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@ivanhoe: Die Haftsituation, in der sich der Junge befindet, ist mit Sicherheit nicht das, was wir unter U-Haftvollzug verstehen und erst recht nicht, was ich mir - auch für die Türkei - wünschte. Aber dies sind nunmal die Verhältnisse in der Türkei. Interventionsbedürftig wäre die Situation mE erst dann, wenn die Art der Unterbringung nicht den sonst in der Türkei üblichen Bedingungen entspräche oder sonstige von der Türkei ratifizierte Abkommen nicht eingehalten würden. Da die Türkei den IPBPR am 23.09.2003 ratifiziert hat, muss ich meine Meinung bzgl. bestimmter Politikerforderung (von Erwachsenen getrennte Unterbringung) also revidieren, da offensichtlich ein Verstoß gegen Art. 10 II lit. b IPBPR vorliegt.
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ich sehe hier den Jungen der (erste?) sexuelle Erfahrungen sammelt und deshalb (wenn nicht wirklich pädophil veranlagt) nun seit Wochen wie ein Schwerverbrecher behandelt wird. Bei uns in der BRD passiert das täglich hundertfach und nix passiert......
Sicher? Auch wenn ein Elternteil - wie in diesem Fall geschehen - in Sorge um die Tochter Strafantrag stellt?
In meiner Sorge um meine Tochter, lasse ich diese noch nicht mal mit 15 in die Disco, oder abends/nachts durch die Gegend spazieren, schon gar nicht in einem fremden Land.
Pech für den Jungen, dass er u. U auch aus dieser Tatsache heraus geglaubt hat, dass sie 15 ist und er somit eine Straftat begeht.
wettiner hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Hier ein "Kinderschänder" der zu einem quasi unbekannten "Kind" sex. Kontakte hatte.
Und keienr regt sich wirklich auf, erst nach etlichen Beiträgen wird geschrieben, dass auch das deutsche Strafrecht Sanktionen vorsieht
Allerdings werden in Deutschland, hoffe ich zumindest, alle Aspekte berücksichtigt.
Es gibt Menschen, die bestimmte Gesetze zur Durchsetzung ihrer Interessen/Unzulänglichkeiten nutzen.
Unter Kinderschändung verstehe ich etwas anderes.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Einer Jugendlichen werden vom Freund (so lese ich zwischen den Zeilen) heisse Bildchen gezeigt und der wird in der Diskussion fast zerrissen.
Finde ich eigentlich gar nicht so überraschend. Dass beides nicht in Ordnung ist, zweifelt doch niemand an.
Es kommt ja auch immer auf die Argumentation an.
Wenn argumentiert wird, die theoretisch in Frage kommende Strafe sei zu hoch (dort ist ja in dieser Richtung bislang noch gar nichts passiert), weil der Täter angehender Jurist ist, dann führt das zu entsprechenden Reaktionen. Und das ist meiner Ansicht nach auch in Ordnung, weil die Argumentationsweise eine bestimmte Sichtweise offenbart.
Die Sichtweise, wenn der Betreffende denn ein wertvoller Mensch ist, dann ist die Strafe zu hoch, wenn er denn ein nicht so wertvoller Mensch ist, dann kann er die volle Packung beziehen, findet nicht jeder richtig.
Zitat:
Sicher? Auch wenn ein Elternteil - wie in diesem Fall geschehen - in Sorge um die Tochter Strafantrag stellt?
Ohne irgendetwas relativieren zu wollen:
Die Sorgen hätte sich die Mama auch mal vorher machen können. Das ganze ging ja wohl länger als ein paar Minuten. Offensichtlich hat die Mama ja nichts dagegen, wenn das Kind sich in der Disco aufhält, offensichtlich hat sie auch nichts dagegen, wenn sich am Strand vorher schon etwas anbahnt. Oder sie hat was dagegen, bekommt es aber nicht mit. Eine 13-jährige im Ausland anscheinend recht unbeaufsichtigt zu lassen, ist auch nicht so ganz überzeugend.
Edit: Etwas zu spät _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Lt. Presseberichterstattung ist die einzige, die das Drama vorzeitig beenden könnte, die Mutter des "Opfers" (indem sie ihre Anzeige zurückzieht).
Geht das denn so einfach? Offizialdelikt?
Wie schon udo vetter im bei http://www.lawblog.de/ schreibt:
"Übrigens müsste die deutsche Staatsanwaltschaft an sich schon jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. einleiten. ... Marco W. kann - und muss möglicherweise sogar - wegen der Sache in Deutschland angeklagt und verurteilt werden. Wenn er der Tat hinreichend verdächtig ist.
Maßstab ist für die deutschen Behörden einzig und allein das deutsche Strafrecht. Das heißt, es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Tat im anderen Land tatsächlich strafbar ist. Sinn der Regelung ist, pädophile Sextouristen auch dann in Deutschland verfolgen zu können, selbst wenn ihr Verhalten im Zielland nicht oder nicht sonderlich schwer bestraft wird."
