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Verfasst am: 26.06.07, 11:49 Titel: Rauswurf bei (Wortsperre: Firmenname)
Hallo, die Damen und die Herren.
Folgendes ereignete sich am 25. Juni 2007 ca. um 17:30 Uhr.
Gruppe A ging in ein "Restaurant" namens (Wortsperre: Firmenname).
Sie aßen dort und eine andere Gruppe B, die nicht zu Gruppe A gehörte benahm sich dort daneben.
Eine Frau von (Wortsperre: Firmenname) kam (Person C) und Person C sagte zu beiden Gruppen, dass sie rausgehen sollen, da sonst die Polizei eingeschaltet wird.
Gruppe A sagte mehrmals, dass sie nicht zu Gruppe B gehören, was Person C wohl vollkommen egal war.
Nun gut, beide Gruppen gingen dann.
Eine bis zwei Stunden später geht Gruppe A wieder nach (Wortsperre: Firmenname). Isst dort erneut und einige Gruppenmitglieder holen sich ein Getränk, welches man einmal bezahlen muss, aber immerwieder auffüllen kann (wichtig für später).
Gruppe A geht nun nach draußen (auf den Spielplatz ), weil sich ein paar Personen eine rauchen wollen.
Da kommt Person C wieder rausgelaufen und sagt, dass sich überall Leute beschweren, dass Gruppe A zu laut ist.
Dies wurde Gruppe A vorher aber noch nicht mitgeteilt und sie hat auch keine Person gesehn, wie sie sich beschwert haben soll.
Person C kam und hat Gruppe A (weil wohl alle anderen Begründungen ausgedacht waren und Gruppe A dies gemerkt hat), Gruppe A mit der Begründung "Da ihr fertiggegessen habt, könnt ihr jetzt ja gehen" erneut rausgeworfen, obwohl einige Mitglieder der Gruppe A sich ein Getränk geholt haben, welches man immer wieder auffüllen kann. Somit waren einige Mitglieder der Gruppe A ja noch nicht fertig mit dem "Essen" (bzw. Trinken). Trotzdem wurden diese mit der Drohung herausgeworfen, man würde die Polizei ordern.
Meiner Meinung nach gibt es 2 Punkte, welche besagen, dass Person C Unrecht gehandelt hat;
1. Soweit ich wieß, darf man in einer Gaststätte/einem Restaurant nach dem Verzehr noch bis zum Schluss aufhalten.
2. Waren einige Gruppenmitglieder ja noch nicht fertig, mit dem "Verzehr"
Wisst ihr vielleicht den Paragraphen wo Punkt eins festgehalten sein könnte?
Verfasst am: 26.06.07, 12:00 Titel: Re: Rauswurf bei (Wortsperre: Firmenname)
der-redbull hat folgendes geschrieben::
Wisst ihr vielleicht den Paragraphen wo Punkt eins festgehalten sein könnte?
Person C hat das Hausrecht. Also erinnert euch an eure Kinderstube oder ihr fliegt raus.
Wenn die Restaurantleitung schon die Polizei rufen wollte, muss das ja echt heftig gewesen sein.
Natürlich dürft ihr in Ruhe essen und trinken. Aber nur, wenn dabei sichergestellt ist, dass alle anderen Gäste dies auch tun können.
Verfasst am: 26.06.07, 12:22 Titel: Re: Rauswurf bei (Wortsperre: Firmenname)
der-redbull hat folgendes geschrieben::
1. Soweit ich wieß, darf man in einer Gaststätte/einem Restaurant nach dem Verzehr noch bis zum Schluss aufhalten.
Dagegen haben die meisten Gastwirte auch nichts, zumindest solange wie sich die Gäste wie zivilisierte Menschen aufführen und keine anderen Gäste belästigen.
Zitat:
2. Waren einige Gruppenmitglieder ja noch nicht fertig, mit dem "Verzehr"
Wenn man unbedingt möchte, könnte man möglicherweise eine Klage auf Schadensersatz anstreben, mit dem Ziel, den nicht mehr erhaltenen Nachtrunk erstattet zu bekommen.
Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird das allerdings nicht.
Meines Erachtens kommt hier - die Sachverhaltsschilderung als wahr unterstellt - auch eine Vertragsverletzung durch das Restaurant in Betracht. Der geschlossene Bewirtungsvertrag berechtigt in der Regel auch zum Verbleibendürfen in der Lokalität. Die Tatsache, dass zwei Gruppen - so vermute ich jedenfalls - Jugendlicher in räumlicher Nähe zueinander ihre Speisen einnahmen und sich eine der Gruppen "daneben benahm", berechtigt den Gastwirt jedenfalls nicht dazu seinen Vertrag nicht zu erfüllen.
Dies ändert jedoch nichts am Hausrecht. Möglicherweise könnte man allerdings einen, auf dem Verweilen im Restaurant nach der Aufforderung das Restaurant zu verlassen beruhenden, Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB, mit dem Bewirtungsvertrag rechtfertigen, so dass letztlich ein Verweilen gegen den Willen des Berichtigten nicht rechtswidrig gewesen wäre.
Wenn ich das richtig verstehe, meint ihr, dass Gruppe A Terror geschoben hat.
War aber nicht so, Gruppe A saß nur einen Tisch daneben und beide Gruppen waren Jugendliche, also denkt Person C diese gehören zusammen, was aber nicht stimmt.
Dies haben wir Person C auch öfters gesagt.
Auch draußen auf dem Spielplatz? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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