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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ob es in der Türkei ebenfalls ein Jugendstrafrecht gibt, weiß ich leider nicht.


Da besteht meines Wissens nach erheblicher Nachholbedarf. Aber immerhin ist die Minderjährigkeit ein obligatorischer Strafmilderungsgrund.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ob es in der Türkei ebenfalls ein Jugendstrafrecht gibt, weiß ich leider nicht.


Da besteht meines Wissens nach erheblicher Nachholbedarf. Aber immerhin ist die Minderjährigkeit ein obligatorischer Strafmilderungsgrund.

So wie ich das hier bisher herausgelesen habe, gibt es für einen Minderjährigen (15-18 Jahre) in der Türkei lediglich einen "Rabatt" von 50% der Haftstrafe, ein Mehr an Jugendstrafrecht habe ich bisher nicht feststellen können.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::


Hier wird doch sonst immer so die Achtung von Persönlichkeitsrechten und Menschenrechten verlangt.

U.a. wurde hier von der Türkei auch eine unabhängige Justiz verlangt. Das ist nämlich auch ein wesentliches Merkmal eines Rechtsstaates.
Nun, jetzt kann man dort beweisen, wie unabhängig man ist.
Welche Persönlichkeitsrechte und Menschenrechte meinst Du und welche werden hier Deiner Meinung nach nicht beachtet ?

Zitat:
Nach allem was ich bis jetzt lesen konnte, herrschen dort nicht die besten Verhältnisse.

Na und ? Die sind eben nicht so reich wie wir. Und mit dem Geld, was sie haben, werden sie gewiss keine neuen Scheißhäuser für Gefängnisinsassen bauen.
Es ist eine typisch deutsche Einstellung, die besten Verhältnisse zu erwarten, wenn man ins Gefängnis kommt.
Was hat das mit Persönlichkeits- und Menschenrechten zu tun ?
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
... Da besteht meines Wissens nach erheblicher Nachholbedarf. Aber immerhin ist die Minderjährigkeit ein obligatorischer Strafmilderungsgrund.

Sicher wäre ein Strafverfahren nach unserem Jugendstrafrecht für den jungen Mann in Deutschland besser gewesen.

Nach unserem Jugendstrafrecht sind die möglichen Sanktionen: Aber nach dem Medienrummel und der unbedachten Äußerungen einiger Politiker/innen ist eine Prozeßverlagerung nach Deutschland wohl nicht mehr möglich. Schade eigentlich. Der Vertrauensverlust und der politische Schaden, der durch den blinden Aktionismus in diesem Fall entstanden ist, dürfte erheblich sein. Nötigungen und Erpressungen gegenüber einem anderen Staat erwarte ich am wenigsten von Bundespolitikern und dürfen nicht zu Mitteln der politischen Auseinandersetzungen werden. Bleibt nur zu hoffen das Medienvertreter und die betreffenden Politiker/innen aus dem angerichteten Schaden lernen, aber dies werden sie wohl nicht. Winken


Zur Vertiefung:
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ob sie älter aussieht ändert ebenso nichts an der Strafbarkeit der hier diskutierten Handlung.


Scheinbar aber doch lt.
FAZ. (Vorletzter Absatz)
Strafbar macht sich nur jemand, der vorsätzlich handelt.

Die Aussagen der beiden, decken sich nur in einem Punkt, nämlich, dass sie sich in einer Disco kennengelernt haben.
Nicht mal im Urlaub werden Kinder, die auch so aussehen, in eine Disco reingelassen.

Egal jedoch, wie es hier ausgehen wird, werden beide traumatisiert sein.
Ich für meinen Teil möchte weder in der Haut des Mädchens noch des Jungen stecken, bei dem ganzen Rummel, der um sie veranstaltet wird. Das hätte ich auch nicht meinen Kindern (Junge und Mädchen) gewünscht. Als Mutter hätte ich da anders reagiert.

Ironie Smiley Oder doch nicht? Immerhin kann man damit evtl. viel Geld machen. Mr. Green

Gruß
syn
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ob sie älter aussieht ändert ebenso nichts an der Strafbarkeit der hier diskutierten Handlung.


