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Straßenverkauf von Esswaren zum Sofortverzehr

 
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freak89
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 14:29    Titel: Straßenverkauf von Esswaren zum Sofortverzehr Antworten mit Zitat

Unternehmung A möchte Esswaren zum Sofortverzehr auf der Straße, d.h. ohne eigene Geschäftsräume, anbieten.

Wie und wo erlangt A die nötige Erlaubnis? Ist diese an einen bestimmten Bereich(z.B. eine Stadt) gebunden? Gibt es Auflagen wie weit man von anderen Lokalen o.ä. entfernt sein muss?
Müssen die Mitarbeiter von A eine Schulung besuchen, da sie Lebensmittel verarbeiten und verkaufen?
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Beitrag habe ich ins Hotel- und Gaststättenrecht verschoben.
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KingWilli
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 29.06.07, 14:58    Titel: Re: Straßenverkauf von Esswaren zum Sofortverzehr Antworten mit Zitat

ich habe ehrlich gesagt keine ahnung, aber einen tipp: ruf mal beim ordnungsamt in deiner stadt an (die sind jetzt allerdings schon im wochenende). da bekommst du dauch die gewerbeanmeldung, die du wohl auf jeden fall benötigst.

gruß

kingwilli
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