Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - arge will oder kann nicht helfen?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

arge will oder kann nicht helfen?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zcap
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 22:51    Titel: arge will oder kann nicht helfen?! Antworten mit Zitat

hallo!

brauche da einen rat.wäre froh wenn mir jemand helfen könte weil ich sonst nämlich echt nicht weiter weiss.

wohne in köln und habe in düsseldorf eine arbeitsstelle befristet auf 6 monate bekommen.habe den arbeitsvertrag unterschrieben und soll in 3 wochen da anfangen zu arbeiten.

ich beziehe in köln arbeitslosengeld II und bin über 25 jahre.hatte meine sachbearbeiterin befragt die meinte man könne mir nichts gewähren wie umzugskostenbeihilfe oder überbrückungsgeld damit ich meine erste miete und eine kaution an meinen vermieter zahlen kann.ich würde selbst ein darlehn von der arge auch zurückzahlen aber man will mir da nicht helfen den umzug irgendwie nach düsseldorf zu vollziehen.

wer kan mir hjetzt helfen und genau sagen was ich da an hilfe verlangen kann auch unter dem gesichtspunkt das ich bereit bin ein darlehn auch zurückzuzahlen an die arge.

die tägliche fahrt dauert hin und zurück insgesamt mehr als 6 stunden.die sachbearbeiterin meinte jedenfalls weil das arbeitsverhältnis befristet wäre würde da keine hilfe möglich sein-

wo sind meine rechte, hab absolut keinen plan von den gesetzen und bin da auf fremde hilfe angewiesen.will doch arbeiten , hab den job und dann will man mich arbeitslos belassen?!

kann doch alles nicht wahr sein !

gruss!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn mit "pendeln" am Anfang.... Wiso das 6 Stunden dauern soll, will mir noch nicht einleuchten. Schon mal die bahnverbindungen angeguckt?

So lange dauert es doch nicht von Köln nach Düsseldorf. Sollte man die Probezeit überstehen, kann man immer noch umziehen. Schon mal mit dem Arbeitgeber über eine beteiligung an den "Fahrtkosten" gesprochen?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 07:27    Titel: Re: arge will oder kann nicht helfen?! Antworten mit Zitat

zcap hat folgendes geschrieben::
wohne in köln und habe in düsseldorf eine arbeitsstelle befristet auf 6 monate bekommen.
die tägliche fahrt dauert hin und zurück insgesamt mehr als 6 stunden.

3 Stunden für eine Fahrt? Mit den Augen rollen
Kann ich ebenso wie windalf nicht glauben, wenn's irgendwo funktionierenden ÖPNV gibt dann in und zwischen nahe beieinander liegenden Großstädten.

Die Frage "Ich will doch nur ein Darlehen!" geht am Problem der ARGE vorbei. Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten werden nämlich - bis auf die Kaution - grundsätzlich als Beihilfe und nicht als Darlehen erbracht, siehe § 22 Abs. 3 SGB II. Klar, nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter!" würde jetzt nichts passieren, aber spätestens wenn's an die Tilgung geht, der Kunde dann feststellt "Ich hab aber gar kein Geld dafür!" und gegen den Rückzahlungsbescheid klagt, dürften imho die Chancen vor dem Sozialgericht nicht schlecht für ihn stehen. Das wird die ARGE bei ihrer jetzt zu treffenden Entscheidung berücksichtigen müssen.

Wenn aber tatsächlich sechs Stunden täglich für den Arbeitsweg aufgewendet werden müssen, sollte die ARGE noch einmal über ihre Entscheidung nachdenken müssen. Lediglich die Befristung eines Arbeitsvertrages kann nicht alleiniger Grund sein, einen Umzugsantrag abzulehnen; in der heutigen Zeit sind (zunächst) befristete Arbeitsverträge (leider!) eher Regel als Ausnahme.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zcap
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

die orte köln und düseldorf sollten symbolisch dienen weil ich nicht die genauen orte öffentlich schreiben wollte.
die fahrtzeiten betragen aber wirklich hin und zurück mehr als 6 stunden.

worums mir geht und ich auch wirklich hilfe brauche ist folgendes:

1. umzug von a nach b mit mietwagen plus helfer (helfer da keine freunde )
2. erste mietzahlung der neuen wohnung am arbeitswohnort
3. kaution für die neue wohnung
4. lebensunterhalt bis zur ersten auszahlung meines arbeitsgehaltes

ich habe den arbeitsvertrag unterschrieben , dieser beläuft sich auf eine 35 stunden woche bei 6 monatiger befristung.

jetzt weiss ich nicht weiter, familie und freunde können nicht helfen, leider.

liebe grüsse! Weinen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal für 3min den Fahrplaner des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr genutzt und einfach Köln / Hbf nach Düsseldorf / Hbf eingegeben. Durch die Wunder des 21. Jahrhunderts wurden mir keine 2 sec später verschiedene Verbindungen angezeigt.
Ohne näher auf die Verkehrsmittel eingehen zu wollen und lediglich mit dem Verweis auf ÖPNV lassen sich folgende (fettgedruckte) Fahrtzeiten ermitteln...


1.Fahrt 14.06. 08:57 01:04
2.Fahrt 14.06. 09:09 00:52 (hier lediglich einmal umsteigen)
3.Fahrt 14.06. 09:33 00:29
4.Fahrt 14.06. 09:54 00:30
5.Fahrt 14.06. 09:57 00:52

Ich als Sachse war ja mal in Köln und als ich dort kein großes Bier bekam, sondern nur einen Pinkelbecher voll, habe ich meine Reise gen Düsseldorf erweitert. Wir Sachsen trinken ja eigentlich 0,5 l Portionen... Ich brauchte keine 3 Std. für einen Weg. Aber vielleicht hatte ich auch nur noch zuwenig Promille...
_________________
In dubio pro reha!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:51    Titel: Re: arge will oder kann nicht helfen?! Antworten mit Zitat

zcap hat folgendes geschrieben::
die sachbearbeiterin meinte jedenfalls weil ...