Scheinbar aber doch lt.
FAZ. (Vorletzter Absatz)
Strafbar macht sich nur jemand, der vorsätzlich handelt. ...

Bestimmt wird Exrichter zu diesem Punkt noch etwas schreiben können. Winken Wir können ihn ja mal rufen. Smilie)))

syn hat folgendes geschrieben::
... Die Aussagen der beiden, decken sich nur in einem Punkt, nämlich, dass sie sich in einer Disco kennengelernt haben.
Nicht mal im Urlaub werden Kinder, die auch so aussehen, in eine Disco reingelassen. ...

Vereinzelt wird im Internet diskutiert, das das Mädchen gar nicht in die Disco durfte. In der Türkei gibt es meines Wissens aber kein Jugendschutzgesetz so wie wir es in Deutschland kennen. Winken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat folgendes geschrieben::
...
Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, Restaurants gestattet?
Ab welchem Alter?

Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.
...
Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen gestattet?
Ab welchem Alter?

Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.
...
____________
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern > Türkei (PDF-Datei)

Demnach konnten sich die beiden in der Disco treffen, da der Betreiber keine Altersprüfung zu machen braucht. Anders wäre es, wenn dort Alkohol ausgeschenkt worden wäre. Dann hätte keiner von beiden in die Disco gedurft.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat folgendes geschrieben::
Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Ab welchem Alter?

Änderungsgesetz Nr. 4771 zu verschiedenen Gesetzen veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24841 vom 09.08.2002

Art. 12:
Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen ist die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren an öffentlichen Stätten der Vergnügung, des Spiels, des Alkoholausschanks und ähnlichen Stätten, deren Eröffnung einer Genehmigung bedürfen, verboten.

Der Zutritt zu Stätten mit Alkoholausschank wie Bars, Nachtlokalen, Casinos, Kneipen, Cafés und ähnlichen Spielstätten ist für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, selbst in Begleitung der Eltern und Erziehungsberechtigten polizeilich untersagt.
____________
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)
Aus: Jugendschutz in Ferienländern > Türkei (PDF-Datei)

Das Argument der Disco ist m.E. für diesen Fall daher bedeutungslos.

syn hat folgendes geschrieben::
... Egal jedoch, wie es hier ausgehen wird, werden beide traumatisiert sein. ...

Dies vermute ich auch. Aber die Medien achten im eigenen Interesse leider mehr auf die Pressefreiheit und nehmen es mit den Persönlichkeitsrechten des einzelnen Menschen nicht immer so genau.

_________
Nachtrag: Inzwischen wurde eine Nachrichtensperre verhängt:
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.06.07, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
syn hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ob sie älter aussieht ändert ebenso nichts an der Strafbarkeit der hier diskutierten Handlung.


Scheinbar aber doch lt.
FAZ. (Vorletzter Absatz)
Strafbar macht sich nur jemand, der vorsätzlich handelt. ...

Bestimmt wird Exrichter zu diesem Punkt noch etwas schreiben können. Winken Wir können ihn ja mal rufen. Smilie)))
Ich ward' gerufne? Ja, die Sache mit dem Alter ist relevant.... Nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strfabar, fahrlässiges nur wenn das Gesetz es ausdrücklich erwähnt...gilt im Grundsatz auch im Türkischen Recht. Also muss der Täter es wissen oder es zumindestes billigend in Kauf nehmen (sog. bedingter Vorsatz, dolus eventualis), die Handlungen mit einem kind, also einer Person unter 14, in der Türkei unter 15 Jahren vorzunehmen.

Genau hier wird sich die gerichtilche Entscheidung entzünden, gerade wenn die Kleine einräumt angegeben zu haben 15 zu sein.

Wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Mädel nicht auch für jünger hielt (immerhin machen sich viele Mädels ja älter um interessanter zu wirken, das wird auch der Angeklagte als Jugendgruppenleiter oder was auch immer er ist wissen), dann ist eine verurteiung wegen Kindesmissbrauch nicht möglich, da ein fahrlässiger Kindesmissbrauch nicht strafbedroht ist. Wie ich in einem vorangegenagenen Beitrag schon schrieb ist diese "Alterkarte" mit der Verteidiger und Angeklagte auch hierzulande ziemlich wuchern, sehr abgenutzt ("Dachte sie ist mindestens 14einhalb" bei einer elfjährigen ohne Brustansatz und Schambehaarung - was ja auch erstmal rausbekammen werden muss - führt regelmäßig zu vernichtenden Blicken von der Richterbank). Führt also nur in wenigen Fällen "wirklich" zum Erfolg.

Im aktuellen Fall kommt dann noch der Schlafmoment zum Ansatz, denn die Befriedigung an einer Schlafenden ist hierzulande unter § 179 StGB zu subsumieren, da kommts auf das Alter nicht mehr an. Ob es eine vergleichbare regelung in TR gibt weiss ch aber nicht....
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter,

sehr schön, daß Du meinen Ruf erhört hast. Winken

Exrichter hat folgendes geschrieben::
... Wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Mädel nicht auch für jünger hielt (immerhin machen sich viele Mädels ja älter um interessanter zu wirken, das wird auch der Angeklagte als Jugendgruppenleiter oder was auch immer er ist wissen), dann ist eine verurteiung wegen Kindesmissbrauch nicht möglich, da ein fahrlässiger Kindesmissbrauch nicht strafbedroht ist. ...

Wie dem nachfolgendem Zitat der Lokalpresse zu entnehmen ist, ist Marco W. Jugendgruppenleiter beim THW.

az-uelzen.de hat folgendes geschrieben::
... Derweil sorgt der Fall Marco W. seit der AZ-Berichterstattung bundesweit für Aufsehen. Das Telefon des Uelzener THW-Sprechers Patrick Friede stand gestern nicht mehr still. "Presse, Hörfunk und Fernsehen aus ganz Deutschland sind jetzt an der Sache dran", schildert Friede, der im Namen des THW eine Hilfsaktion für die Familie ins Leben gerufen hat. Der 17-jährige Marco engagiert sich im THW, ist dort als Jugendgruppenleiter tätig. Durch seine nunmehr schon zwei Monate lange Inhaftierung ist die Familie in finanzielle Not geraten. Den Gefängnisaufenthalt einigermaßen erträglich zu gestalten, die ständige Präsenz in Antalya und das Honorar für einen deutsch sprechenden Anwalt dort hat bereits viele tausend Euro gekostet. ...

Im Jahr 2005 wurde der § 72a SGB VIII (Persönliche Eignung) in das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen. Die THW-Jugend ist ein anerkannter Jugendverband. Eine Förderung ist nach § 12 SGB VIII (Förderung der Jugendverbände) möglich. Falls es zu einer Verurteilung kommt, dürfte Marco W. nicht mehr als Jugendgruppenleiter tätig sein. Eine berufliche Zukunft als Sozialpädagoge in der Jugendhilfe könnte er genauso vergessen. Dies alles ist in der öffentlichen Diskussion etwas zu kurz gekommen.

Ich hätte mich u.U. nicht so intensiv an der Diskussion beteiligt, wenn Marco kein Jugendgruppenleiter wäre.

Die Welt hat folgendes geschrieben::
... 10.000 Euro Spenden für Marco gesammelt
Der Spendenaufruf für die Unterstützung des Marco W. findet regen Zuspruch. Rund 10000 Euro hatten seine Freunde vom Technischen Hilfswerk bis Montagnachmittag gesammelt, wie Patrick Friede in Uelzen berichtete. Inzwischen haben sich nach seinen Angaben auch in anderen Städten Menschen bereit erklärt, für den 17-jährigen Schüler zu sammeln, so in Berlin, Stuttgart und Cottbus.

Friede zeigte sich erschüttert über das aktuelle Aussehen seines Freundes: „Wenn ich mir das Foto in der 'Bild'-Zeitung ansehe, weiß ich, dass es ihm nicht gut gehen kann. Ich kenne einen anderen Marco“, sagte Friede. Der 17-Jährige ist nach diesen Angaben seit sechs Jahren beim THW. Die „Bild“-Zeitung druckte einen Auszug aus einem Interview mit der türkischen Zeitung „Hürriyet“ und veröffentlichte darin auch zwei aktuelle Fotos des Jugendlichen.

