Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5 ... 14, 15, 16  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Tja, kennt jemand die türkischen Gesetze?


Weiß insbesondere jemand, ob dort zwölfjährige rechtlich gesehen ehefähig sind? Ich bestreite diese Tatsache mal mit Nichtwissen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
... Ob der ganze Medienrummel im Sommerloch Marco wirklich dienlich ist, bezweifle ich. Zehn Wochen war so gut wie gar nichts davon zu hören oder zu lesen. Winken

"Schluss mit dem Palaver", dies schrieb der Stern anläßlich des Rücktritts unserer (Schatten-TV-)Regierung unter der 'Talk-Regierungschefin' Christiansen. Die 'Vierte Gewalt' schaute auch etwas blöd in die Röhre, nach dem es im Umfeld des G8-Gipfels nicht zu den 'hochgeschrieben und erwarteten' Ausschreitungen gekommen ist. Das Sommerloch ermöglicht es Politiker/innen in Mikrophone zu beißen, die ihnen außerhalb der Sommerzeit nicht hingehalten worden wären. Allerdings scheint dann vergessen zu werden, vor dem reden das Gehirn einzuschalten. Winken

Wenn ich aber jetzt die E-Mail lese, dann wird mir irgendwie anders. Die Tat, die hier dem jungen Mann vorgeworfen wird, ist auch bei uns strafbar (vgl. § 176 StGB). Einen Unterschied gibt es im Schutzalter. Dieses ist bei uns unter 14 Jahre und in der Türkei bei unter 15 Jahre. Verständlich wäre der Vergleich, wenn das Mädchen 14 Jahre alt gewesen werden. Das Mädchen aus England sagt, sie sei im Schlaf sexuell belästigt worden. Wenn dem ist, spielt das Alter keine Rolle mehr, weil dann der § 179 StGB greift. Der Schlaf wird als 'tiefgreifende Bewußtseinsstörung' angesehen. Der Tatort liegt in der Türkei, von daher ist die türkische Justiz zuständig.

Wichtig scheint mir, daß der junge Mann anwaltschaftlich vertreten wird. Unsere Gerichte würden sich eine Einmischung von der Politik oder aus dem Ausland zu Recht verbieten.

Die Frage unseres NATO-Partners Türkei jetzt mit der EU-Frage zu koppeln halte ich für unredlich. Im Konflikt EU und Polen hat die Bundesrepublik gerade europaweite Anerkennung erfahren. Die stille Diplomatie könnte für den jungen Mann in der Türkei m.E. hilfeicher sein. Diese stille Diplomatie hat Entführungsopfer im Ausland zur glücklichen Heimkehr verholfen. Nur in dem hier diskutierten Fall liegt keine Entführung vor. Dem jungen Mann wird eine Straftat zur Last gelegt und der Richter entscheidet über Schuld oder Unschuld. Auch das Strafmaß liegt in Händen des Richters.

In der Antwort der Bundesregierung vom 28. 03. 2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/895 – geht folgendes hervor:
Die Bundesregierung hat folgendes geschrieben::
1. a) Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich derzeit im Gewahrsam anderer Staaten?

Zum Stichtag 1. November 2005 waren nach Kenntnis des Auswärtigen Amts 1 576 (Vorjahr: 1 296) deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert. Im vorangegangenen Jahr 2005 (Zeitraum 1. November 2004 bis 31. Oktober 2005) wurden insgesamt 3 100 (Vorjahr: 2 453) vorübergehend oder längerfristig inhaftierte Deutsche statistisch erfasst, die durch rund 150 Auslandsvertretungen betreut wurden, soweit dies von den Betroffenen gewünscht wurde. Diese Zahlen sind allerdings nur bedingt aussagekräftig: Nicht jeder deutsche Häftling wünscht eine Unterrichtung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über seine Verhaftung. Auch geben sich Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, im Land der Haftverbüßung nicht immer als Deutsche zu erkennen.

b) Treten dabei bestimmte Staaten und Regionen besonders hervor?

