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Honorar für Angebot einer PKV ?

 
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MarcusH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 02:54    Titel: Honorar für Angebot einer PKV ? Antworten mit Zitat

Honorar für Angebot einer PKV ?

Person macht einen Online-Krankenversicherungs-Vergleich.
Darauf meldet sich ein Makler / Sachverständiger telefonisch und sendet nach Angaben von P Unterlagen zur PKV als Angebot via Mail zu.

Nach tel. Rücksprache von P wird noch mal eine Korrektur der Unterlagen von M zugesandt.

Es kam zu keinem Vertragsabschluss.

Nunmehr wird durch M eine Rechnung aufgrund einer von P angeforderten „Sachverständigen-Beratung“ gestellt.


Die Frage: Wie soll sich P verhalten ?
_________________
Gruss
Marcus
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich P wäre, würde ich M auslachen und fragen ob er noch ganz gesund ist.
Wenn M immer noch der Meinung sein sollte das er im Recht ist, soll er P doch mal den von P unterschriebenen Maklerauftrag in Kopie zuschicken, ansonsten abwarten was M noch so versucht, nur immer schön die Fristen wahren falls Mahnbescheide usw. einlaufen sollten, und ggfs. rechtzeitig wiedersprechen.
Zusätzlich Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen einreichen und zwar gegen die Gesellschaft deren Tarif im Angebot genannt wird, bringt zwar nicht direkt was, wird dem Herren aber in Zukunft etwas die Zusammenarbeit mit dieser Gesellschaft erschweren und bindet ihn an seinen Schreibtisch, weil die Gesellschaft vermutlich eine Stellungnahme von ihm fordern wird zu diesem Fall.

Die einfachste und sauberste Lösung dürfte allerdings sein, wenn man den Anwalt seines Vertrauens einschaltet und ihm die Sache an die Hand gibt, spart viel Nerven und Schreiberei und der Anwalt verdient auch noch was dran. Außerdem rudern solche Abzocker ganz gerne eiligst zurück wenn sie merken das die Gegenseite plötzlich anfängt mit schwerem Geschütz zu antworten.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:49    Titel: Re: Honorar für Angebot einer PKV ? Antworten mit Zitat

MarcusH hat folgendes geschrieben::

Darauf meldet sich ein Makler / Sachverständiger telefonisch und sendet nach Angaben von P Unterlagen zur PKV als Angebot via Mail zu.


Was nun, ein "Makler" oder ein "Sachverständiger"? Wenn mit "Sachverständiger" ein nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassener Versicherungsberater ist, hat er prinzipiell schon einen Honoraranspruch für seine Beratung. Es wäre dann auch kein "Angebot", sondern eben eine Beratungsleistung. Ob darüber ein Vertrag geschlossen wurde, wäre dann die nächste Frage, das dürfte vom Inhalt des Telefongesprächs abhängen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Die einfachste und sauberste Lösung dürfte allerdings sein, wenn man den Anwalt seines Vertrauens einschaltet und ihm die Sache an die Hand gibt, spart viel Nerven und Schreiberei und der Anwalt verdient auch noch was dran.


Bezahlen darf das dann aber der P.
Denn das bloße Zusenden einer (u.U. ungerechtfertigten) Rechnung begründet noch keine Erstattungspflicht von Rechtsverfolgungskosten.
Und wenn M seine Forderung zurückzieht, bleibt P auf den Anwaltskosten sitzen.

Also immer schön vorsichtig mit den Ratschlägen, hm?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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MarcusH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 20:15    Titel: Re: Honorar für Angebot einer PKV ? Antworten mit Zitat

Zitat:
.... doch mal den von P unterschriebenen Maklerauftrag in Kopie zuschicken ....


Hier fragt sich P, ob ein "Vertrag" - wäre es ein Sachverständiger - schon mit dem Telefonat abgeschlossen wurde.
P hatte auf Anfrage lediglich gesagt: "...na schicken Sie mir erst mal was zu."
P hat keinen Vertrag geschlossen und es wurde auch nicht darüber gesprochen.

Zitat:

Was nun, ein "Makler" oder ein "Sachverständiger"?


P sieht hier auch das Problem und hat aus diesem Grund einerseite die auf Grund des Online-Krankenversicherungs-Vergleich ausgeübteTätigkeitals als Makler und andererseits die in der Rechnung und auf der WWW-Seite aufgeführte Angabe "freier Sachverständiger" zur Diskussion gestellt.

Die Unterlagen beinhalten einen Vergleich von Versicherungen, der sich auf von P gemachte Vorgaben bezieht. Die Rechnung weist den Zusatz aus, dass bei Abschluß einer Versicherung das Honorar entfällt.

Wie ist das zu werten ? Vermittelt ein Sachverständiger Versicherungen ? Oder ist das dann doch ehr eine Maklertätigkeit ?
_________________
Gruss
Marcus
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Hamster hat folgendes geschrieben::
Die einfachste und sauberste Lösung dürfte allerdings sein, wenn man den Anwalt seines Vertrauens einschaltet und ihm die Sache an die Hand gibt, spart viel Nerven und Schreiberei und der Anwalt verdient auch noch was dran.


Bezahlen darf das dann aber der P.
Denn das bloße Zusenden einer (u.U. ungerechtfertigten) Rechnung begründet noch keine Erstattungspflicht von Rechtsverfolgungskosten.
Und wenn M seine Forderung zurückzieht, bleibt P auf den Anwaltskosten sitzen.

Also immer schön vorsichtig mit den Ratschlägen, hm?


Oder die heißgeliebte RS Versicherung, je nach Vertrag und falls vorhanden. Winken

@ MarcusH, wir könnte ja das Beispiel auch noch weiterspinnen und erstmal überprüfen ob die Person M berechtigt ist, Versicherungen zu vermitteln.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 22:54    Titel: Re: Honorar für Angebot einer PKV ? Antworten mit Zitat

MarcusH hat folgendes geschrieben::
Die Rechnung weist den Zusatz aus, dass bei Abschluß einer Versicherung das Honorar entfällt.

Wie ist das zu werten ? Vermittelt ein Sachverständiger Versicherungen ? Oder ist das dann doch ehr eine Maklertätigkeit ?


Ein Versicherungsberater - und zwar in der gesetzlich geschützten Form dieses Begriffes - war es dann nicht, der darf keine Versicherungsverträge vermitteln. Was in diesem Zusammenhang ein "freier Sachverständiger" sein soll, weiß ich auch nicht. Wenn er aber wie ein Versicherungsberater tätig wird ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, könnte der Vertrag schon aus diesem Grund nichtig sein.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 23:45    Titel: Re: Honorar für Angebot einer PKV ? Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Wenn er aber wie ein Versicherungsberater tätig wird ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, könnte der Vertrag schon aus diesem Grund nichtig sein.


Nicht nur das Smilie. Dann kommen noch andere Probleme auf Ihn zu, wenn er es provoziert.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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