Mündlich ausgesprochene Meinungen taugen nicht wirklich, um sich mit einer Behörde auseinanderzusetzen. Schriftlich taugt immer besser und darauf besteht auch ein Anspruch:
SGB X hat folgendes geschrieben::
§ 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. ...
...

Ein schriftlicher VA hat auch den Vorteil, dass man die Gründe, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen hat, in Ruhe nachlesen kann:
SGB X hat folgendes geschrieben::
§ 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
...

So manche(r) hat übrigens beim Schreiben eines solchen Bescheides schon gemerkt, dass seine/ihre "Meinung" nicht mehr haltbar ist ... Winken
... und wenn nicht, kann der Betroffene ja dann Widerspruch gegen die vermeintlich falsche Entscheidung einlegen.

Nur eins würde ich Ihnen noch raten zu überdenken:
Die Kombination "(helfer da keine freunde)" und "familie und freunde können nicht helfen" passt irgendwie nicht wirklich zusammen ... Mit den Augen rollen
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zcap
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben::
Ich hab mal für 3min den Fahrplaner des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr genutzt und einfach Köln / Hbf nach Düsseldorf / Hbf eingegeben. Durch die Wunder des 21. Jahrhunderts wurden mir keine 2 sec später verschiedene Verbindungen angezeigt.
Ohne näher auf die Verkehrsmittel eingehen zu wollen und lediglich mit dem Verweis auf ÖPNV lassen sich folgende (fettgedruckte) Fahrtzeiten ermitteln...


1.Fahrt 14.06. 08:57 01:04
2.Fahrt 14.06. 09:09 00:52 (hier lediglich einmal umsteigen)
3.Fahrt 14.06. 09:33 00:29
4.Fahrt 14.06. 09:54 00:30
5.Fahrt 14.06. 09:57 00:52

Ich als Sachse war ja mal in Köln und als ich dort kein großes Bier bekam, sondern nur einen Pinkelbecher voll, habe ich meine Reise gen Düsseldorf erweitert. Wir Sachsen trinken ja eigentlich 0,5 l Portionen... Ich brauchte keine 3 Std. für einen Weg. Aber vielleicht hatte ich auch nur noch zuwenig Promille...



es ist zwar nett das du dir die mühe gemacht hast aber ich schrieb doch schon das köln und düsseldorf nur symbolisch als städte dienen sollen weil ich die wahren realen orte nicht öffentlich bekant machen wollte.

die tägliche hin und rückfahrt betragen insgesamt 6 stunden.

sollte es da zu missverständnisse gekommen sein entschuldige ich mich hierfür.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
calla
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 149

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht jeder wohnt und arbeitet direkt neben einem Bahnhof.

Es soll in D Gegenden geben, sogar zwischen Köln und Düsseldorf, wo man erst einmal eine halbe Stunde zur nächsten Bushalte laufen muss, dann (wenn überhaupt ein Bus zur gewünschten Uhrzeit fährt) eine halbe Stunde zum Bahnhof fahren muß, dann die Zugfahrt und am Zielort noch einmal: Bus und Fußweg.

Da können durchaus drei und mehr Stunden für eine Fahrt von A nach B zusammenkommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zcap
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:58    Titel: Re: arge will oder kann nicht helfen?! Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
zcap hat folgendes geschrieben::
die sachbearbeiterin meinte jedenfalls weil ...

Mündlich ausgesprochene Meinungen taugen nicht wirklich, um sich mit einer Behörde auseinanderzusetzen. Schriftlich taugt immer besser und darauf besteht auch ein Anspruch:
SGB X hat folgendes geschrieben::
§ 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. ...
...

Ein schriftlicher VA hat auch den Vorteil, dass man die Gründe, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen hat, in Ruhe nachlesen kann:
SGB X hat folgendes geschrieben::
§ 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
...

So manche(r) hat übrigens beim Schreiben eines solchen Bescheides schon gemerkt, dass seine/ihre "Meinung" nicht mehr haltbar ist ... Winken
... und wenn nicht, kann der Betroffene ja dann Widerspruch gegen die vermeintlich falsche Entscheidung einlegen.

Nur eins würde ich Ihnen noch raten zu überdenken:
Die Kombination "(helfer da keine freunde)" und "familie und freunde können nicht helfen" passt irgendwie nicht wirklich zusammen ... Mit den Augen rollen



nochmals danke für den rat!

hatte grade nochmal die sachbearbeiterin am telefon und die meinte weils befristet wäre ist es fraglich ob solch ein umzug in eine andere stadt gerechtfertigt wäre.

ist das nicht toll, dabei kann ich inoffiziell dann von der jeweiligen firma übernommen werden.was ich natürlich nicht schriftlich habe, macht kein arbeitsgeber.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 09:39    Titel: Re: arge will oder kann nicht helfen?! Antworten mit Zitat

zcap hat folgendes geschrieben::
hatte grade nochmal die sachbearbeiterin am telefon und die meinte ...

Sie "meint" immer noch ... Mit den Augen rollen

Ich kann Ihnen hier keinen Rat geben: "Tun Sie dies und das!"
Aber Auskünfte, was in einer solchen Situation prinzipiell machbar wäre, haben Sie doch ausreichend bekommen ... Winken
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.