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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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Zaborg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nur nochmal ne Frage zur Sicherheit.
Wenn in Deutschland, Sie 14 und er 17 wären, dann könnte ihm nix geschehen, wenn er mit Ihr Geschlechtsverkehr hätte?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das freiwillig passiert, dann ja.
§182 StGB würde dem nur einen Riegel vorschieben, wenn "Sie" in eine Zwangslage gebracht wäre.
Und natürlich, wenn angesprochene Ausnahmen(Betreuer/Betreuter-Verhältnis etc.) nicht zutreffen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zaborg hat folgendes geschrieben::
... Wenn in Deutschland, Sie 14 und er 17 wären, dann könnte ihm nix geschehen, wenn er mit Ihr Geschlechtsverkehr hätte?

Gammaflyer hat das wesentliche schon geschrieben. § 182 StGB spricht aber auf der Täterseite von 18/21jährige. Die Eltern haben dennoch unter bestimmten Vorausetzungen die Möglichkeit etwas gegen eine Beziehung zu unternehmen. Dies ergibt sich aus § 1632 (II) BGB (Bestimmung des Umgangs). Winken

Nachtrag:

Der Gesetzgeber plant einige Bestimmungen im Sexualstrafrecht zu ändern. Davon betroffen wäre u.a. der § 182 StGB (vgl. Bundestag-Drucksache 16/3439 (16.11.2006) - PDF-Datei).

Vertiefend:
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben:
Zitat:
"Er hat sie nicht missbraucht, sondern nur mit ihr geflirtet." (Kennt jemand die Akte?)

Ich behaupte das hier auch mal so. Zwei junge Leute, die sich ineinander verliebt haben.

Zitat:
"Sie sah wirklich aus wie 15" (Spielt das eine Rolle für die Tat, die dem Jungen vorgeworfen wird? Und: hat schon jemand ein Foto von dem Mädchen gesehen? Ich nicht.)

Ja, es spielt eine Rolle, wenn er es geglaubt hat, dass sie 15 ist. s. o.

Muss ich erst ein Mädchen sehen, wenn sie selber zugibt, dass sie Zutritt in eine Disco hatte, obwohl es in der Türkei erst ab 18 erlaubt ist. Ich nehme an, hätte sie wirklich wie ein Kind ausgesehen, so hätte man sie nicht reingelassen.
Ich persönlich habe auch nie Kinder in der Disco angetroffen, die wie Kinder ausgesehen haben, weder in D noch im Ausland. Dafür aber Jugendliche, die auf mich wie 15/16 wirkten. Ob sie das waren, weiß ich nicht.

Zitat:
Wenn unsere Politiker nun die Freilassung von Marco fordern ("sonst dürft ihr nämlich nicht in die EU"), es aber im umgekehrten Fall für das selbstverständlichste der Welt halten würden, dass ein Ausländer, dem in Deutschland eine vergleichbare Tat vorgeworfen wird, in Deutschland vor Gericht kommt, dann gestehen sie der Türkei weniger Souveränität zu als sie für ihr eigenes Land in Anspruch nehmen. Das wird in der Türkei sehr genau verstanden und kommt nicht besonders gut an.


Ein minderjähriger Ausländer wird in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Ist das in der Türkei auch so?
Sind in Deutschland bei einem minderjährigen Ausländer die Haftbedingungen wie bei Erwachsenen?
Darf in Deutschland der Minderjährige auch nur 1mal pro Woche für 10 Minuten seine Mutter durch eine Glasscheibe sehen. Wird ihm auch eine Behandlung seiner Leiden verweigert? Kümmert sich nicht um ihn ein Psychologe? Wird er mit Erwachsenen in einer Zelle untergebracht? Wird er auch der Presse, wann immer diese es will und wie lange sie will, vorgeführt?

Zitat:
Hinzu kommt, dass die Türken sehr patriotisch/nationalistisch sind und sich selbst nicht gerade als Staat zweiter Klasse ansehen


Kommt mir irgendwie bekannt vor.

Zitat:
Wenn aber sie das Gefühl haben, dass sie ein Staat zweiter Klasse werden müssen, um in die EU zu dürfen


Ich glaube nicht, dass den Türken z. B. durch solche oder solche Auflagen das Gefühl gegeben wird, dass sie erst ein Staat zweiter Klasse werden müssen, um in die EU zu dürfen.

Wie lange ist die Türkei ein westlicher NATO-Partner? Wie lange bemüht sich die Türkei um den EU-Beitritt?

Auf jeden Fall länger, wie die ehemaligen Ostblockländer, die erst seit dem Mauerfall, also 1989, zu einem Rechtsstaat gelangen konnten und es in so kurzer Zeit auch schafften.

Der Wille versetzt Berge.

Zitat:
Wenn man der türkischen Justiz nur laut genug befiehlt, Marco freizulassen, dann geben sie ihm möglicherweise erst recht eine längere Haftstrafe.


