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... Wenn sich die Feuerwehr an die Funkordnung hält, sehe ich eigentlich nicht die Nachteile.
Genauso beim roten Kreuz oder Polizei.
Ich erinnere sogar das Scanner frei verkauft werden. Mit denenen diese Bänder abzuhören sind. Mit dem Vermerk verbreitung unter Strafe. ...
Ob die Funkkanäle von Florian, Sama, Johannes, Kater, Adler ... - und wie sie alle heißen - im analogen Funknetzt bekannt oder nicht bekannt sind, hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.
Ausgangsfrage war, ob die freiwillige Feuerwehr Infos über Einsätze zur Werbung, Selbstdarstellung oder Öffentlichkeitsarbeit veröffentlich darf. Antwort: Sie darf es.
Der § 88 TKG ist zwar eine nette Bestimmung, aber auf das Eingangsbeispiel nicht anwendbar.
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