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Verbot der Pflichtarbeit
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Axelino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:13    Titel: Verbot der Pflichtarbeit Antworten mit Zitat

Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskommission

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.


Meine Frage hierzu:
Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland? Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:44    Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::
Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland?


Ja.
Man sollte aber den Art. 4 EMRK (übrigens: das K steht für "Konvention") schon zuende lesen.

Axelino hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde?


Wäre ziemlich sinnlos. Den "Zwang" im Sinne von "arbeite oder wir streichen Dir das Arbeitslosengeld" gibt es schon seit Jahrzehnten und in allen europäischen Ländern.

Ist die Frage ernst gemeint (im Sinne einer rechtsdogmatischen Erörterung der Frage, wo die Grenzen der "Pflichtarbeit" sind) oder geht es bloß stupide um ein mutmaßliches "Recht auf Faulheit"?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Arbeitslosengeld nur bei Gegenleistungen gezahlt wird, ist das doch OK, ich bekomme mein Gehalt ja auch nur wenn ich meine Aufgaben erledige. Mein Chef sagt auch - "Keine Leistung - kein Geld" - ist das Sklaverei? Wohl kaum!

Es kann hier also nur um Zwangsarbeit mit Androhung körperlicher Gewalt bei Weigerung gehen - uns soweit ist die BAA noch nicht... Sehr böse
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Axelino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es geht mir schon um eine ernst gemeinte Erörterung der Grenzen zur Pflichtarbeit. In meinen Augen sind die 1-Euro-Jobs nichts anderes als Pflichtarbeit.
Die in Artikel 4 genannten Ausnahmen greifen ja wohl bei den 1 Euro-Jobs nicht.

Ausserdem sehe ich in der Androhung von Streichung der Beihilfe durchaus einen mittelbar oder unmittelbar ausgeübten Zwang. Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder?


Vom Recht auf Faulheit halte ich übrigens auch nix, ich arbeite Vollzeit Winken
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::
Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder?


Das denke ich aus den oben genannten Gründen nicht...
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::
In meinen Augen sind die 1-Euro-Jobs nichts anderes als Pflichtarbeit.


IMO nicht. Denn jemand könnte sich entscheiden "ich arbeite nicht und finanziere mir meinen Lebensunterhalt selbst" (aus Erbschaft, Lottogewinn oder, wenn er unbedingt will, Kriminalität). Dann zwingt ihn auch niemand mit der Waffe zur Arbeit. Nur das wäre aber eine Pflichtarbeit i.S.d. EMRK (die ja entsprechende Ausnahmen wie die Arbeitspflicht von Strafgefangenen auch ausdrücklich erwähnt - dort gibt es eben keine Möglichkeit, die Arbeit abzulehnen und die Sanktionen selbst zu tragen).

Axelino hat folgendes geschrieben::
Ausserdem sehe ich in der Androhung von Streichung der Beihilfe durchaus einen mittelbar oder unmittelbar ausgeübten Zwang.


IMO nein. Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht". Soziale Leistungen sind folglich ein freiwillig vom Staat gewährtes Recht, dessen Umfang in gewissem lebensnahem Rahmen im Ermessen des Staates liegt. Dumm gesagt, wenn der Staat morgen sagen würde "ab jetzt kriegt jeder Arbeitslose eine S-Klasse und nur die, die 1-EUR-Jobs ablehnen, bekommen keine", ist das auch kein "Zwang" i.S.d. EMRK.

Axelino hat folgendes geschrieben::
Insofern könnte eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte doch Erfolg haben, oder?


Höchst unwahrscheinlich. Der EGMR ist kein lebensfremder Elfenbeinturm, der seine Urteile ohne Ansehen des Sinnes eines Handelns und ohne Bedenken der Konsequenzen fällt.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht".


Das dachte ich mir auch gerade - bevor man sich um die Frage kümmert, ob Gegenleistung für Sozialleistungen zulässig sind, sollte man zunächst mal darüber nachdenken, ob nicht andere Staaten zur Gewährung von Sozialleistung gezwungen werden müssten (Fürsorgepflicht des Staates). Werden Sie z.B. mal in Bulgarien arbeitslos - dann würde es Sie freuen, einen 1-Euro-Job OHNE zusätzliche Staatsleistung zu bekommen....
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 15:13    Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::

Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskommission

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.


Meine Frage hierzu:
Inwieweit gilt so etwas auch in Deutschland? ?


Artikel 12 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Axelino hat folgendes geschrieben::

Weiß jemand, ob es diesbezüglich schon einmal eine Klage wegen 1-Euro-Jobs und Hartz IV angestrengt wurde?


Niemand muss arbeiten, die Leistungen werden dann aber weiter gekürzt.
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 15:15    Titel: Re: Verbot der Pflichtarbeit Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

(übrigens: das K steht für "Konvention")


Die Konvention ist durch Ratifizierung Gesetz.
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich könnte der Staat auch sagen "Arbeitslose unterstützen wir generell nicht". Soziale Leistungen sind folglich ein freiwillig vom Staat gewährtes Recht, dessen Umfang in gewissem lebensnahem Rahmen im Ermessen des Staates liegt.


Der Artikel 20 GG kann nicht geändert werden:

Artikel 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Grundsätze aus 79 GG können nicht geändert werden. Der Artikel an sich schon.
Allderings könnte das Volk einfach eine neue Verfassung beschließen, die Arbeitslose nicht untersützt.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Henrik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

>Allderings könnte das Volk einfach eine neue Verfassung beschließen, die Arbeitslose nicht untersützt.

Sorry, alles was bis jetzt vorgetragen wurde könnte ich nicht besser darlegen, aber das der Beschluß einer Verfassung vom Volk beeinflußt werden kann und das in Deutschland, ist mir bisher nicht bekannt. Laut unserer Verfassung sollte es wohl so sein, aber wird dieses auch so Praktiziert?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, praktiziert wurde es bisher nicht.
Sonst gäbe es das Grundgesetz ja nicht mehr...

Wie es allerdings im Fall der Fälle praktisch ablaufen soll, ist mir auch schleierhaft.
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Henrik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

So kompliziert kann dies ja wohl auch nicht sein, haben doch unsere Nachbarländer es doch vorgemacht. Hatten diese Länder für Ihre Bürger und Bürgerinen, doch die Abstimmung eingeführt. Diese kommt zur Anwendung bei Ernst zu nehmenden Veränderungen für Volk und Land, wo Politiker sich zu Recht aus der Verantwortung nehmen müssen.
Auch in Deutschland wurde so eine Abstimmung eingebracht, nur die entscheidende Grundgesetzänderung hatten unsere Politiker schnell wieder auf Eis gelegt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Henrik hat folgendes geschrieben::
bei Ernst zu nehmenden Veränderungen für Volk und Land, wo Politiker sich zu Recht aus der Verantwortung nehmen müssen.


Was meinen Sie genau? Politiker nehmen teilweise sehr ernst zu nehmende Veränderungen vor - so kann etwa der Verteidigungsfall problemlos ohne Volksentscheid ausgerufen werden.
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DefPimp: Mein Gott
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