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Leitungswasser in Wirtschaft...

 
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tomte Tummetodt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.06.07, 20:50    Titel: Leitungswasser in Wirtschaft... Antworten mit Zitat

Es geht hier um die Rechte des Kunden. Wenn ein Glas in einer bar, Disko oder ähnlichem bereits im "Kundenbesitz" ist, also bereits mit Inhalt bezahlt wurde, ist es dem Bar-/Diskobesitzer erlaubt, das Glas zurückzufordern, soblad man es auf der Toilette mit Leitugswasser auffüllen möchte?

Ein Glas Wasser aus der Leitung gibt die Einrichtung nicht heraus, was sie ja auch nicht muss. Allerdings ist dies (Tanzschule im Landkreis FFB bei München) die bisher einzige Einrichtung, die kein Glas leitungswasser herausgibt (kostenlos). Wenn ein Glas nun auf der Toilette selbst vom besucher mit Wasser aufgefüllt wird, verbietet die Leitung das und meint, man könne ja auch Wasser an der Theke kaufen. Nun ist es so, dass hauptsächlich Schüler in dieser Tanzschule am Abend sind, und nicht jeder 2,30€ für 0,4l Wasser zahlen will und auch kann. Darf der Gast das Glas auf der Toilette rechtlich auffüllen? oder ist es dem Inhaber erlaubt, das zu verbieten?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 05:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde erwirbt keinen Besitz an dem Glas. Durch die Bezahlung erlangt er Eigentum und Besitz am Inhalt, nicht am Glas.

Der Inhaber kann im Rahmen seines Hausrechtes das Auffüllen mit Leitungswasser verbieten.
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Scanner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum??? Ich hatte da mal in der Berufsschule einen längeren Vortrag...

War da Besitz nicht die Verfügungsgewalt und Eigentum war ... Verlegen mir fällt da nicht die genaue Bezeichnung ein.

Aber seien wir doch mal ehrlich. Wenn das jeder machen würde. Erstens sind hygienische Gründe zu nennen. Ist das Wasser immter Trinkwasser oder zum Beispiel aufgefangenes Regenwasser. Weiterhin sind die Rohre noch in Ordnung???

Aber der Diskobesitzer deckt doch nicht alleine durch den Eintritt die Betriebskosten. Er finanziert diese auch durch den Getränkeverkauf. Stell dir mal vor, alle würde nur noch Leitungswasser trinken. Dann würde der Eintrittspreis in der Disko steigen.

Ein Tip wie wir das früher gemacht haben. Einer war immer mit dem Auto da. Da haben wir immer unsere Getränke verstaut. Beim Verlassen der Disko haben wir uns den Stempel für den Wiedereintritt geholt und waren kurz an der frischen Luft.
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tomte Tummetodt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 08:04    Titel: weitere "Fakten" Antworten mit Zitat

Das Problem bei dieser Einrichtung: Einmal drin, nimma draußen, bzw nochmal zahlen...und das is ja das Problem. Klar, wenn alle nur noch Leitugswasser trinken, dann wird das andere teurer, aber bisher habe ichnoch nie erlebt, dass man an der Bar kein Leitungswasser bekommt.

Zur Leitugswasserqulität: Die ist abslolut 1a, kommt aus der Erde und wird super aufbereitet. Ist angeblich sogar besser als Volvic, nur dass es nicht aus der Quelle kommt Smilie

Die Frage ist ja, ob der Barbesitzer rechtlich dazu imstande ist. Und was gibt es für alternativen?

Danke im Vorraus!
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AFB
Gast





BeitragVerfasst am: 18.06.07, 09:58    Titel: Re: weitere "Fakten" Antworten mit Zitat

tomte Tummetodt hat folgendes geschrieben::

Die Frage ist ja, ob der Barbesitzer rechtlich dazu imstande ist.


Diese Frage hat Rembrandt ja bereits schon (m.E. zutreffend) mit dem Hinweis auf das Hausrecht beantwortet. Auch wenn Eigentum und Besitz ein wenig durcheinandergeraten sind.

tomte Tummetodt hat folgendes geschrieben::

Und was gibt es für alternativen?


Möglich wäre z.B., sich eine andere Lokalität zu suchen.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Recht zum Besitz (tatsächliche Sachherrschaft) erwirbt der Kunde am Glas m. E. schon, allerdings ist es zutreffend, dass die Gebrauchsausübung durch den Wirt beschränkt werden darf.
Das Leitungswasser ohne Glas trinken wäre ja auch eine Variante.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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tomte Tummetodt
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Anmeldungsdatum: 17.06.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 16:09    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Ich galube, hier ist ende der Lösungsmöglichkeiten, oder?? der Wirt kann somit ja sagen, dass in seinen Gläsern kein Leitungswasser gefüllt werden darf, und somit ist die Möglichktei ausgeschlossen. ALso: Direkt aus dem Hahn trinken...ok, is zwar echt schade, aber danke für die Aufklärung!
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