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Grundschuld..was ist sie wert?

 
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Bianca.Ch
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:26    Titel: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hab da mal nee Frage: Und zwar haben mir meine Eltern beim Hausbau weis gemacht, daß falls es mal versteigert wird, sie sich eine Grundschuld in Höhe von 70.000 Euro eintragen lassen, damit ich wenn es Hart auf Hart kommt auch noch was habe und sie mir das Ihre Grundschuld überlassen.
Mittlerweile haben wir uns total zerstritten und sie fordern entweder die 70.000 oder das ich es als Erbe bekomme. Es wurde jedoch nie ein Darlehensvertrag unterzeichnet. Habe ich eine Chance aus dieser Grundschuld heraus zu kommen. Anzumerken wäre noch, dass sich meine Frau damals geweigert hat diese Grundschuld mit zu unterschreiben. Habe ich eine Chance um da raus zu kommen???
Dringend...bitte antwortet mir ganz schnell!!

Danke schon mal im voraus :shock: :shock:
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:49    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn sich Ihre Frau damals geweigert hat, der Eintragung der Grundschuld zuzustimmen, wurde die Grundschuld überhaupt eingetragen?

Wenn nie ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und SIe den Nachweis führen können, dass die Grundschuld nicht zur Sicherung anderweitiger Forderungen Ihrer Eltern dienen .

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 11:32    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo Hans,
ja sie wurde damals eingetragen, jedoch mit dem Zusatz das die Unterschrift der Frau nachgereicht wird..steht jetzt ohne Zustimmung meiner Frau im Grundbuch.
Darlehensvertrag wurde keiner geschlossen.
Haben wir ne Chance da rauszukommen?

Danke
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 13:14    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

es mag ja sein, das der Eintragungsantrag gestellt wurde. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein deutsches Grundbuchamt eine Eintragug vorgenommen hätte, wenn nicht alle Formalien vollständig und korrekt gewesen wären. Ich würde daher durch EInsichtnahme in das Grundbuch erst einmal prüfen, ob die grundschuld tatsächlich eingetragen ist.

Sollte das doch der fall sein, könnte man von den Eltern die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld verlagen, weiles keinen Anspruch geibt, der mit der Gundschuld gesichert werden könnte.

Gruss Hans
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