Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.05.07, 19:54 Titel: Namensnennung vs. Informationsfreiheit
Hallo;
Dies ist mein erster Beitrag. Ich hoffe, ich in bleibe bei meiner Schilderung innerhalb der Forenregeln.
A ist jenseits der 30, berufstätig, mit Familie.
W.de ist ein Online Lexikon, in welchem Beiträge von jedermann aufgenommen und veröffentlicht werden können.
Der Fall stellt sich folgendermaßen dar:
Beim Egosurfing (nach dem eigenen Namen) bei einer Suchmaschine entdeckt A einen Link auf W.de. Das Thema des Artikels überrascht ihn nicht: Es ist ein Artikel über die Band, in der er als Teenager (vor über 15 Jahren) 2 Jahre Gitarre spielte. Die Band selbst wäre nicht interessant genug, um bei W.de erwähnt zu werden, hätten nicht einige Bandmitglieder (ohne A; dieser war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal mehr Bandmitglied) ein medienwirksames Kapitalverbrechen begangen. A war an dieser Sache völlig unbeteiligt.
Die Musikgruppe ist unter dem alten Namen noch heute aktiv, allerdings mit völlig anderen Mitgliedern als zu den Zeiten von A. , ist nun inhaltlich schwer ins Neofaschistische abgeglitten (was ursprünglich überhaupt nicht der Fall war) und vertreibt aktuell unter dem "Ladentisch" ihre verbotene Musik. Damit steht die Band im öffentlichen Interesse und A. wird als ehemaliges Bandmitglied in der inhaltlich teilweise lückenhaften, teilweise völllig verdrehten Bandhistorie mit vollem Namen genannt.
In oberflächlicher Betrachtungsweise des Artikels auf W.de entsteht nun der Eindruck, dass A. in Verbindung steht bzw. gestanden hat mit den verwerflichen Ideologien der neueren Bandgeschichte. Danaben ist in keinem Ansatz dargestellt, dass A. mit dem begangenen Verbrechen in keinerlei Verbindung steht und dieses auch nicht gutheißt. Die volle Namensnennung A.'s ist für den Informationsgehalt des Artikels zudem völlig überflüssig, schadet ihm jedoch, da z.B. ein möglicher Arbeitgeber bei einer Namensrecherche unweigerlich auf diesen missverständlichen Artikel stößt.
Kann sich A. gegenüber W.de in irgendeiner Form gegen die volle Namensnennung wehren und wie wäre dies möglich?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.05.07, 20:54 Titel:
Ist der Name so eindeutig? Ich würde als Personalchef zu einem "Klaus Müller" wohl alles mögliche finden... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
aber das sind beides keine Beiträge zum Fall. Die Tron-Geschichte ist mir seit der gerichtlichen Entscheidung bekannt. Hier jedoch gibt es einige nicht ganz unwesentliche Unterschiede zum Fall:
1. A. ist nicht das Corpus Delicti
2. Das Verbrechen ist in einer Zeit passiert, als A. noch minderjährig war.
3. Es ist nicht so dargestellt, dass A. mit dem Verbrechen gar nicht im Zusammenhang steht (stattdessen wird der Eindruck erweckt, er wäre unmittelbatr beteiligt gewesen)
4. Inzwischen erreichen A. Drohbriefe aufgrund des Artikels veröffentlicht von W.de
Bitte keine "einzeiligen" Statements mehr - die können einfach diesen Fall nicht annähernd rechtlich umleuchten.
Wenn es um die gleiche Band geht die ich auch gefunden habe, dann werden in dem Artikel die drei Taeter benannt.
Punkt 1 und 2 sind meiner Meinung nach nicht relevant.
Punkt 3 sehe ich in dem Artikel nicht so, da die Taeter und ihre Haftstrafen benannt sind.
4. Das kann man bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.06.07, 20:36 Titel:
Ich verstehe das Problem nicht. Jeder kann doch in der Wikipedia editieren, wenn der Artikel nicht gesperrt ist. Soll der Betroffene doch eine differenziertere Version des Artikels ausarbeiten oder seinen Namen löschen.
Verfasst am: 07.06.07, 17:14 Titel: So einfach ...