Etwas mehr als die Hälfte der 3 100 erfassten Inhaftierten war in Ländern der Europäischen Union inhaftiert, davon wiederum fast die Hälfte in Spanien. Ein weiterer regionaler Schwerpunkt mit einer größeren Anzahl deutscher Inhaftierter ist Nordamerika, wo insgesamt 334 Häftlinge einsitzen. Im Einzelnen ergibt sich etwa folgende Verteilung: Spanien: 657, Großbritannien: 364, Vereinigte Staaten: 301, Frankreich: 246, Polen: 150, Italien: 131, Österreich: 126, Thailand: 116, Kroatien: 110, Niederlande: 75, Griechenland: 71, Brasilien: 58, Venezuela: 42, Kanada: 33, Peru: 32, Türkei: 26, Tschechien: 24, Schweiz: 24, Philippinen: 22, Indien: 22. In allen anderen Ländern wurden weniger als 20 Häftlinge registriert.
Aus: Situation von deutschen Gefangenen im Ausland - Bundestag Drucksache 16/1071 - (PDF-Datei)

Zumindest aus diesen Zahlen ist nicht erkennbar, daß die Türkei hier besonders auffällig ist. Ein Gericht unter Druck könnte in dem Urteil beeinflußt werden. Durch das 'veröffentliche' Interesse könnte ein Urteil - neben der Verurteilung des Täters - auch unter präventiven Geschichtspunkten der Abschreckung dienen. Dies würde sicher nicht im Interesse des jungen mannes sein. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Tja, kennt jemand die türkischen Gesetze?


Weiß insbesondere jemand, ob dort zwölfjährige rechtlich gesehen ehefähig sind? Ich bestreite diese Tatsache mal mit Nichtwissen.

Diese Frage werde ich vielleicht beantworten können. Dazu müßte ich aber meine Bibliothek durchstöbern. Laß mir noch etwas Zeit. Winken

Ich verrate Dir aber schon mal einen sehr guten Link: Necla Kelek - Der Link bleibt aber unter uns. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
... Weiß insbesondere jemand, ob dort zwölfjährige rechtlich gesehen ehefähig sind? Ich bestreite diese Tatsache mal mit Nichtwissen.


Vielleicht reicht ja schon diese Info:

bag-jugendschutz.de hat folgendes geschrieben::
Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?

Der Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, der nicht mehr der Schulpflicht untersteht, gilt als Jugendlicher.

(Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24607 vom 08.12.2001)

Art. 11:
Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Durch Eheschließung wird die Volljährigkeit erlangt.

Art. 12:
Ein Minderjähriger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung der Eltern gerichtlich die Volljährigkeit erlangen.
________
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern - Türkei (PDF-Datei)

Demnach dürften nach Volljährigkeitserklärung ein 15jähriges Mädchen in der Türkei heiraten. In Deutschland siehe § 1303 BGB.

Vertiefend: Die Eheschließung in der türkischen Gesellschaft

und ferner bei Wikipedia:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Damit der Zusammenhang klar wird: Ich beziehe mich auf diesen Beitrag: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=640845#640845

Von den Imam-Ehen spreche ich nicht, weil die ja in der Türkei formal ungültig sind. Es kommt nur hin und wieder zu nachträglichen Legalisierungen bestehender Imam-Ehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::


Vielleicht reicht ja schon diese Info:

bag-jugendschutz.de hat folgendes geschrieben::
Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?

Der Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, der nicht mehr der Schulpflicht untersteht, gilt als Jugendlicher.

(Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24607 vom 08.12.2001)

Art. 11:
Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Durch Eheschließung wird die Volljährigkeit erlangt.

Art. 12:
Ein Minderjähriger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung der Eltern gerichtlich die Volljährigkeit erlangen.
________
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern - Türkei (PDF-Datei)

Demnach dürften nach Volljährigkeitserklärung ein 15jähriges Mädchen in der Türkei heiraten. In Deutschland siehe § 1303 BGB.


Das ist schon mal ein interessanter Ansatz. Dann können 15-Jährige vermutlich in der Türkei heiraten. Es kann aber auch sein, dass in der Türkei die Volljährigkeit, ähnlich wie bei uns, keine zwingende Voraussetzung für eine Eheschließung ist.