Auch die Mitschüler des 17-Jährigen erschüttert über die Vorwürfe, die dem Jungen gemacht werden. „Wenn jemand Probleme hatte, konnte er immer zu Marco gehen, er hat das immer geklärt“, sagte die 14 Jahre alte Alexandra. Seine Schulleiterin, Elke Schießer, beschreibt den Jugendlichen als sensibel, freundlich und eher etwas kindlich. „Auf keinen Fall ist er ein Aufreißer.“ Nach ihren Angaben hatten die Eltern des Jungen versucht, mit den Eltern des Mädchens über den Vorfall zu sprechen. Das hätten die Briten aber abgelehnt und stattdessen die türkische Polizei eingeschaltet. ...(26. Juni 2007, 08:29 Uhr)

Leider findet der Sexuelle Mißbrauch auch in Jugendverbänden statt. Die verurteilten Täter werden meist so beschrieben, wie es die Schulleiterin gemacht hat. Die gleiche Beschreibung ist im übrigen auch bei pädophilen Straftäter zu finden.

Daher sollten junge Jugendgruppenleiter besonders bedacht darauf sein, was sie tun. Die (beruflichen) Folgen könnten gravierend sein.

Ein FDR-User (per pn) hat folgendes geschrieben::
Von Dir hätte ich eine solche Reaktion am wenigsten erwartet Geschockt
Bist doch sonst immer auf der Seite der Schwachen Winken

Die pn erreichte mich nach diesem Beitrag vom 26.06.07 (08:49 Uhr). Ich versprach dem User, mich dazu im Forum ausführlicher zu äußern. Dies ist damit geschehen. Keine Sorge, ich werde weiterhin auf der Seite der Schwachen sein. Winken

Aber Jugendgruppenleiter stehen in einer besonderen Verantwortung. Ihnen werden Kinder und Jugendliche anvertraut. Kinder und Jugendliche vertrauen sich u.U. ihren Jugendgruppenleitern an. Der Vertrauensmißbrauch und sexuelle Gewalt haben aber in der Kinder- und Jugendarbeit nichts zu suchen. Das THW ist eine Bundesanstalt. Ihr guter Ruf steht auf dem Spiel. Ein Jugendgruppenleiter ist immer auch Repräsentant seiner Organistion. Der Spendenaufruf des THW-Uelzen, die Unterstützung des Stadtjugendring Uelzen e.V. und die Presseerklärungen der Stadt Uelzen erfolgten m.E. weil Marco Jugendgruppenleiter ist. Dies ist verständlich.

Zum Medienrummel habe ich mich weiter oben geäußert. Ob die ganzen Aktionen Marco wirklich helfen, bezweifle ich.

Ich schau mir jetzt mal diesen TV-Beitrag an:

auslandsjournal - 28.6.2007 - (Video 06:46 Minuten) hat folgendes geschrieben::
Der Fall Marco
Seit mehreren Wochen sitzt Teenager Marco jetzt schon in türkischer Haft. Während seines Antalya-Urlaubes im April hatte er mit der 13-jährigen Britin Charlotte im Hotel geflirtet.
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zitat:
In diesem Fall hätte er auch Bestrafung verdient, selbst wenn das Mädchen 18 gewesen wäre. An jemandem sexuelle Handlungen vorzunehmen, der dafür sein Einverständnis nicht gegeben hat, ist verwerflich und strafbar.

Wenn es die Wahrheit ist!

Allerdings habe ich hier auch meine Zweifel.


Darüber zu befinden ist Aufgabe der türkischen Justiz.


Yes Sir! Hätten Sie allerdings im Text weiter gelesen, wären Ihnen folgende Worte aufgefallen: Überrascht

Zitat:
Alles andere werden Ermittlungen und Zeugen zeigen. Und dann ist da noch ein Richter, der hoffentlich, aufgrund der Tatsachen, Beweise, Umstände etc., ein gerechtes Urteil verhängt.

Nur das zählt. Vorher schon jemandem mit aller Härte zu verurteilen geht mir einfach gegen den Strich.


