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Verfasst am: 26.06.07, 21:21 Titel: Art 146 ein Plebeszit??
Auszug aus Art. 146 GG
Zitat:
..... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist
Kann da jetzt jeder der sich eine neue Verfassung ausgedacht hat und das viele Geld besitzt (Internationale Konzern, russische Oligarchen, arabische Ölscheiche) um darüber eine Volksabstimmung durchführen zu lassen, auch wirklich über eine neue Verfassung abstimmen lassen?
Wenn ja gibt es Instanzen die das Verhindern könnten? _________________ SiggiNatur
In diesem Thread kam der erwähnte Artikel auch zur Diskussion.
Wäre vielleicht interessant.
Was die Anwendbarkeit betrifft, fehlt es erstens an weiterer (bundes)gesetzlicher Regelung und zweitens an praktischer Erfahrung.
Prinzipiell kann das keiner verhindern, weil man dem Volk(DER Staatsgewalt) ja schlecht verbieten kann, sich eine neue Verfassung zu geben.
In wie weit jetzt das Ansinnen, eine neue Verfassung einzuführen, als verfassungsfeindlich und damit unterdürckbar zu beurteilen ist, weiß ich jetzt spontan auch nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
danke, so ähnlich hatte ich mir das gedacht.
wie erwähnt bleibt nur noch offen ob es der Versuch der Einführung, verfassungsfeindlich ist oder mit ihr vereinbar ist. _________________ SiggiNatur
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.06.07, 09:15 Titel:
Wenn Art. 146 GG das Ersetzen der Verfassung durch eine andere unter den dort aufgeführten Bedingungen ausdrücklich erlaubt, kann eine Bestrebung, eine Verfassungsänderung auf diese Art und Weise durchzuführen, schlechterdings nicht "verfassungsfeindlich" sein.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Bedingungen des Art. 20 IV GG erfüllt wären, insbesondere wenn die neue Verfassung nicht mehr demokratisch i.S.d. Art. 20 II GG wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Art. 146 GG zielt auf Situationen wie 1848 oder 1919, auf einen historisch-poiltischen Paradigmenwechsel, nicht auf den 'Alltagsbetrieb' einer funktionierenden und im Wesentlichen konsentierten Demokratie.
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