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fionn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 15.04.07, 05:40 Titel: Nazi Seiten im Netz wie damit verfahren? |
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Guten Morgen!
Wenn man eine Webseite mit volksverhetzendem Material findet, wie sollte man damit am betsne verfahren?
Also ohne das man selber Probleme bekommt?
Gibt es offizielle "Meldestellen" ?
Gruß Fionn |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 15.04.07, 06:21 Titel: |
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In jedem LKA sitzt jemand der sich nur um solche Seiten kümmert. Häufig langt bereits eine Email an die nächste Dienststelle der KriPol.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 15.04.07, 10:31 Titel: |
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Scheint mir ein strafrechtliches Problem zu sein... |
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GrinderFX FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 228
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Verfasst am: 15.04.07, 18:56 Titel: |
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Das kommt auch immer drauf an wo der betreiber und der server steht.
In amerika ist das nicht wirklich verboten, sollte der betreiber also z.b. amerikaner sein, kann man machen was man will, es ist sein recht. |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 14.06.07, 22:28 Titel: |
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GrinderFX hat folgendes geschrieben:: | Das kommt auch immer drauf an wo der betreiber und der server steht.
In amerika ist das nicht wirklich verboten, sollte der betreiber also z.b. amerikaner sein, kann man machen was man will, es ist sein recht. |
aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ? _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 14.06.07, 22:37 Titel: Re: Nazi Seiten im Netz wie damit verfahren? |
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fionn hat folgendes geschrieben:: | ... Gibt es offizielle "Meldestellen" ? | Ja, hier jugendschutz.net über die Hotline |
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Gast
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Verfasst am: 15.06.07, 08:25 Titel: |
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Hallo,
wenn es sich um eine .de Seite handelt kannst du auch mal beim Staatsschutz deines jeweiligen LKA's anrufen oder denen ne Mail zukommen lassen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 15.06.07, 11:07 Titel: |
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TomXY hat folgendes geschrieben:: | aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ? |
Klar. Insbesondere, wenn der Täter Deutscher ist. Tatort ist ja auch Deutschland, wenn die Seiten in DE abrufbar sind.
Das hat ja der bekannte Nazi-Propagandist Ernst Z. schmerzlich erfahren müssen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 15.06.07, 23:35 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | TomXY hat folgendes geschrieben:: | aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ? |
Klar. Insbesondere, wenn der Täter Deutscher ist. Tatort ist ja auch Deutschland, wenn die Seiten in DE abrufbar sind.
Das hat ja der bekannte Nazi-Propagandist Ernst Z. schmerzlich erfahren müssen. |
super!
aber wenn er z.b. amy ist und er alles von dort aus macht und es dort nicht verboten ist?
dann macht er in d urlaub kann er dann ohne grössere probleme (brd=usa) belangt werden ? _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten |
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Rainer_Alkohol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 380 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 15.06.07, 23:57 Titel: |
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Wenn er in Deutschland keine Straftat begeht, wahrscheinlich nicht.
Wenn Sie in Deutschland mit 16 Bier trinken und in den Sommerferien nach Amerika fahren, wird ihnen dann dort der Prozess gemacht? _________________ In dubio pro reha! |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 16.06.07, 00:11 Titel: |
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Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben:: | Wenn er in Deutschland keine Straftat begeht, wahrscheinlich nicht.
Wenn Sie in Deutschland mit 16 Bier trinken und in den Sommerferien nach Amerika fahren, wird ihnen dann dort der Prozess gemacht? |
ah ich glaube so einfach ist das nicht und das genannte beispiel ist nicht vergleichbar! _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten |
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Rainer_Alkohol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 380 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 16.06.07, 00:17 Titel: |
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Er macht in Deutschland Urlaub! Daran ist vorerst nichts Strafbares.
Ich verstand die Frage so, als würde der Fachangestellte für geistigen Schwachsinn seine Seite in den USA erstellen, bearbeiten, in englisch verfassen und über einen dortigen Server (.com) verbreiten.
Das stellt in meinen Augen keine Rechtsverletzung dar... Die URL endet ja nicht mit ".de" und wäre auch nicht aufgrund eines vorwiegend deutschen Textes an Deutsche gerichtet!
Insofern wäre mein Beispiel vergleichbar... _________________ In dubio pro reha! |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 16.06.07, 00:38 Titel: |
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Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben:: | Er macht in Deutschland Urlaub! Daran ist vorerst nichts Strafbares.
Ich verstand die Frage so, als würde der Fachangestellte für geistigen Schwachsinn seine Seite in den USA erstellen, bearbeiten, in englisch verfassen und über einen dortigen Server (.com) verbreiten.
Das stellt in meinen Augen keine Rechtsverletzung dar... Die URL endet ja nicht mit ".de" und wäre auch nicht aufgrund eines vorwiegend deutschen Textes an Deutsche gerichtet!
Insofern wäre mein Beispiel vergleichbar... |
ja aber er verbreitet verbotene dinge von dort aus auch in deutschland !?
vergleichbar währe, der handel mit bestimmten pilzen in der nl ist erlaubt die hier unter das btmg fallen, so versendet die person von nl aus die pilze an kunden in der brd und es gibt genügend beweise wird er bei einem aufenthalt in der brd dafür in rechenschaft gezogen vorausgesetzt die zuständigen stellen wissen das er sich auf deutschem hoheitsgebiet aufhält! _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten |
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Rainer_Alkohol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 380 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 16.06.07, 00:56 Titel: |
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Nur weil jemand in den USA eine Seite erstellt, die gegen deutsches Recht verstößt, wird damit nicht automatisch seine Verhaftung angestrebt!!
Da gehört ein wenig mehr dazu!
Ein Ami dessen Hobby eine Community zur Förderung der Todesstrafe ist, wird auf seinem Deutschland-Trip sicherlich nicht verfolgt und verurteilt... _________________ In dubio pro reha! |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 16.06.07, 01:11 Titel: |
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Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben:: | Nur weil jemand in den USA eine Seite erstellt, die gegen deutsches Recht verstößt, wird damit nicht automatisch seine Verhaftung angestrebt!!
Da gehört ein wenig mehr dazu!
Ein Ami dessen Hobby eine Community zur Förderung der Todesstrafe ist, wird auf seinem Deutschland-Trip sicherlich nicht verfolgt und verurteilt... |
eine verhaftung bzw inhaftirung liegt in der hand des zuständigen richters!aber von verhaftung wurde hier nie gesprochen ! darauf will ich auch nicht weiter eingehen!
stichwort "förderung der todesstrafe" ist auch nicht vergleichbar!
deutschland ist gegenüber antisemitismus,rasissmus volksverhetzung aufgrung seiner vergangenheit besondes verpflichtet sollche dinge zu ahnden!
und wenn er solches bewusst in deutschland verbreitet zur verfügung stellt ist die sache nicht so ganz einfach wie sie das sehen !
(die person befürwortet und verbreitet u.a. werbung für verbrechen bzw.verbrecherische herrschaft am menschen ) da sieht das ganze anders aus wie n paar bier in deutschland und in usa nicht belangt werden, das sind ganz andere dimensionen! _________________ Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten |
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