Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zustellungsurkunde? Wie nachweisen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zustellungsurkunde? Wie nachweisen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 19.01.05, 21:22    Titel: Zustellungsurkunde? Wie nachweisen? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen
ich habe gegen einen jugendlichen bzw an seinen gesetzlichen Vertreter eine einstweilie Verfügung beantragt, die auch erlassen worden ist.

Es beinhaltete Kontaktverbot, sowie einschließlich Annährungsverbots.

Ich bekam den Beschluss.

Nach zwei Wochen hielt der Jugendliche nicht mehr dran, und belästigte weiter.

Ich habe ein Bestrafungsantrag gestellt;

das Gericht teilt mir mit, dass ich nachweisen muss, ob der Beschluss zugestellt worden ist.

Wie kann ich das machen?

Schickt das Gericht nicht auch an den "Antragsgegner" den Beschluss? Bzw einschließlich die Zustellungsurkunde?


danke
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.01.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Indem Sie die Zustellungsurkunde vorlegen, welche Sie hoffentlich haben. Eine einstweilige Verfügung wird im Parteibetrieb zugestellt. Nachdem die einstweilige Verfügung durch das Gericht erlassen wurde ist es Aufgabe des Verfügungsklägers für die Zustellung zu sorgen, siehe § 922 ZPO (Ausnahme Sie beantragen ausdrücklich die Zustellung durch Vermittlung des Gerichtes). Haben Sie dies nicht gemacht, haben Sie ein kleineres bis größeres Problem. Waren Sie nicht anwaltlich vertreten?

Zuletzt bearbeitet von Gast am 19.01.05, 22:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.01.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

von wo bekomme ich eine Zustellungsurkunde?

Das Gericht hat meines Wissens zu hundertprozentig ohne das ich dies 100% wollte bzw explizit beantragt habe diese an den Antrgasgegner zugestellt.

Gericht hat mir den Beschluss zugesandt;

Antragsgegner nach deren eigenen Angaben wörtlich zu mir persönlich auch bekommen.


(habe mich nicht anwaltlich vertreten)
Nach oben
flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 20.01.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze nennt sich Postzustellungsurkunde! Bei dieser bestätigt der Postbote den Erhalt des Briefes ... sogar mit genauer Uhrzeit. Das ist damit gemeint...

Ich gehe davon aus, dass sie das ganze per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein geschickt haben ...

die Beweisbarkeit des Zugangs ist dann nahe null ...

schlechte Aussichten ...

Tipp: Einstweilige Verfügung kopieren lassen, diese beglaubigen lassen und das ganze per Postzustellungsurkunde an den Empfänger ... dann sind sie auf der richtigen Seite!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 22.01.05, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Postzustellungsauftrag dürfen nur Behörden, juristische Personen, etc..

Wie ich jetzt erfahre.

War daher bei der Gerichtsvollzieherstelle eines Gerichts
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.