Nach meinem Verständnis wird einem StA nichts anderes übrig bleiben
Darf er aber wegen ein und derselben Tat 2 mal verurteilt werden? Ich wüsste nicht
Doch, das Doppelbestrafungsverbot gilt nur für Strafverfahren innerhalb Deutschlands bzw. auch für Mitglieder des Schenegener Abkommens (§ 54 SDÜ, TR gehört aber nicht dazu). Allenfalls kann nach § 153c II StPO von der Verfolgung abgesehen werden, wenn unser Marco in TR ordentlich eins übergebraten bekommt.
Zitat:
Tja, kennt jemand die türkischen Gesetze?
"Kennen" ist zuviel, aber ein klein bißchen... BTW: wozu?
DAS weiss ich nicht... aber dann kommt der von mir geschätzte RA Vedder wieder zutreffend ins Spiel (@wettiner: besten Dank für den hervorragenden Link!), und bei und wäre das ein erheblicher Vorwurf (in der Tat wird die "Alterskarte" hierzulande zu häufig von Seiten der Verteidigungpp gezückt und hat nicht mehr allzugroße Wirkung) und auch ein Offizialdelikt...
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?
Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 765 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 320 vom 13.03.1926
(Änderung 09.07.1953 - 6123/1 md.)
Art. 414:
Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet. Handelt es sich dabei um eine minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung oder Bedrohung aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit, einer sonstigen Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten kann, wird diese Tat mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 10 Jahren bestraft.
Art. 416:
Liegt kein schwererer Tatbestand vor, wird der mit Zustimmung erfolgte Beischlaf mit Minderjährigen mit einer Zuchthausstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.
_________
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz, "Jugendschutz in Ferienländern" - (PDF-Datei)
Und nach unqualifizierten Äusserungen ansich hochqualifizierter Personen
aus Gründen der Diskretion nicht näher genannte Strafrechtsprofessorin hat folgendes geschrieben::
"empörend, wie die türkische Justiz einen jungen Mann kriminalisiert". Der "Terror überholter Moralvorstellungen" zeige, dass die Türken in Europa noch nicht angekommen seien.
endlich mal eine klare, zurückhaltende und erfreulich sachliche Position durch Prof. Rumpf (Stuttgart)
Zitat:
"Es geht hier nicht darum, die türkischen Verhältnisse zu beschönigen", betonte Rumpf. Natürlich sei eine Untersuchungshaft von zehn Wochen hart. "Aber die türkische Justiz ist hier nicht brutal und schon gar nicht, im Vergleich zur italienischen, französischen oder deutschen Justiz in vergleichbaren Fällen, unverhältnismäßig." Die Behörden müssten verhindern, dass sich der Beschuldigte durch Ausreise der Strafverfolgung entziehe.
... endlich mal eine klare, zurückhaltende und erfreulich sachliche Position durch Prof. Rumpf (Stuttgart)
Zitat:
"Es geht hier nicht darum, die türkischen Verhältnisse zu beschönigen", betonte Rumpf. Natürlich sei eine Untersuchungshaft von zehn Wochen hart. "Aber die türkische Justiz ist hier nicht brutal und schon gar nicht, im Vergleich zur italienischen, französischen oder deutschen Justiz in vergleichbaren Fällen, unverhältnismäßig." Die Behörden müssten verhindern, dass sich der Beschuldigte durch Ausreise der Strafverfolgung entziehe.
Ob der ganze Medienrummel im Sommerloch Marco wirklich dienlich ist, bezweifle ich. Zehn Wochen war so gut wie gar nichts davon zu hören oder zu lesen.
Ob der ganze Medienrummel im Sommerloch Marco wirklich dienlich ist, bezweifle ich. Zehn Wochen war so gut wie gar nichts davon zu hören oder zu lesen.
Volle Zustimmung.
Aber er lenkt von der Pleite mit Polen und dem Datenskandal bei
der Bundeswehr ab.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/640697/
und dutzend andere Links.
Letzteres wollte ich eigentlich schon mal einstellen, hatte aber keine
genaue Vorstellung welche Diskussion sich daraus eigentlich entwickeln sollte.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Mittlerweile sind sogar schon SPAM-Emails mit dem Betreff "AN ALLE TUERKEN: Lasst den Jungen (Marco) frei. Euer Tourstik-Aufschwung ist in Gefahr. DIE EU-MITGLIEDSCHAFT AUCH" im Umlauf:
Zitat:
Hallo an alle! Bitte leitet dieses Schreiben unbedingt an alle TUERKEN
weiter die Ihr kennt,
oder Leute, die aus diesem Land kommen oder dort Urlaub machen wollen.
Seid Ihr noch ganz normal, einen 17 Jahre alten Jungen einzusperren, nur
weil er eine junge Frau kennengelernt hat?
Das Gesetz ist doch nur geschaffen worden, damit es zu keinen Zwangsehen
kommt. Aber deshalb muss man doch
keinen 17 Jahre alten Jungen, der in Eurem Land Urlaub macht, monatelang
einsperren. Und das noch bei Euren
miserablen Haftbedingungen? DAS IST UNMENSCHLICH! SCHLUSS DAMIT. SOFORT!
Ein Unding in einer zivilisierten Welt, die Euch noch leid tun wird, wenn
nicht bald Schluss damit ist!
*************************
Leitet das Schreiben weiter an alle! Auch Griechenland oder ein anderes
EU-Nachbarland sollte sich einschalten.
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