit dem tatsächlichen Wertermittlung nix zu schaffen hat.
Dann haben Deine Eltern etwas dafür getan, und auch Steuern bereits gezahlt, damit sie was aufbauen konnten, auch für ihre Kinder. Das macht man in einer Familie so. Und nun wird nochmal erpresst. Weist Du überhaupt, was das für eine Familie bedeuted ?
Das ist SB , nichts Anderes. Wie issen das dann wenn der Ehepartner stirbt, dem das EH gehört. Dann darf der Hinterbliebene wohl aus Anteilnahme vom Staat auf der Straße leben, weil ihm alles weggenommen wird.
Mir ist schlecht .
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STEUERKNECHT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Also wenn bei einem Freibetrag von über 200.000 Euro noch immer 44.000 Euro Erbschaftssteuer anfallen, dann sollte die versteuerte Erbschaft etwa 300.000 Euro betragen, also runde 500.000 Euro insgesamt. Wenn eine Fehlbewertung vorliegt, kann man ja immer noch Widerspruch einlegen und die Bewertung gerichtlich prüfen lassen.

Edit - genau - ein Million Mark, auf das Ergebnis komme ich auch etwa...


Was heist denn Fehlbewertung. Hier wirds doch bewertet wies gebraucht wird. Deine Hütte haste baufällig gekauft, für 5000 € , hast dann 20 Jahre Deines Lebens an dem Ding gebaut, damit Du und Deine Kinder ein Zuhause haben, und dann kommt stündlich ein Wichtigmann und legt fest : Das Objekt ist jetzt 500.000 Wert. Danach wird besteuert, ferdddddddisch. Guckst du dann dumm aus der Wäsche , weil du alles ins EH gesteckt hast ( Eigenleistung nicht vergessen ) - kannst sozusagen Deine Eigenleistung der letzten 20 J Dir selbst nicht leisten, drehst Du dich rum und gehst Du - oder was.
Merkt das denn keiner .....
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt viele Menschen, die - wie meine Schwiegereltern in spe - trotz lebenslanger harter Arbeit nichts Nennenswertes vererben können. Sind Sie etwa im Umkehrschluss der Meinung, Personengruppen wie die Erben meiner Schwiegereltern in spe müßten dann gerechterweise staatlich gefördert so viel Erben wie Sie?
Dass mittelständische Erben durch Steuern auf die Strasse gesetzt würden halte ich für billige Polemik.

Und zu Sache: Wenn behördlich festgestellte Werte nicht passen kann man da immer noch gegen vorgehen - wozu gibt es denn ein Rechtsmittelparadies wie in Deutschland?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Maßgeblich ist nunmal der aktuelle Wert bzw. der zum Zeitpunkt des Erbfalls. Wo ist das Problem? Hätten Sie 1920 ein Picasso erworben würden Sie ja auch nicht erwarten, den nur für den damaligen Preis verkaufen zu können.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

STEUERKNECHT hat folgendes geschrieben::
Hier wirds doch bewertet wies gebraucht wird. Deine Hütte haste baufällig gekauft, für 5000 € , hast dann 20 Jahre Deines Lebens an dem Ding gebaut, damit Du und Deine Kinder ein Zuhause haben, und dann kommt stündlich ein Wichtigmann und legt fest : Das Objekt ist jetzt 500.000 Wert. Danach wird besteuert, ferdddddddisch.


Es sollte doch keine Rolle spielen, ob jemand 500.000 Euro in bar oder eine Münzsammlung, Goldbarren oder eben ein Haus im gleichen Wert vererbt.

Der Wert des Vererbten ist doch ausschlaggebend. Und wenn das Ding nunmal diesen Wert besitzt, kann und soll auch danach versteuert werden. Falls es den Wert nicht besitzt, kann man dagegen angehen.

Inkognito
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

STEUERKNECHT hat folgendes geschrieben::
Wenn Du die 44 nicht hast, weil Du auch alles reingesteckt hast, musst Du und Deine Familie aus Deinem eigenen Elternhaus raus.