Ich glaube aber nicht, dass unter 15 Jahren eine Eheschließung in der Türkei möglich ist.

Anders soll es, so viel ich weiß, bei der türkischen Minderheit in Griechenland sein. Für die gilt wohl nach wie vor islamisches Recht, weil das damals bei der Festlegung des endgültigen Grenzverlaufs zwischen der Türkei und Griechenland so vereinbart wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Damit der Zusammenhang klar wird: Ich beziehe mich auf diesen Beitrag: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=640845#640845

Von den Imam-Ehen spreche ich nicht, weil die ja in der Türkei formal ungültig sind. Es kommt nur hin und wieder zu nachträglichen Legalisierungen bestehender Imam-Ehen.


Hallo Cicero,

ich habe mir den o.g. Beitrag mal genauer angeschaut. In diesem Beitrag wird die eigentliche Problematik deutlich. Nach dem türkischen Zivilrecht wäre die Verheiratung eine Minderjährigen erst nach der Volljährigkeitserklärung (frühestens ab 15 Jahre) möglich. Dennoch gibt es Gegenden in der Türkei wo Kinder unter 15 Jahre 'verheiratet' werden, ohne das diese nach dem Zivilrecht gültig wäre. Strafrechtlich liegt hier dann der sexuelle Mißbrauch an Kindern vor. Die Amnestie bezieht sich dann auf den strafrechtlichen Bereich. Ist das Kind 15 Jahre alt, erfolgt die Volljährigkeitserklärung. Mit der Volljährigkeit kann die islmisch-geschlosse Ehe zivilrechtlich legalisiert werden. Im Kern sind dies versprochene, arrangierte oder Zwangsehen. Dies ist so auch dem nachstehendem Zitat zu entnehmen.

Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Imam-Ehen am Beispiel Türkei

In der Türkei wird sie häufig genutzt, um die vom Staat erlassenen gesetzlichen Vorschriften zur Eheschließung zu unterlaufen und die Bestimmungen der Scharia zur Anwendung kommen zu lassen. Imam-Ehen, die nach staatlichem türkischen Recht keine Rechtswirkung haben, werden hingegen in regelmäßigen Abständen durch Amnestiegesetze legitimiert.

In vor allem traditionell geprägten Regionen der Türkei werden Imam-Ehen häufig zur Verheiratung gegen den Willen der Braut (Zwangsheirat), zur frühen Verheiratung Minderjähriger (Kinderheirat) und um das staatliche Gebot der Monogamie zu umgehen, genutzt. Etwa jede zehnte Ehe in der Türkei ist eine Imamehe.

In Deutschland haben wir das Problem, ob die Volljährigkeit einer 15jährigen rechtens ist. Ferner haben wir das Problem der Importbräute und auch der Zwangsehen. Hier liegen mir 'leider' berufliche Erfahrungen vor, auf die ich hier nicht eingehen kann. Traurig

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ich glaube aber nicht, dass unter 15 Jahren eine Eheschließung in der Türkei möglich ist.

Dies sehe ich auch so, aber ich müßte dies genauer prüfen. Eventuell greift hier die EU-Richtlinie zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung (Quelle wird nachgereicht). Winken

Aber die ganze Problematik wird in diesen beiden Büchern deutlich:

Necla Kelek:
  • "Die fremde Braut". Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2005.
  • Die verlorenen Söhne“. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2006.
Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach Aussage der 13jährigen sieht die Sachlage schon anders aus. Sollte dies die Wahrheit sein, muss er natürlich die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

In diesem Fall hätte er auch Bestrafung verdient, selbst wenn das Mädchen 18 gewesen wäre. An jemandem sexuelle Handlungen vorzunehmen, der dafür sein Einverständnis nicht gegeben hat, ist verwerflich und strafbar.

Wenn es die Wahrheit ist!

Allerdings habe ich hier auch meine Zweifel.

