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Bauunternehmer hat Abschlagsrechnung einfach erhöht !!!

 
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peter x
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 06:58    Titel: Bauunternehmer hat Abschlagsrechnung einfach erhöht !!! Antworten mit Zitat

Hi,
ich hatte vor einigen Wochen eine Abschlagsrechnung über 10.000€ von meinem Bauunternehmen erhalten. Da ich einige Mängel festgestellt hatte, habe ich die nicht bezahlt und den Bauunternehmer auch darüber telef. informiert. Der hatte das so kommentarlos hingenommen.

Jetzt habe ich die gleiche Rechnung (gl. Rechnungsnummer usw.) nochmals bekommen, allerdings nicht mehr mit 10.000€ sondern 15.000€ und der bitte die alte zu vernichten.

Darf er das einfach so machen???

Es handelt sich um die letzte Abschlagszahlung. (dann kommt nur noch die Schlussrechnung).

Wenn ich diesen Abschlag zahle, hätte ich den gesamt vereinbarten Festpreis beglichen.
Es sind allerdings immer noch nicht alle Mängel behoben.

Ich vermute, der hat jetzt Angst, dass ich, wenn er diesen hohen Abschlag über 15.000€ jetzt nicht bekommt, zuviel Geld einbehalte.
Könnte auch noch teuer für Ihn werden, wenn er die Mängel nicht in den Griff bekommt.

Und wie ist es eigentlich mit der Zahlungsfrist?
Auf Rechnung steht 8 Tage. Ich meine aber mal was von 18 Tagen gelesen zu haben (VOB oder BGB, oder...?). Kann das sein?


ach ja, falls es zu Berücksichtigen wäre:
Wir haben einen VOB-Vertrag geschlossen, der allerdings aufgrund der nicht ausgehändigten VOB/B wohl eher unwirksam ist.
Es wurden keine Angaben über Höhe und Zeitintervalle usw. von Abschlagszahlungen schriftlich festgelegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 20:29    Titel: Re: Bauunternehmer hat Abschlagsrechnung einfach erhöht !!! Antworten mit Zitat

Hallo,

Mängel solltest du deinem Bauunternehmer immer schriftlich anzeigen, mit Fristsetzung (ca. 7 Tage) zur Mängelbeseitigung und anschließender schriftlicher Erledigungsmeldung seitens des Bauunternehmers. Kommt der Unternehmer der Mängelbeseitigung nicht nach, sofort schriftl. anmahnen, gleichzeitig mit der 2. Mahnung die Ersatzvornahme androhen (Ersatzvornahme=Beauftragung eines anderen Handwerkers auf Kosten des Mängelverursachers)

Die Umschreibung der AZ ist nicht korrekt, da ja dann fast 100% der Vertragssumme erreicht wären. Du hast das Recht für die Mängel Einbehalte zu tätigen, bei AZ (laufend) können dies 10 % von der Rechnungssumme AZ sein. Da dein Bau aber kurz vor Fertigstellung steht, hast du das Recht das 3fache der Mangelbeseitigung von der Rechnung abzuziehen.

Beispiel:Ein Mangel an der Fensterleibung zu beheben kostet 100 Euro, du hast das Recht dem Handwerker 300 Euro einzubehalten bis zur entgültigen Mängelbeseitigung.

Wie sieht es mit Gewährleistung bei deinem Bauunternehmer aus? Gewährleistungszeitraum ist in der Regel 5 Jahre ab Datum mängelfreier Abnahme. Für diese Zeit sollte dir der Bauunternehmer eine Bankbürgschaft in Höhe von 5% von der Auftragssumme geben.

Zahlungsfrist: Laut VOB ist soweit ich weiß, die Frist länger als 18 Tage. Nach 8 Tagen brauchst du nicht zu zahlen. Ich würde das Zahlungsziel von 18 Tagen ab Vorlage "prüfbarer Schlussrechnung" wählen.

Ach ja, die Rechnung kann schon höher ausfallen, wie die erste, allerdings muss der Bauunternehmer dann auch einen anderen Leistungsstand erreicht haben. So einfach von 10.000 auf 15.000 für die gleiche Leistung geht nicht.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und habe nicht zu sehr "fachchinesisch" gesprochen.
Geschockt Mit den Augen rollen
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Fargus
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 08:07    Titel: Re: Bauunternehmer hat Abschlagsrechnung einfach erhöht !!! Antworten mit Zitat

Die Zahlungsfristen sind für Abschlagszahlungen soweit ich weiß 2 Wochen und für Schlussrechnungen 6 Wochen

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen. Mängel immer schriftlich festhalten und mitteilen.
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