Wer ein Haus im Wert von unbelasteten 500.000 Euro da stehen hat, der findet auch eine Bank, die dieses Haus mit 44.000 Euro beleiht. Auch wenn das haus nur 400.000 Euro Wert hat. Auch wenn dieses Haus nur 300.000 Euro Wert hat. Auch wenn dieses Haus nur 200.000 Euro Wert hat.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Inkognito hat folgendes geschrieben::

Der Wert des Vererbten ist doch ausschlaggebend. Und wenn das Ding nunmal diesen Wert besitzt, kann und soll auch danach versteuert werden. Falls es den Wert nicht besitzt, kann man dagegen angehen.


So sehe ich das auch - und wenn das Finanzamt auf der Wertermittlung von 500.000 Eur besteht, dann sollte man denen das Haus sofort für den Preis anbieten und vom Erlös dann die 44.000 Euro zahlen....
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Erlaube mir den Hinweis, dass bei eine lastenfreien Behausung im Wert von 500 k€ jedes Kreditinstitut einen Kredit über (dann "lausige") 44 k€ bewilligt. Und wenn das Häuschen nicht lastenfrei ist, dann werden die Belastungen in Abzug gebracht, und wenn dann immer noch 44k€ anfallen würden, dann wäre das Häuschen entsprechend noch mehr wert... in den Auszug wird da sicherlich niemand getrieben.
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STEUERKNECHT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Es gibt viele Menschen, die - wie meine Schwiegereltern in spe - trotz lebenslanger harter Arbeit nichts Nennenswertes vererben können. Sind Sie etwa im Umkehrschluss der Meinung, Personengruppen wie die Erben meiner Schwiegereltern in spe müßten dann gerechterweise staatlich gefördert so viel Erben wie Sie?
Dass mittelständische Erben durch Steuern auf die Strasse gesetzt würden halte ich für billige Polemik.

Und zu Sache: Wenn behördlich festgestellte Werte nicht passen kann man da immer noch gegen vorgehen - wozu gibt es denn ein Rechtsmittelparadies wie in Deutschland?


Die gestaltung der Zukunft einer Familie und die Lebensentscheidungen zu Lebzeiten kann jeder selber treffen. Das es in D keinerlei Zukunftssicherheit für Familien gibt, ist ein erschreckendes Entwicklungsbild. Das Erbe baut sich intern , individuell in jeder Familie auf. Es gibt Menschen die geben Ihr Geld für Dinge aus, die zeitlich begrenzt existieren. Andere geben Geld aus, um Langzeitwerte zu schaffen. Selbststeuerung liegt vor.

Was passiert denn , wenn Du NULL Bargeld hast, und 44 T € zahlen mußt ? Dann darfst Du sogar die Bank mit einladen , und Zinsen abdrücken für Summen , die es gar nicht gibt. Oder Du verkaufst natürlich für schmales Geld , ich würde sagen 44 T € + 1xStieleis und das wars. Und Du kannst nix dafür , das ist Polemik .

Vorgehen können Sie dagegen schon, nur werden Sie kein Erfolg haben. Es geht ums Geld, nicht um Sie im Rechtsm.paradies D.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.06.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

STEUERKNECHT hat folgendes geschrieben::
Die gestaltung der Zukunft einer Familie und die Lebensentscheidungen zu Lebzeiten kann jeder selber treffen. Das es in D keinerlei Zukunftssicherheit für Familien gibt, ist ein erschreckendes Entwicklungsbild. Das Erbe baut sich intern , individuell in jeder Familie auf.
Gerade wenn in die Zukunft gerichtet Familienvermögen gestaltet wird ergeben und egaben sich herrliche Möglichkeiten... In einer etwas begüterteren Familie ist es doch schon heute so, dass schon zu Lebzeiten die Freibeträge ausgeschöpft und Vermögen gelichmäßig übertragen wird/werden kann. Es profitiert dann der Notar, aber der nicht der Fiskus. Denn die Erbschaftssteuer geht auf "Null". Wenn allerdings nur gerafft und zusammengehalten wird, dann fallen halt Steuern an. Mangelnde Weitsicht nennt das der Ökonom. Und wenn nicht so viel Vermögen vorhanden ist, als dass es zu Lebzeiten verteilt werden könnte, dann stellt sich das Problem auch im Todesfall nicht.
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