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Strafzettel Niederlande

 
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trapjaw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 22:30    Titel: Strafzettel Niederlande Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Der deutsche Autofahrer A hat nach ein paar Stunden am Strand einen Strafzettel in den Niederlanden vom Ordnungshüter/ Ordnungsamt bekommen.

A soll innerhalb von 2 Wochen 49,20 € überweisen (interessanterweise hat die Gemeinde in Holland ein Konto bei einer deutschen Bank in Saarbrücken).

Wie ist die Rechtslage? Was passiert wenn A nicht bezahlen will (können die Niederlande in Deutschland überhaupt vollstrecken?)


Gruß

Michael
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 22:40    Titel: Re: Strafzettel Niederlande Antworten mit Zitat

trapjaw hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage? Was passiert wenn A nicht bezahlen will (können die Niederlande in Deutschland überhaupt vollstrecken?)

Nein, können sie (zur Zeit noch) nicht.

Allerdings sollte A folgendes berücksichtigen:
1. Die Höhe der Strafe steigt mit jeder Mahnung, spätestens nach der 2. Mahnung ist es dann ein deutlich dreistelliger Euro-Betrag.
2. A kommt bei Nichtzahlung in den Niederlanden auf die Fahndungsliste. A sollte dann in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in die Niederlande einreisen, da er sonst bei Nichtzahlung der dann sehr stark erhöhten Strafe mit Verhaftung und der Beschlagnahme seines Fahrzeuges zwecks Versteigerung rechnen muss.

Link-Tipp: www.flitsservice.nl --> Forum
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trapjaw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.
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Vercingetorix
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 17:21    Titel: Re: Strafzettel Niederlande Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
2. A kommt bei Nichtzahlung in den Niederlanden auf die Fahndungsliste. A sollte dann in den nächsten 10 Jahren nicht mehr in die Niederlande einreisen, da er sonst bei Nichtzahlung der dann sehr stark erhöhten Strafe mit Verhaftung und der Beschlagnahme seines Fahrzeuges zwecks Versteigerung rechnen muss.


Hierzu würde mich folgendes interessieren:

Was wird in die sog. Fahndungsliste eingetragen? Wie funktioniert das in der Praxis? Man stelle sich vor A begeht mit seinem Fahrzeug einen Parkverstoß in NL erhält ein Bußgeld, das er nicht zahlt. Später verkauft er sein Fahrzeug im gleichen Stadtkreis an B(Kennzeichen ändert sich nicht). B reist in die NL stellt dort sein Fahrzeug ab. Polizist P findet das Fahrzeug auf der Fahrzeugliste beschlagtnahmt es und läßt es abschleppen?

Wie funktioniert der Abgleich. Die Gefahr das Fahrzeug eines unbeteiligten Dritten zu beschlagnahmen ist doch groß?
_________________
Gruß

Vercingetorix
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 19:48    Titel: Re: Strafzettel Niederlande Antworten mit Zitat

Vercingetorix hat folgendes geschrieben::
Was wird in die sog. Fahndungsliste eingetragen?

Das Fahrzeug und der Halter (in NL gibt es eine Halterhaftung).

Vercingetorix hat folgendes geschrieben::
Wie funktioniert das in der Praxis? Man stelle sich vor A begeht mit seinem Fahrzeug einen Parkverstoß in NL erhält ein Bußgeld, das er nicht zahlt. Später verkauft er sein Fahrzeug im gleichen Stadtkreis an B(Kennzeichen ändert sich nicht). B reist in die NL stellt dort sein Fahrzeug ab. Polizist P findet das Fahrzeug auf der Fahrzeugliste beschlagtnahmt es und läßt es abschleppen?

Wie funktioniert der Abgleich. Die Gefahr das Fahrzeug eines unbeteiligten Dritten zu beschlagnahmen ist doch groß?

In einem grenznahen Kreis könnte das sogar so passieren.
Das Problem sollte sich aber ziemlich schnell mittels der Fahrzeugpapiere lösen lassen, aus denen der Zeitpunkt des Halterwechsels ja hervorgeht.

Aber bekanntlich gibt es ja bei jedem Gebrauchtwagenkauf gewisse Risiken, da ist dieses hier noch eines von den kleineren.
Also besser einen "jungfräulichen" Neuwagen kaufen ... Winken
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