1. Ich wusste nicht, dass in der Türkei die Zimmer so riesig und verwinkelt sind, dass zwei Zeugen auf dem Balkon nichts mitkriegen. Es sei denn, dass die zwei auch gerade mit sich selbst beschäftigt waren. Mr. Green

2. Erst als alles vorbei war, also das Jungfernhäutchen gereizt, der Samenguss erfolgte, ist das Mädchen wach geworden?
JA WAR SIE DENN AUCH NOCH BESOFFEN UND DESHALB BEWUSSTLOS? Mr. Green

Solange die Wahrheit nicht ans Tageslicht kommt, wenn es überhaupt passiert, kann ich hier, insbesondere in solch einem Grenzfall, niemanden verurteilen.

Die einzige Tatsache bis jetzt ist nur, dass das Mädchen 13 J. ist und somit ein Kind. Der Täter 17 J. alt ist, und somit ein jugendlicher. Sexuelle Handlngen an Kindern sind strafbar. Und nur diese Tatsachen sind bekannt.

So wie ich schon oben in einem Beispiel aufgeführt haben, wenn ein Mensch getötet wurde. Die Tatsachen sind da, dass es einen Toten gibt und denjenigen, der ihn getötet hat.

Alles andere werden Ermittlungen und Zeugen zeigen. Und dann ist da noch ein Richter, der hoffentlich, aufgrund der Tatsachen, Beweise, Umstände etc., ein gerechtes Urteil verhängt.

Nur das zählt. Vorher schon jemandem mit aller Härte zu verurteilen geht mir einfach gegen den Strich.

Um dagegen zu halten, muss man einfach zu solchen Mitteln greifen :
Zitat:
„Der Tor braucht einen Keulenschlag, wo dem Weisen ein Wink genügen mag.“
Diesen Spruch habe ich irgendwo hier im Forum eingefangen und das ist auch mein Motto.

Und noch etwas: Sollte der Junge tatsächlich so gehandelt haben, wie die Aussage von dem Mädchen ist, ist er trotzdem nicht mit aller Härter zu verurteilen. Nicht umsonst haben wir das Jugendstrafgesetz.

Wenn es um Erwachsene geht, kenne ich wenig Gnade. Bei Kindern und Jugendlichen, sehe ich vieles anderes.

Zu dem Vorgehen der Politiker und meiner Meinung über diese, will ich mich hier gar nicht äußern, das würde hier den Rahmen sprengen.

Das wäre wohl ein Fall für sich.

Zitat:
Weiß insbesondere jemand, ob dort zwölfjährige rechtlich gesehen ehefähig sind? Ich bestreite diese Tatsache mal mit Nichtwissen.

Ich kenne einige Kurdinen/Türkinen die mit 27 J. 14jährige Kinder haben, weil sie mit 12 verheiratet wurden.

Ob es rechtlich gesehen heute erlaub ist, glaube ich nicht. In der Türkei wurden seit einigen Jahren viele Gesetze geändert um EU-freundlich zu wirken. So z. B. wird ein Kind bis 15 J. definiert, während in unserem demokratischen Recht die Grenze bei 14 J. festgesetzt wurde.

Das gibt mir, auf Grund der Vorkommnisse in der Vergangenheit, doch zu denken.

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
...
Alles andere werden Ermittlungen und Zeugen zeigen. Und dann ist da noch ein Richter, der hoffentlich, aufgrund der Tatsachen, Beweise, Umstände etc., ein gerechtes Urteil verhängt.

Nur das zählt. Vorher schon jemandem mit aller Härte zu verurteilen geht mir einfach gegen den Strich.
...
Und noch etwas: Sollte der Junge tatsächlich so gehandelt haben, wie die Aussage von dem Mädchen ist, ist er trotzdem nicht mit aller Härter zu verurteilen. Nicht umsonst haben wir das Jugendstrafgesetz.
...
Wenn es um Erwachsene geht, kenne ich wenig Gnade. Bei Kindern und Jugendlichen, sehe ich vieles anderes.
...
Das gibt mir, auf Grund der Vorkommnisse in der Vergangenheit, doch zu denken. ...

Ich hoffe nur, daß der anstehende Prozeß unbeeinflußt von der veröffentlichten Meinung rechtmäßig abläuft. Theoretisch könnte das Verfahren auch mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens enden. Bleibt also nur, daß wir jetzt abwarten müssen.

