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Wie z.B. vom RA / Gericht klar und deutlich die Begriffe : Spesen,[size=18]Reisekostenpauschale bzw.Auwendungspauschale definiert ist.Damit ich als Laie erkennen kann, ob ich diese 1/3 als Eikommen ansetzen kann.In den Unterhaltsrichtlinien vom KG Berlin kann ich das nicht eindeutig nachlesen.Dort wird der 1/3 Abzug konkret für Auwendungspauschalen( ohne Kilometergeld) erwähnt. Bei mir geht es um die REISEKOSTENPAUSCHALE .Ich muß mir sicher sein , ob ich von dieser auch die 1/3 ansetzen darf oder nicht. Ich habe ja schriftlich vorzuliegen , was der Arbeitgeber mit der Reisekostenpauschale als abgegolten sieht. Gruß Angela
der begriff ist kein juristischer fachbegriff sondern in jedem duden nachzulesen. worum es bei ihrer sache geht war etwas unverständlich, wenn es im rahmen einer schedung ist, sind sie aber ohnehin durch einen anwalt vertreten. ihn können sie dann auch fragen, welche kosten sie geltend machen können und welche nicht
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