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Art 146 ein Plebeszit??

 
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JuriquetteJoghurette
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 21:21    Titel: Art 146 ein Plebeszit?? Antworten mit Zitat

Auszug aus Art. 146 GG

Zitat:
..... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist


Kann da jetzt jeder der sich eine neue Verfassung ausgedacht hat und das viele Geld besitzt (Internationale Konzern, russische Oligarchen, arabische Ölscheiche) um darüber eine Volksabstimmung durchführen zu lassen, auch wirklich über eine neue Verfassung abstimmen lassen?
Wenn ja gibt es Instanzen die das Verhindern könnten?
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SiggiNatur
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Thread kam der erwähnte Artikel auch zur Diskussion.
Wäre vielleicht interessant.

Was die Anwendbarkeit betrifft, fehlt es erstens an weiterer (bundes)gesetzlicher Regelung und zweitens an praktischer Erfahrung.
Prinzipiell kann das keiner verhindern, weil man dem Volk(DER Staatsgewalt) ja schlecht verbieten kann, sich eine neue Verfassung zu geben.
In wie weit jetzt das Ansinnen, eine neue Verfassung einzuführen, als verfassungsfeindlich und damit unterdürckbar zu beurteilen ist, weiß ich jetzt spontan auch nicht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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JuriquetteJoghurette
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

danke, so ähnlich hatte ich mir das gedacht.
wie erwähnt bleibt nur noch offen ob es der Versuch der Einführung, verfassungsfeindlich ist oder mit ihr vereinbar ist.
_________________
SiggiNatur
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Art. 146 GG das Ersetzen der Verfassung durch eine andere unter den dort aufgeführten Bedingungen ausdrücklich erlaubt, kann eine Bestrebung, eine Verfassungsänderung auf diese Art und Weise durchzuführen, schlechterdings nicht "verfassungsfeindlich" sein.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Bedingungen des Art. 20 IV GG erfüllt wären, insbesondere wenn die neue Verfassung nicht mehr demokratisch i.S.d. Art. 20 II GG wäre.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 146 GG zielt auf Situationen wie 1848 oder 1919, auf einen historisch-poiltischen Paradigmenwechsel, nicht auf den 'Alltagsbetrieb' einer funktionierenden und im Wesentlichen konsentierten Demokratie.

Gruß,
moro
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