... ist es dann auch wieder nicht, da die Autoren der Artikel sich nicht gern von Dritten "zensieren" lassen. Die Wiederherstellung einer früheren Version ist nur einen Mausklick entfernt. Zudem hat A. auch keine Lust, dies zu seiner Lebensaufgabe zu machen.
Ich muss sagen, es stellt sich doch Enttäuschung bei mir ein. Ich bin kein Jurist, fand den Fall es eigentlich Wert, einmal diskutiert zu werden in Hinblick auf Interessengewichtung. Stattdessen gewinne ich das Gefühl, dass die Forenautoren hier eher auf Quantität setzen und zu jedem Fall ihren Senf dazuzugeben. Entschuldigt Leute, das ist an niemanden direkt gerichtet, sondern eher eine Gesamteinschätzung nach dem "Durchgrasen" des Forums.
Nochmal also der Appell: Ich wünsche keine (noch so gut gemeinten praktischen) Ratschläge sondern eher eine juristische und/oder ethische Diskussion umd den Fall.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.06.07, 18:05 Titel:
Anderen früheren Mitgliedern noch berühmterer Bands ist es auch nicht immer gut ergangen in den Artikeln von w.de:
Zitat:
Zu Beginn des Jahres 1960 stößt John Lennons Freund von der Kunstschule, der angehende Maler Stuart Sutcliffe, als Bassist zu den Moondogs. Der musikalisch unbedarfte Sutcliffe hatte sich auf Lennons Anraten hin vom Erlös eines seiner Gemälde eine Bassgitarre gekauft.
Sicher hätte Stu hier etwas unternehmen können, wäre er nicht 1960 schon verstorben. Nicht ganz so bitter erging es Pete Best, aber auch er kommt nicht gut weg bei w.de:
Zitat:
Kurz vor den ersten Plattenaufnahmen entlassen die Beatles überraschend den beim Publikum beliebten Schlagzeuger Pete Best und ersetzen ihn durch Ringo Starr, der mit seiner Gruppe Rory Storm & the Hurricanes gerade in Skegness aufgetreten war. Die Gründe für die Trennung von Best wurden nie vollständig geklärt. Der Drummer war wegen mangelnder Kontaktfreudigkeit wohl eher ein Außenseiter innerhalb der Band, zudem hatte sich George Martin nach den ersten Probeaufnahmen ebenfalls für einen Wechsel ausgesprochen.
Redigieren könnte auch der Nachfolger als Schlagzeuger die Zeile bei w.de:
Zitat:
Gleichzeitig wird die populäre Single Yellow Submarine veröffentlicht, ein Kinderlied, das Paul McCartney für den stimmlich etwas eingeschränkten Ringo Starr komponiert hatte.
Ethisch könnte man dazu vielleicht sagen: "Gar nicht nett!" Juristisch vielleicht sogar "üble Nachrede". Aber man könnte Gott auch einen guten Mann sein lassen.
Also wenn Sie das wirklich nicht verstehen, frage ich mich ernsthaft, ob Sie Ihr Examen bei iBey ersteigert haben.
Zitat:
Jeder kann doch in der Wikipedia editieren, wenn der Artikel nicht gesperrt ist. Soll der Betroffene doch eine differenziertere Version des Artikels ausarbeiten oder seinen Namen löschen.
Wenn ich Ihnen ab morgen regelmässig meinen Hausmüll in den Garten werfe, sagen Sie dann auch: "Na ja, kann ich ja immer wieder aufsammeln oder einen höheren Zaun bauen."
Verfasst am: 07.06.07, 21:37 Titel: Re: So einfach ...
kleinerklaus hat folgendes geschrieben::
Ich wünsche keine (noch so gut gemeinten praktischen) Ratschläge sondern eher eine juristische und/oder ethische Diskussion umd den Fall.
Juristisch wird da nichts rauskommen, da in dem (von mir vermuteten Artikel), das was sie sagen, so nicht drin steht. Dort sind die drei Täter nämlich (samt Haftstrafen) genannt.
Mittlerweile ist der Name ja nur noch verkürzt dort zu finden (Vorname N.).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.