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Briefgeheimnis

 
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Mrunknown
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 15:28    Titel: Briefgeheimnis Antworten mit Zitat

Nach unserem Grundgesetz gibt es ja das Briefgeheimnis. Unter welchen Voraussetzungen darf denn (so sie den Rechtsweg einhalten!!!) nun die Polizei oder sonst wer einen Brief öffnen???
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen es nicht.
Ein Richter hingegen schon.
http://dejure.org/gesetze/StPO/100.html

Das ist zumindest das, was ich auf die Schnelle dem Wikipedia-Artikel entnehmen konnte.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Mrunknown
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

ja schon ... aber unter welchen Voraussetzungen kann ein Richter einen Brief öffnen. Nur weil er dazu gerade lustig ist oder wie?

Und was passiert, wenn das Öffnen ungerechtfertigt war?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 03.06.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es keine Regeln, dass muss im einzelfall entschieden werden.
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pewin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 228
Wohnort: In der grünen Lunge des Ruhrgebiets

BeitragVerfasst am: 18.06.07, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde in dem Zusammenhang folgendes interessieren (wollte hier keinen neuen Thread dafür eröffnen Winken):

Meiner Meinung nach sind auch eMails durch den Artikel 10 des GG geschützt. Wie sieht folgender Fall aus:

Die Firma B erklärt ihren Mitarbeitern gegenüber, dass die private eMail-Nutzung über den Mailserver der Firma nicht mehr gestattet ist. Sämtliche eMails haben ab sofort an den entsprechenden Teamleiter zu gehen, welcher diese dann an die richtigen Empfänger weiterleitet. Dazu muss er diese u.U. natürlich auch lesen usw.

Wenn man diesen Fall mal auf den Briefverkehr ummünzen würde, würde dies ja folgendes bedeuten: Ein Brief wird vwerschlossen dem Postboten gegeben, dieser öffnet den dann, liest den Inhalt und tütet ihn dann mit der Adresse des Empfängers neu ein.

Sehe nur ich da evtl. einen Verstoß ggn. den Art. 10 GG? Und evtl. gegen Datenschutzsgesetze?
_________________
Der Grundsatz indiziert die Ausnahme. Und Recht habe ich grundsätzlich.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Firma sagt, dass es verboten ist private Briefe oder E-Mails ueber die Firma abzuwickeln, dann duerfen diese auch geoeffnet und gelesen werden. Das hat nicht mit dem Briefgeheimnis zu tun.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eine E-Mail ist auch kein verschlossener 'Brief'. Bestenfalls ist es eine 'Postkarte'. Die zu lesen verstößt aber nicht gegen das Briefgeheimnis. Das Postgeheimnis wird ebenfalls nicht verletzt, da dies mit der Auslieferung der Sendung endet. Hier also dann, wenn die E-Mail angekommen ist.

Ein Verbot, "private Briefe oder E-Mails ueber die Firma abzuwickeln", kann aber m.E. niemals zu einer Berechtigung führen, diese dann zu öffnen (betrifft ohnehin nur Briefe).
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, dann sind alle E-Mail und Brief erstmal Geschaeftsbriefe und die duerfen von den berechtigten Personen (Geschaeftsfuehrer, usw.) geoeffnet werden.
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nur nebenbei... Im Knast werden generell alle Briefe nach innen und draußen geöffnet und gelesen. Nach dieser Lektüre wird entschieden, ob´s dem Empfänger zugestellt wird... Briefgeheimnis also auch da, legalerweise, ausser Kraft...
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.06.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, dann sind alle E-Mail und Brief erstmal Geschaeftsbriefe und die duerfen von den berechtigten Personen (Geschaeftsfuehrer, usw.) geoeffnet werden.

Dann sind sie eben fälschlicherweise b.z.w. irrtümlich geöffnet worden. Wenn aber ein erkennbar privater Brief irgendwo auftaucht, kann es nur einen Berechtigten zum Öffnen geben, und das ist der Adressat (oder der erwähnte Richter). Weder Geschäftsführer, noch Betriebsräte haben hier was zu sagen. Und auch eine noch so dicke Betriebsvereinbarung, die das Öffnen privater Post zum Gegenstand hat, wäre hier unwirksam.
Für den Knast gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung. Es wäre ja noch schöner, wenn in der Arbeitswelt die Grundrechte noch weniger gelten würden, als im Gefängnis. (- erstaunen würde es mich aber irgendwie auch nicht)

Nicht, das wir uns hier mißverstehen: Es sind zwei Paar Schuhe, ob in einem Betrieb die oben genannte Verfahrensregel gilt, erst einmal alle Briefe als Geschäftsbriefe zu behandeln. Dagegen ist sicher nichts einzuwenden.
Etwas anderes ist es aber, zu meinen, man könne durch betriebliche 'Regeln' einfach geltendes Recht aushebeln, und sich so eine 'Befugnis' erteilen, fremde Briefe zu lesen.

P.S.: - So weit ich das beim rumgoggeln übersehe, haben da die Arbeitsgericht sogar noch strengere Maßstäbe als ich. Winken
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe etwas anderes gefunden. Der Arbeitgeber darf Briefe die an die Firma (auch z.B. zu Haenden eines Mitarbeiters) adressiert sind oeffnen. Nur wenn ein "vertraulich" auf dem Umschlag steht darf dieser nicht geoeffnet werden. Ausnahmen gibts fuer den Betriebsarzt und den Betriebsrat.
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/gesetze/topnews06423.htlm
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.06.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wir es auch drehen: Das Öffnen als privat eindeutig zu erkennender Post ist und bleibt verboten und strafbar.
Dass ein Brief ohne spezielle Hinweise, die ihn als 'vertraulich' auszeichnen, eben als Firmenpost zu behandeln ist, dürfte klar sein. Immerhin muss er ja an die Firma adressiert gewesen sein, damit er dort hinkommt. Da brauchen wir uns nicht gegenseitig offene Türen einrennen.
Mir ging es vorwiegend um die Idee, eine Firma könne durch entsprechende Entschlüsse irgendwelcher Gremien, sei es die Geschäftsleitung oder der Betriebsrat, einfach das Gesetz außer Kraft setzen und sich ein generelles 'Leserecht' für Privatpost zueignen. Und das geht nun einmal nicht. Daran haben auch die Arbeitsgerichte keinen Zweifel gelassen.
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