Zitat:
beschreibt den Jugendlichen als sensibel, freundlich und eher etwas kindlich.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Leider findet der Sexuelle Mißbrauch auch in Jugendverbänden statt. Die verurteilten Täter werden meist so beschrieben, wie es die Schulleiterin gemacht hat. ……

Die gleiche Beschreibung ist im übrigen auch bei pädophilen Straftäter zu finden.

Geschockt

Und bei meiner gesamten Familie, einschließlich mir. Darüber hinaus sind wir auch noch kinderfreundlich, was in diesem Land auch als suspekt gilt.Bis jetzt haben wir es als Kompliment verstanden.
Ab sofort, werde ich jeden, der mich weiterhin so beschreibt, wegen Rufschädigung anzeigen. Sehr böse

Ach ja…………..und vergessen wir doch nicht Albert Einstein.

Zitat:
Doch die kindliche Neugier, die sich Einstein erhält, hatte privat auch ihre Schattenseiten. Das weiß Neffe: "Er hat sich wie ein Kind verhalten, konnte nicht mit Geld umgehen, seine zweite Frau musste ihn füttern, er war ganz abwesend und hat gnadenlos kindliches Verhalten gezeigt: konnte lachen, wenn andere weinten."
Grund dieses merkwürdigen Verhaltens: Einstein war möglicherweise Autist. Neffe nennt Einstein einen 'Spätzünder'

Zitat:
Auf jedem Bild wirkt Einstein kindlich, freundlich, knuffig - das Genie als Kuscheltier.


Oder Wolfgang Amadeus Mozart, Hans Christian Andersen, Pablo Picasso etc.

Was nun? Ist Marco ein Pädophiler oder gar ein Genie? Oder waren die Genies vielleicht pädophil?

Ich kann nicht verstehen, wie ausgerechnet in einem Rechts-Forum so schnell der Stab über einen Beschuldigten gebrochen wird. Heißt es nicht: „Solange die Schuld nicht bewiesen ist, gilt jeder vor dem Gesetz als unschuldig“ o. ä.

Na ja, hier geht es wenigsten gemäßigt zu und auf höherem Niveau wie in anderen Foren. Dort ist inzwischen das Mädchen die Schuldige und wird als „Femme fatale“ (ein von mir gewählter gemäßigter Ausdruck Winken ) hingestellt. Die Meinungen im Lande basieren auf den widersprüchlichen Aussagen von Mutter und Tochter.

Auch mir erscheinen diese Aussagen sehr suspekt, ohne jedoch gleich den Stab über das Mädchen zu brechen, denn sie ist hier auch Opfer. Fragt sich nur, von wem?

Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass die Mutter einen Pressesprecher, Anwalt usw. hat, also genügend Berater und trotzdem nicht abgesprochen wird, was an die Öffentlichkeit dringen soll. Ist das gar so gewollt?
Ich persönlich hätte Bedenken in der Türkei eine solche Anzeige sofort zu erstatten, aufgrund meiner Unkenntnis über die dort herrschenden Gesetzte. Es hätte doch auch sein können, dass dort die Kindesaltersgrenze bis 12 J. festgesetzt ist. Also hätte ich erst mal Erkundigungen einholen müssen.

Die Mutter von Charlotte hatte aber anscheinend genaue Kenntnis über die türkischen Gesetze. Warum?

Fragen über Fragen. Frage Frage Frage

Hier noch ein Zitat aus einem anderen Forum, worüber wir vielleicht nachdenken sollten, bevor wir Kinder und Jugendliche für ihr Verhalten verantwortlich machen:

Zitat:
Jugendliche tun heute Dinge, vor welchen sich viele Eltern verschließen oder wegsehen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Im Jahrhundert der "Wegseher" und anschließend "Alles-Besser-Wisser"
.


