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Die 2.Ehefrau meines Vaters, hat zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters, angeblich sämtliche Konten und Rechnungen über ihren Namen laufen gehabt.
Mein Vater hatte nur eine Vollmacht über die Konten.
Von den Ersparnissen auf den Konten lebten beide!
Beide lebten in einer Zugewinngemeinschaft.
Jetzt zu meiner Frage:
Wird dieses Vermögen nicht zum Pflichtteil dazugerechnet?
Weiterhelfen könnte hier möglicherweise der Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Vater innerhalb der Ehe Schenkungenan die Ehefrau vorgenommen hat, die über das Maß der üblichen Anstandsschenkungen hinausgingen.
Es stellt sich also die Frage, ob der Vater bereits ab der Hochzeit vermögenslos war oder es erst später geworden ist.
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