Hier noch ein zusätzliches Beispiel von der türkischen Willkür.

Wir können aber, wie gehabt, alle schön wegschauen.
Oder uns einfach als Entschuldigung folgenden Satz sagen, den Dieter Kunzelmann, Komune I, für die wegschauenden Menschen erfunden hat:
„Was geht mich der Vietnamkrieg an, wenn ich Orgasmusschwierigkeiten habe“

Zitat:
Es wäre deshalb gut für Marco, wenn das öffentliche Interesse an dem Fall etwas nachlassen würde und sich nicht mehr so viele deutsche Politiker für ihn engagieren würden


Damit bin ich einverstanden, denn manchen Politiker können mehr Schaden anrichten als helfen.

Zitat:
Nachtrag: Vielleicht geht es einigen Politikern aber auch weniger um Marco als vielmehr darum, die öffentliche Meinung gegen den EU-Beitritt der Türkei zu beeinflussen?


Das ist durchaus möglich, dass es Stimmungsmache gegen den EU-Beitritt ist, habe aber auch nichts dagegen solange dort solche Zustände herrschen.

Wenn es Ihnen um Marco geht und er nur wegen der Fluchtgefahr inhaftiert ist, dann verstehe ich nicht, warum man hier nicht eine Garantie für sein Erscheinen vor Gericht abgeben kann. Damit hätte man ihm doch die U-Haft ersparen können.

Gruß
syn
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Da die Türkei den IPBPR am 23.09.2003 ratifiziert hat, muss ich meine Meinung bzgl. bestimmter Politikerforderung (von Erwachsenen getrennte Unterbringung) also revidieren, da offensichtlich ein Verstoß gegen Art. 10 II lit. b IPBPR vorliegt.


Kann mir jemand dazu einen Link angeben? Also über den Art. 10.

Danke
syn
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 03:20    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
... Kann mir jemand dazu einen Link angeben? Also über den Art. 10. ...


Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Vom 16. Dezember 1966 - (BGBl. 1973 II S. 1534) hat folgendes geschrieben::
Artikel 10

(1) Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muss menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.

(2) a) Beschuldigte sind, abgesehen von außergewöhnlichen Um ständen, von Verurteilten getrennt unterzubringen und so zu behandeln, wie es ihrer Stellung als Nichtverurteilte entspricht;
b) jugendliche Beschuldigte sind von Erwachsenen zu trennen, und es hat so schnell wie möglich ein Urteil zu ergehen.

(3) Der Strafvollzug schließt eine Behandlung der Gefangenen ein, die vornehmlich auf ihre Besserung und gesellschaftliche Wiedereingliederung hinzielt. Jugendliche Straffällige sind von Erwachsenen zu trennen und ihrem Alter und ihrer Rechtsstellung entsprechend zu behandeln.

Vertiefend:
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

@syn,

Unsere Politiker fordern aber im Augenblick ganz konkret die Freilassung eines bestimmten verdächtigen und nicht die Verbesserung der Haftbedingungen für alle Häftlinge in der Türkei.

Es ist auch richtig, dass es in der Türkei grobe Menschenrechtsverletzungen gibt, die es nicht mehr geben darf, wenn das Land EU-Mitglied wird. Ich schlage vor, dass wir dazu einen neuen Thread eröffnen, hier aber beim Thema bleiben.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

hören bei euch die "menschenrechtsverletzungen" angeht an den eu-grenzen auf?
nennen wir uns usa u. ziehen in den krieg!

solange unsere politiker sich nur für diesen einen im ausland inhaftierten einsetzen, müssen wir garnicht groß über menschenrechtsverletzungen diskutieren, in jedem land gibt es andere haftbedingungen, hier haben sie x stunden die sie außerhalb der zelle verbringen können dort vielleicht xxstunden, hier können sie x mal die woche angehörige sehen, dort vielleicht nur x mal im halben jahr.
wenn ich hier jemand umbringe muss ich xxjahre ins gefängniss, tue ich es in den usa komme ich auf den stuhl od. bekomme die giftspritze, geschieht das ganze jetzt irgendwo anders werde ich von den angehörigen wegen "blutrache" umgebracht od. muss der fam. des ermordeten geld als ausgleich zahlen.
begehe ich hier ehebruch lässt sich meine frau scheiden (hab noch keine soll aber auch nur ein beispiel sein), sollte ich mit einer xxx in xxx ehebruch begehen gibt es immernoch die steinigung ABER nur für die frau.

wenn türkische gesetzt keinen unterschied zwischen erwachsenen u. jugendlichen macht, bitte, ist deren rechtssystem, wenn dort andere haftbedinungen herrschen, bitte, ist deren rechtssystem.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
hören bei euch die "menschenrechtsverletzungen" angeht an den eu-grenzen auf?