Gruß
syn
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also alles in allem hab ich in dieser Diskussion nicht den Eindruck, hier nur an Vorurteile grenzende Meinungen zu lesen. Im Gegenteil geht es von Anfang an auch immer um die Frage der Sachverhaltsaufklärung durch die (türkische oder deutsche) Justiz.
Natürlich ist die Diskussion nicht einfach, schließlich schwingen Unterschwellig reichlich Resentiments mit, aber gerade deswegen finde ich es eigentlich umso spannender.
Daß man darüber hinaus verschiedenste Meinungen zum Sinn oder Unsinn dieser Strafgesetze haben kann halte ich für legitim, schließlich sind die Gedanken frei.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo syn,

vor allem in diesen beiden Thread: habe ich mich zu den von dir neu aufgeworfenen Fragen sehr ausführlich geäußert. Winken

Erinnern wir uns:
Exrichter hat folgendes geschrieben::
... heute morgen beim ´Zeitunglesen ist mir etwas die Galle hochgekommen (und das lag nicht am Tee)... dieser Hickhack um den 17jährigen mit Intervention und Versuch der Einflussnahme auf die Rechtsprechung eines unabhängigehn Staates ist mir höchst suspekt, zumal dieses Jüngelchen auch hierzulande ein paar heftige Probleme hätte... - nur vom "Knutschen" gibts keine gereizten Jungfernhäutchen und erst recht einen Spermaspuren auf nackter Haut. Und wenn eine 14Jährige mit einer deutlich jüngeren Schwester auftritt, kann man der jüngeren glauben, dass sie 15 ist? Also... Hat jemand schonmal gehört oder gelesen was die Geschädigte erzählt? Also ich nicht... Lasst doch die Türkei ihr Verfahren durchziehen. So unbeleckt ist der junge mann nicht, wie allseits beschrieben. Und diese Leumundszeugnisse...
Meine Äußerungen beziehen sie in dem von dir beanstandeten Beitrag von mir auschließlich auf Mäßstabe, die bei einem Jugendgruppenleiter anwendbar sind. Und nur diesen Aspekt habe ich es kommentiert.

Vor der weiteren Diskussion bitte ich dich diese Power-Point-Präsentation genauer anzusehen: Für einen Jugendgruppenleiter hat ein Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch eines Kindes weitreichendere Folgen und die Maßstäbe sind dann höher. Ausrufezeichen

Ich habe zahlreiche Jugendgruppenleiter ausgebildet und daher sind meine Hinweise auch als Präventive Hinweise für junge Menschen zu verstehen, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Winken

Zum Medienrummel siehe: Sommernacht im Sommerloch
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zitat:
In diesem Fall hätte er auch Bestrafung verdient, selbst wenn das Mädchen 18 gewesen wäre. An jemandem sexuelle Handlungen vorzunehmen, der dafür sein Einverständnis nicht gegeben hat, ist verwerflich und strafbar.

Wenn es die Wahrheit ist!

Allerdings habe ich hier auch meine Zweifel.


Darüber zu befinden ist Aufgabe der türkischen Justiz.


Yes Sir! Hätten Sie allerdings im Text weiter gelesen, wären Ihnen folgende Worte aufgefallen: Überrascht


Ich meinte Sie auch nicht persönlich, sondern nahm diese Aussage als Symbol für die derzeit noch herrschende öffentliche Meinung zu diesem Thema. Und diese ist:

"Er hat sie nicht missbraucht, sondern nur mit ihr geflirtet." (Kennt jemand die Akte?)

"Sie sah wirklich aus wie 15" (Spielt das eine Rolle für die Tat, die dem Jungen vorgeworfen wird? Und: hat schon jemand ein Foto von dem Mädchen gesehen? Ich nicht.)

"Das muss in Deutschland in einem fairen Prozess geklärt werden." (Das geltende Völkerrecht geht aber von der Gleichrangigkeit aller Staaten aus und es ist das gute Recht eines jeden Staates, sein eigenes Strafrecht in seinem eigenen Hoheitsgebiet selbst durchzusetzen.)

Wenn unsere Politiker nun die Freilassung von Marco fordern ("sonst dürft ihr nämlich nicht in die EU"), es aber im umgekehrten Fall für das selbstverständlichste der Welt halten würden, dass ein Ausländer, dem in Deutschland eine vergleichbare Tat vorgeworfen wird, in Deutschland vor Gericht kommt, dann gestehen sie der Türkei weniger Souveränität zu als sie für ihr eigenes Land in Anspruch nehmen. Das wird in der Türkei sehr genau verstanden und kommt nicht besonders gut an.

