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Erstmal möchte ich anmerken, dass ich neu bin und bitte euch jetzt schon einmal zu entschuldigen, wenn ich gegen die AGBs verstoße, da ich mir hiermit "den Weg zum Rechtsanwalt" sparen möchte, die ich jedoch versuchen werde einzuhalten.
Ich habe zuerst einmal nur eine simple Frage, und zwar:
Gibt es ein Gesetz das vorschreibt, dass Person A verpflichtet ist einen Baum, der auf dem Privatgrundstück von A steht, auf dessen "Gesundheit" zu untersuchen? Und wenn ja, ob A dann verpflichtet ist den Baum zu fällen?
Mir würde es zwar reichen, wenn mir jemand sagen würde, dass Person A dazu verpflichtet ist, wenn jedoch jemand einen § weiss, würde mich das noch mehr freuen darüber eine Antwort zu bekommen.
Wenn gewünscht, kann ich beschreiben wie ich auf diese Fragestellung komme. Dieses habe ich jetzt jedoch absichtlich unterlassen, da ich nicht möchte, dass hier jemand denkt ich würde mir den Weg zum Rechtsanwalt sparen.
Spezielle Vorschriften könnten sich aus Landesrecht ergeben, hierzu ist mir aber nichts bekannt.
Eine allgemeine Vorschrift ist § 823 Abs. 1 BGB, in Form der Verkehrssicherungspflicht. Dann müsste der Baum aber fremde Personen oder Sachen gefährden.
Ich habe nach dem von dir gennanten Paragraphen gesucht und der sagt lediglich aus, dass jemand verpflichtet ist einen Schaden zu übernehmen, wenn er "vorsätzlich oder fahrlässig" handelt.
Trotzdem danke für die Bemühung und die Information.
Wäre aber nett zu erfahren, ob jemand weiss, ob es so nen Gesetz gibt, dass besagt, dass Person A seinen Baum prüfen lassen muss?
Aus dem Umstand. dass ein Baum "gehalten" wird kann eine Verkehrssicherungspflicht erwachsen... dh wenn der Baum auf einmal einfach umkippt und so eine Gruppe Kleinkinder erlegt, die unter dem Baum spielen, oder aber bei einem lauen Lüftchen auf das Gartenhaus des Nachbarn fällt, dann wird man sich schon fragen lasen müssen, ob man als Inhaber und Verplichteter der "Gefahrenquelle Baum" alles getan hat, um den Unglcüksfall zu vermeiden. nur wenn ein Gutachter bestätigt, dass eine Prüfung des Baumes die Mangelhaftigkeit ncith ergeben hätte (ohne besondere Veranlassung reicht da eine Sichtprüfung durch einen Fachmannn meistens aus), kommt der Verpdlichtete aus der Haftung nach § 823 BGB raus... bei einem Verschulden könnte der Verpflichtete auch strafrechtlich, bspw wegen fahrlässiger Tötung, zur Verantwortung gezogen werden
Ich habe nach dem von dir gennanten Paragraphen gesucht und der sagt lediglich aus, dass jemand verpflichtet ist einen Schaden zu übernehmen, wenn er "vorsätzlich oder fahrlässig" handelt.
Es gibt Hunderte von Büchern nur über diesen Paragrafen. Er ist der Kern der gesetzlichen Schadensersatzpflicht.
§ 823 BGB enthält auch ungeschriebene Tatbestände, die ein Laie nicht so ohne weiteres kennt. Hierzu gehören u.a. die Verkehrssicherungspflichten.
Hey...
Mich "plagt" immer noch die Frage, ob es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Bäume darauf untersucht werden müssen, ob ein Baum morsch ist.
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen würde, wenn es jemand weiss.
Danke
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