Falls es zur Verurteilung kommt, kann der junge Mann die Strafe wohl in Deutschland verbüßen.

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Rechtlich gesehen ist es nicht möglich, dass 12 jährige Heiraten. Das heisst aber ja nicht, dass es nicht gemacht und auch geduldet wird!

Der Ausgang des Verfahrens gegen Marco W. wird sich sicher auch auf diese Frage auswirken. Die Signalwirkung auf die Imam-Ehe (Kinderheirat) darf nicht unterschätzt werden. Künftig wird sich die Türkei mit dem Ausgang des hier diskutierten Falles auseinander setzen müssen.

Ausrufezeichen Kinder sind tabu - und die Mehrheit der Staaten haben sich entsprechenden internationalen Vereinbarungen angeschlossen.


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 28.06.07, 08:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Rechtlich gesehen ist es nicht möglich, dass 12 jährige Heiraten. Das heisst aber ja nicht, dass es nicht gemacht und auch geduldet wird!


Es ist nicht Ausdruck einer doppelmoral, etwas unter Strafe zu stellen, nur weil das betreffende Delikt nicht immer verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Sonst müssten wir noch heute das BtMG abschaffen.

Zitat:
In diesem Fall hätte er auch Bestrafung verdient, selbst wenn das Mädchen 18 gewesen wäre. An jemandem sexuelle Handlungen vorzunehmen, der dafür sein Einverständnis nicht gegeben hat, ist verwerflich und strafbar.

Wenn es die Wahrheit ist!

Allerdings habe ich hier auch meine Zweifel.


Darüber zu befinden ist Aufgabe der türkischen Justiz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Hierzu
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Lt. Presseberichterstattung ist die einzige, die das Drama vorzeitig beenden könnte, die Mutter des "Opfers" (indem sie ihre Anzeige zurückzieht).
Geht das denn so einfach? Offizialdelikt?
Lt RA Aytekin Acar, der im türkischen Recht besser als andere Mitmenschen hierzulande bewandert scheint, handelt es sich auch in der Türkei bei Missbrauchssachen um Offizialdelikte, also wohl wieder mal eine Ente und/oder gezielte Desinformation/Stimmungsmache...
Nach oben
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

BTW soll mittlerweile sich auch eine knasterfahrene Hotelerbin zum Fall Marco W. und der Versäumnisse der kleinen Charlotte geäussert haben... Cool
Nach oben
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Hierzu
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Lt. Presseberichterstattung ist die einzige, die das Drama vorzeitig beenden könnte, die Mutter des "Opfers" (indem sie ihre Anzeige zurückzieht).
Geht das denn so einfach? Offizialdelikt?
Lt RA Aytekin Acar, der im türkischen Recht besser als andere Mitmenschen hierzulande bewandert scheint, handelt es sich auch in der Türkei bei Missbrauchssachen um Offizialdelikte, also wohl wieder mal eine Ente und/oder gezielte Desinformation/Stimmungsmache...

Ich tippe mal mehr auf gezielte Stimmungsmache. Winken

Aytekin Acar in stern.de hat folgendes geschrieben::
Wird Marco W. nur wegen der Anzeige vor Gericht gebracht?
Der Missbrauch von Minderjährigen ist in der Türkei wie in Deutschland ein Offizialdelikt. Das heißt, auch ohne einen Anzeigenden müssen die Behörden einschreiten, wenn sie Kenntnis von einem solchen Fall bekommen. Auch in Deutschland hätten die Behörden gehandelt, wenn eine Anzeige vorliegt. Aber natürlich handelt es sich um Vorgänge im privaten Bereich: Wenn niemand eine Anzeige macht, erfahren die staatlichen Stellen nichts.