Hinzu kommt, dass die Türken sehr patriotisch/nationalistisch sind und sich selbst nicht gerade als Staat zweiter Klasse ansehen. Brauchen sie auch nicht, bei über 75 Millionen Einwohnern. Wenn aber sie das Gefühl haben, dass sie ein Staat zweiter Klasse werden müssen, um in die EU zu dürfen (keine Freizügigkeit für die eigenen Bürger, kein Gewicht bei den Entscheidungsprozessen der EU, wie es einem Land dieser Größe an sich zustehen müsste), dann kann es schon sein, dass sie gelegentlich etwas emotional reagieren. Sei es im großen auf Regierungsebene oder eben auch im kleinen auf der Ebene der Justiz, soweit sie mit dem Fall Marco befasst ist.

Wenn man der türkischen Justiz nur laut genug befiehlt, Marco freizulassen, dann geben sie ihm möglicherweise erst recht eine längere Haftstrafe. Es wäre deshalb gut für Marco, wenn das öffentliche Interesse an dem Fall etwas nachlassen würde und sich nicht mehr so viele deutsche Politiker für ihn engagieren würden.

Nachtrag: Vielleicht geht es einigen Politikern aber auch weniger um Marco als vielmehr darum, die öffentliche Meinung gegen den EU-Beitritt der Türkei zu beeinflussen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
... Na ja, hier geht es wenigsten gemäßigt zu und auf höherem Niveau wie in anderen Foren. ...

Sehr glücklich - Das stimmt, und dies macht das FDR-Forum aus. Cool - Winken
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mir zwar nur den threadtitel gelesen, "verfolge" das thema aber im tv (beim durchzappen schau ich mir ggf. die beiträge an). kann u. will dazu nur sagen egal ob "missbrauch" od. nicht es sollte den türkischen strafverfolgungsbehörden überlassen werden zu ermitteln, ggf. zu verurteilen u. die haftstrafe durchzuführen.
deutschland sollte u. darf sich da nicht einmischen, der junge hat in der turkey mist gemacht u. nicht in D.
auch wenn es in turkischen gefängnissen nicht so zugeht wie in D dürfte es egal sein, wer in ein fremdes land geht (egal ob urlaub od. ausreisen) der muss sich eben an die gepflogenheiten/kultur/sprache etc. anpassen u. hat ggf. auch damit zu rechnen genauso wie ein türke behandelt zu werden.
nur weil der junge ein deutscher ist hat er auch nur ein l*ch aus dem er ahah machen kann u. hat deshalb keine bessere behandlung verdient wie jeder andere der in dem land auch in den knast kommt.

D kümmert sich um den knaben nur so "sehr" weil es in den medien groß rausgebracht wurde, wäre es nämlich nicht an die große glocke gehongen worden würde bis jetzt immer noch niemand überhaupt davon wissen.

auch wenn ich eigentlich immer an dem "friedmann talk" vorbeizappe so bin ich die tage hängen geblieben, dort hieß es:.
türkey ist ein rechtsstaat, auch wen nicht immer ein guter!

ps:. in einigen ländern bekommt man die hand abgehackt nur weil man etwas zu essen klaut, in D würde es als "mundraub" durchgehen, warum kümmert sich D nicht darum?
warum mischt sich D in alles ein? wollen die BRD nicht lieber in USA ubenennen u. in den krieg ziehen?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.06.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
... auch wenn es in turkischen gefängnissen nicht so zugeht wie in D dürfte es egal sein, wer in ein fremdes land geht (egal ob urlaub od. ausreisen) der muss sich eben an die gepflogenheiten/kultur/sprache etc. anpassen u. hat ggf. auch damit zu rechnen genauso wie ein türke behandelt zu werden. ...

Wichtiger noch, wer ins Ausland fährt, der sollte sich vorher über das Land und die Geflogenheit informieren.

Möglichkeiten dazu bestehen, zb:Im Zweifelsfall gilt - andere Länder, andere Sitten. Winken
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