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Wie ist die Rechtslage? Was passiert wenn A nicht bezahlen will (können die Niederlande in Deutschland überhaupt vollstrecken?)
Nein, können sie (zur Zeit noch) nicht.
Allerdings sollte A folgendes berücksichtigen:
1. Die Höhe der Strafe steigt mit jeder Mahnung, spätestens nach der 2. Mahnung ist es dann ein deutlich dreistelliger Euro-Betrag.
2. A kommt bei Nichtzahlung in den Niederlanden auf die Fahndungsliste. A sollte dann in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in die Niederlande einreisen, da er sonst bei Nichtzahlung der dann sehr stark erhöhten Strafe mit Verhaftung und der Beschlagnahme seines Fahrzeuges zwecks Versteigerung rechnen muss.
2. A kommt bei Nichtzahlung in den Niederlanden auf die Fahndungsliste. A sollte dann in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in die Niederlande einreisen, da er sonst bei Nichtzahlung der dann sehr stark erhöhten Strafe mit Verhaftung und der Beschlagnahme seines Fahrzeuges zwecks Versteigerung rechnen muss.
Hierzu würde mich folgendes interessieren:
Was wird in die sog. Fahndungsliste eingetragen? Wie funktioniert das in der Praxis? Man stelle sich vor A begeht mit seinem Fahrzeug einen Parkverstoß in NL erhält ein Bußgeld, das er nicht zahlt. Später verkauft er sein Fahrzeug im gleichen Stadtkreis an B(Kennzeichen ändert sich nicht). B reist in die NL stellt dort sein Fahrzeug ab. Polizist P findet das Fahrzeug auf der Fahrzeugliste beschlagtnahmt es und läßt es abschleppen?
Wie funktioniert der Abgleich. Die Gefahr das Fahrzeug eines unbeteiligten Dritten zu beschlagnahmen ist doch groß? _________________ Gruß
Das Fahrzeug und der Halter (in NL gibt es eine Halterhaftung).
Vercingetorix hat folgendes geschrieben::
Wie funktioniert das in der Praxis? Man stelle sich vor A begeht mit seinem Fahrzeug einen Parkverstoß in NL erhält ein Bußgeld, das er nicht zahlt. Später verkauft er sein Fahrzeug im gleichen Stadtkreis an B(Kennzeichen ändert sich nicht). B reist in die NL stellt dort sein Fahrzeug ab. Polizist P findet das Fahrzeug auf der Fahrzeugliste beschlagtnahmt es und läßt es abschleppen?
Wie funktioniert der Abgleich. Die Gefahr das Fahrzeug eines unbeteiligten Dritten zu beschlagnahmen ist doch groß?
In einem grenznahen Kreis könnte das sogar so passieren.
Das Problem sollte sich aber ziemlich schnell mittels der Fahrzeugpapiere lösen lassen, aus denen der Zeitpunkt des Halterwechsels ja hervorgeht.
Aber bekanntlich gibt es ja bei jedem Gebrauchtwagenkauf gewisse Risiken, da ist dieses hier noch eines von den kleineren.
Also besser einen "jungfräulichen" Neuwagen kaufen ...
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