Im Augenblick findet die Medienjagd in England statt. Die Falschinformation konzentriert sich die Anzeigerücknahme durch das Mädchen. Ich finde es richtig, daß bei Offizialdelikten eine Anzeigerücknahme das Ermittlungsverfahren nicht automatisch beendet wird. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, daß Opfer im sozialen Umfeld unter Druck zur Anzeigerücknahme bewogen werden. Wäre das Mädchen strafmündig, und der ganze Fall hätte sich in Deutschland ereignet, würde die Anzeigenrücknahme gleichzeitig ein Ermittlungsverfahren wegen § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) bzw. § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) gegen das Mädchen auslösen.

Unstrittig scheint es zu sein, daß es zwischen dem 13jährigen Mädchen und dem 17jährigen Jungen zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Dies stellt einen sexuellen Mißbrauch an Kindern dar. Die einzelnen Umstände sollte das Gericht und nicht die Medien klären.

Die Medien werden das Urteil abwarten müssen und Politiker sollten mit unüberlegten Stellungnahmen zurückhaltend sein. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Unstrittig scheint es zu sein, daß es zwischen dem 13jährigen Mädchen und dem 17jährigen Jungen zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Dies stellt einen sexuellen Mißbrauch an Kindern dar. Die einzelnen Umstände sollte das Gericht und nicht die Medien klären.
Vollkommen zutreffend, objektiv ist der Tatbestand gegeben, nur ist es in die Mehrzahl der Disputanten nicht hineinzubekommen, dass ein MIssbrauch nichts mit Einwilligung oder gar etwaiger Initiative des Opfers zu tun hat. Die Kleine könnte sich nackig und hochschwanger ihm lüsternd präsentiert und ihn zudem abgefüllt haben, und es wäre objektiv immer noch ein Missbrach eines Kindes, wenn er seinen Dödel aus- und/oder sie anpackt...
Nach oben
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 18:30    Titel: Re: Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter,

die Diskussion begann hier vor zwei Tagen. Winken

Exrichter (26.06.07, 08:21) hat folgendes geschrieben::
.... heute morgen beim ´Zeitunglesen ist mir etwas die Galle hochgekommen (und das lag nicht am Tee)... dieser Hickhack um den 17jährigen mit Intervention und Versuch der Einflussnahme auf die Rechtsprechung eines unabhängigehn Staates ist mir höchst suspekt, zumal dieses Jüngelchen auch hierzulande ein paar heftige Probleme hätte... - nur vom "Knutschen" gibts keine gereizten Jungfernhäutchen und erst recht einen Spermaspuren auf nackter Haut. ...

Die in diesem Thread diskutierte Straftat ist objektiv betrachtet ein sexueller Mißbrauch an einem Kind.

§ 176 StGB (D) hat folgendes geschrieben::
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (Auszug)

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
...
Exrichter hat folgendes geschrieben::
... objektiv ist der Tatbestand gegeben, nur ist es in die Mehrzahl der Disputanten nicht hineinzubekommen, dass ein MIssbrauch nichts mit Einwilligung oder gar etwaiger Initiative des Opfers zu tun hat. ...

Inzwischen hat sie Bundeskanzlerin eingeschaltet (vgl. sueddeutsche.de: Merkel macht sich für Marco stark). Deutlich von der bisherigen Berichterstattung setzt sich dieser Artikel (Kommentar) ab: sueddeutsche.de: Die wunderbare Welt der forschen Wünsche. Mir kommt die Galle hoch, wenn ich sehe wie PolitikerInnen und einige Medien Druck auf die türkische Justiz ausüben.

In Deutschland würde das Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) statt finden. Ob es in der Türkei ebenfalls ein Jugendstrafrecht gibt, weiß ich leider nicht. Wäre das Mädchen 14 Jahre alt gewesen, könnte ich eine Prozeßverlagerung nach Deutschland ja noch verstehen, aber sie ist 13 Jahre alt. Ob sie älter aussieht ändert ebenso nichts an der Strafbarkeit der hier diskutierten Handlung.

Ich bin schon auf das Urteil gespannt und hoffe, daß sich die türkische Justitz nicht zu sehr von dem Druck von außen beeinflussen lässt. Winken

Liebe Grüße

Klaus


________
Vertiefend bei Wikipedia:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5 ... 14, 15, 16  Weiter
Seite 4 von 16

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.