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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 03.07.07, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Eine nicht zu vernachlässigende, da die Kurden oftmals von "richtigen" Türken misshandelt oder sogar getötet werden!
Also ich kenne bei uns mehr Fälle von kurdischer Kriminalität (PKK u. Nahestehende), also Kurden vs. Türken (Natinaitätkonflikte) bzw. Kurden vs. Kurden (wieder mal Schutzgeld/Beiträge ausgeblieben) als andersrum...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
... Beschämend ist, dass es zu solchen Vorfällen in unseren Gefängnissen kommen kann!

Genau aus diesem Grund war es mir wichtig, - (bevor hier über türkische Haftverhältnisse diskutiert wird) -, den Blick auf unsere Haftanstalten zu lenken. Diese sind wahrlich keine Freizeit- oder Erholungsheime. Je kleiner die Haftzellen sind, desto größer ist Gefahr der Gewalt in den Zellen.

Zurück zum Fall Marco W.:

Am Freitag soll die Verhandlung sein. Schauen wir mal, was dann wird und wie das Urteil ausfällt. Bei mir bleibt ein bitterer Nachgeschmack bezüglich der Situation von Marco. Er wurde in den Focus der medialen Öffentlichkeit gezerrt. Bleibt zu hoffen, daß er dies später mal alles gut verkraft und verarbeiten kann.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zurück zum Fall Marco W.:


Sorry, aber da muss ich jetzt doch nochmal nachhaken.

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Eine nicht zu vernachlässigende, da die Kurden oftmals von "richtigen" Türken misshandelt oder sogar getötet werden!


Die Türkei ist also hinsichtlich mißhandelter Kurden in deutschen Gefängnissen nicht "Beschwerdeberechtigt", weil das ja keine "richtigen" Türken sind und deshalb die Republik Türkei nichts angehen?

Die "Richtigen" Türkischen Häftlinge, die sie misshandeln oder sogar töten, tun dies namens und im Auftrag der Republik Türkei, so dass nicht etwa Deutschland seine Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber diesen Gefangenen vernachlässigt hat, sondern die Türkei diese Gefangenen aktiv ermordet hat?
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie mir scheint, besitzt Cicero nicht die geschichtlichen und gegenwärtigen Hintergründe, was es heißt ein Kurde in der Türkei zu sein. Winken

Bevor die Disskussion hier den falschen Verlauf annimmt, möchte ich nochmals auf den Artikel verweisen:

Zitat:
n den letzten zehn Jahren hätten 38 Türken in deutschen Haftanstalten Selbstmord verübt oder seien „unter verdächtigen Umständen“ zu Tode gekommen.


Hier wird auch vom Selbstmord gesprochen. Ein Kurde, dem die Auslieferung in die Türkei droht, zieht den Freitod vor einem grausamen Foltertod vor. Desweiteren herrscht ein unüberwindbarer Hass zwischen Türken und Kurden, wie dies auch zwischen Serben und Kroaten u. a. im ehemaligen Jugoslavien war. Wohin das geführt hat, haben einiger sicher noch in Erinnerung.

Gruß
syn
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie mir scheint, besitzt Cicero nicht die geschichtlichen und gegenwärtigen Hintergründe, was es heißt ein Kurde in der Türkei zu sein.


Ich finde, das wird jetzt ganz schön persönlich. Dem Diskussionspartner zu unterstellen, er habe keine Ahnung, wovon er redet, ist schlechter Stil.

Dass es einen Kurdenkonflikt in der Türkei gibt, bestreite ich nicht. Der Einwand, dass in deutschen Gefängnissen türkische Häftlinge ums Leben kommen, tut hier für unsere Diskussion eigentlich auch nichts zur Sache. Aber wenn dagegen der Einwand kommt, das seien ja meistens gar keine Türken, sondern Kurden, dann finde ich diesen Einwand reichlich unpassend.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja zurück zum Thema.
Cicero hatte geschrieben:

Zitat:
Dass ist aber meiner Ansicht nach wirklich nicht das Thema hier, denn was wir uns aber auf keinen Fall herausnehmen dürfen ist zu sagen: "Wenn ihr in die EU wollt, dann dürft ihr deutsche Staatsbürger nicht mehr euerem Strafrecht unterwerfen, sondern habt sie auszuliefern und wir machen das dann. Anders ist es, wenn nicht ihr, sondern ein Land wie Norwegen in die EU will. Bei denen sagen wir nichts, wenn sie auf ihrem eigenen Territorium ihr eigenes Strafrecht auch gegenüber unseren Staatsbürgern durchsetzen. "


Dem gibt es vom Tenor her in meinen Augen nichts mehr hinzuzufügen.

