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Ich habe ein Zitat aus einem BVG-Urteil (?) von 1983, aber keinerlei Angaben, aus welchem Anlass sich das Gericht aeussert. (Evtl. Verfassungsklage?)
Kann mir ein Forenmitglied mit genaueren Infos dienen? Herzlichen Dank!
Zitat
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.
Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
: _________________ "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave!" Aristoteles
"Es gibt zwei Dinge, bei deren Herstellung man besser wegschaut, damit einem nicht schlecht wird: Wurst und Gesetze!" Winston Churchill
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