Im Idealfall gibt es sie auf der ganzen Welt nicht, die zweitbeste Lösung ist aber, dass es sie est jenseits der EU-Grenzen gibt. Wir können es uns deshalb herausnehmen, einem Beitrittskandidaten zu sagen: "wenn ihr unsererm Verein beitreten wollt, dann müsst ihr die Vereinssatzung mittragen. Und dann muss in euren Haftanstalten mindestens der Zustand X herrschen."

Dass ist aber meiner Ansicht nach wirklich nicht das Thema hier, denn was wir uns aber auf keinen Fall herausnehmen dürfen ist zu sagen: "Wenn ihr in die EU wollt, dann dürft ihr deutsche Staatsbürger nicht mehr euerem Strafrecht unterwerfen, sondern habt sie auszuliefern und wir machen das dann. Anders ist es, wenn nicht ihr, sondern ein Land wie Norwegen in die EU will. Bei denen sagen wir nichts, wenn sie auf ihrem eigenen Territorium ihr eigenes Strafrecht auch gegenüber unseren Staatsbürgern durchsetzen. "
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das lese laeuft der Fall doch voellig rechtmaessig ab. Wie wuerden denn unsere Politiker reagieren wenn statt einem amerikanische Jungen ein deutscher zu 10 Jahren Haft in den USA verurteilt wird, weil er Oralverkehr mit einer 15-jaehrigen hatte (bei normalem Verkehr und sogar mit Schwaengerung waere er mit 1 Jahr davon gekommen!):
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491266,00.html
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
... Wie lange ist die Türkei ein westlicher NATO-Partner? Wie lange bemüht sich die Türkei um den EU-Beitritt?

Auf jeden Fall länger, wie die ehemaligen Ostblockländer, die erst seit dem Mauerfall, also 1989, zu einem Rechtsstaat gelangen konnten und es in so kurzer Zeit auch schafften.

Der Wille versetzt Berge. ...


Oh ja, der Wille versetzt Berge -

Der Stern hat folgendes geschrieben::
Leben und Sterben des Hermann H.

Gequält, vergewaltigt, aufgeknüpft - diesen unfassbar brutalen Tod starb ein junger Mann in der Haftanstalt ...

fangen wir an - bei uns - da gibt es verdammt viel zu tun.

Nachtrag: Der nachfolgende Auszug aus einem Artikel gibt mir auch zu denken.

Der Tagesspiegel hat folgendes geschrieben::
Türken gegen Freilassung von Marco
Thomas Seibert
30.06.2007 17:19 Uhr


Aus Verärgerung über die deutsche Haltung im Fall Marco W. fragt die türkische Presse jetzt nach den Haftbedingungen türkischer Häftlinge in der Bundesrepublik. Nach Zahlen des türkischen Außenamtes seien in den letzten zwei Jahrzehnten 76 türkische Staatsbürger in deutschen Gefängnissen ums Leben gekommen, meldete die regierungsnahe Zeitung „Today’s Zaman“ am Samstag. In den letzten zehn Jahren hätten 38 Türken in deutschen Haftanstalten Selbstmord verübt oder seien „unter verdächtigen Umständen“ zu Tode gekommen. Türkische Gruppen in Deutschland wollten sich dieses Themas jetzt annehmen, meldete die Zeitung. ...
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

"Das Leben und Sterben des Hermann H." ist ein Armutszeugnis für Deutschland.


Gruß
syn
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Kant

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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter: Der Tagesspiegel hat folgendes geschrieben::
Aus Verärgerung über die deutsche Haltung im Fall Marco W. fragt die türkische Presse jetzt nach den Haftbedingungen türkischer Häftlinge in der Bundesrepublik. Nach Zahlen des türkischen Außenamtes seien in den letzten zwei Jahrzehnten 76 türkische Staatsbürger in deutschen Gefängnissen ums Leben gekommen, meldete die regierungsnahe Zeitung „Today’s Zaman“ am Samstag. In den letzten zehn Jahren hätten 38 Türken in deutschen Haftanstalten Selbstmord verübt oder seien „unter verdächtigen Umständen“ zu Tode gekommen. Türkische Gruppen in Deutschland wollten sich dieses Themas jetzt annehmen, meldete die Zeitung. ...


Auf die Untersuchungsergebnisse bin ich auch gespannt. Mal schauen, wie viele Kurden es unter den Toten gab. Frage

Aber wahrscheinlich wird man es nicht feststellen können, da alle türkischen Kurden auch einen türkischen Pass besitzen.

Gruß
syn
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 06:07    Titel: Antworten mit Zitat

wahrscheinlich regen sich jetzt die gleichen leute über die bemühungen zur freilassung auf,welche auch schon das vermeintliche fehlverhalten der bundesregierung im fall "kurnaz" ,kritisiert haben.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Auf die Untersuchungsergebnisse bin ich auch gespannt. Mal schauen, wie viele Kurden es unter den Toten gab. Frage


Geschockt

welche Rolle spielt das denn?
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