Gr.
ZetPeO
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die "Richtigen" Türkischen Häftlinge, die sie misshandeln oder sogar töten, tun dies namens und im Auftrag der Republik Türkei, so dass nicht etwa Deutschland seine Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber diesen Gefangenen vernachlässigt hat, sondern die Türkei diese Gefangenen aktiv ermordet hat?


@ Cicero
Wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, basierte Ihre Frage doch aufgrund von Kenntnissen, die Sie auf diesem Gebiet besitzen und war auch nicht ironisch gemeint.

So ergibt sich doch nur eine dritte Möglichkeit, dass sie mit dieser Fragen provozieren wollten. Denn anders kann ich mir nicht erklären, wie sie darauf kommen, dass Übergriffe von Türken auf Kurden in den Haftanstalten „im Auftrag der Republik Türkei“ vorgenommen werden. Dies findet sich weder in dem Beitrag von Ivanhoe noch kann man daraus solche Schlussfolgerungen ziehen.

Apropos! Hier gibt es noch etwas ,das gut zum Fall Marco/Türkei/Deutschland passt.

Gruß
syn
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Apropos! Hier gibt es noch etwas ,das gut zum Fall Marco/Türkei/Deutschland passt.


Ich kann diesen Link leider nicht öffnen, er läd seit Stunden. Darf ich davon ausgehen, dass er sich mit Marcos Haftbedingungen befasst? Falls nein, dann finde ich nicht, dass der Link zum Thema passt.

Zum Fall Marco konnte ich nämlich bisher nicht lesen, dass elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden wären. Im Gegenteil, es werden prozessrechtliche und materiell-rechtliche Vorschriften angewendet, die weitgehend unseren eigenen entsprechen. Und wenn wir uns dann trotzdem hinstellen und sagen: "liebe Türken, das genügt immer noch nicht" dann machen wir uns unglaubwürdig und verlieren den moralischen Anspruch, auf echte Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen, die es in der Türkei leider auch gibt.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir selbst für die Zustände in unseren eigenen Gefängnissen verantwortlich sind. Und dass auch dann, wenn der nicht-kurdisch-stämmige Häftling A den kurdisch-stämmigen Häftling B erschlägt, weil er keine Kurden leiden kann. die Hinterbliebenen des B werden nämlich im Zweifel bei uns nachfragen, warum wir das nicht verhindert haben. Sie werden nicht bei der türkischen Regierung nachfragen, es sei denn, A hat im Auftrag der türkischen Regierung gehandelt. Das wollte ich damit ausdrücken, nichts anderes.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute er ist identisch mit folgendem Link:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/933/120780/

Gr.
ZetPeO
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ein sehr schöner Beitrag. Damit kann ich leben. Smilie

Zitat:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir selbst für die Zustände in unseren eigenen Gefängnissen verantwortlich sind.

Der Meinung bin ich natürlich auch.

Zitat:
Ich kann diesen Link leider nicht öffnen, er läd seit Stunden.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/933/120780/

Der Beitrag will eher meiner Meinung nach aufzeigen, dass die Politiker sehr wohl abwägen und wissen, wann sie sich in Scene setzen sollen, wie im Fall Marco, damit sie bei der Wählerschaft Pluspunkte sammeln.

Gruß
syn
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
... Zum Fall Marco konnte ich nämlich bisher nicht lesen, dass elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden wären. Im Gegenteil, es werden prozessrechtliche und materiell-rechtliche Vorschriften angewendet, die weitgehend unseren eigenen entsprechen. Und wenn wir uns dann trotzdem hinstellen und sagen: "liebe Türken, das genügt immer noch nicht" dann machen wir uns unglaubwürdig und verlieren den moralischen Anspruch, auf echte Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen, die es in der Türkei leider auch gibt.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir selbst für die Zustände in unseren eigenen Gefängnissen verantwortlich sind. ...

Hier möchte ich Cicero ausdrücklich zustimmen. Winken

Wenn wir uns den Ablauf oder öffentlichen Diskussion um den Fall Marco W. seit den ersten Medienberichten anschauen, so fällt mir folgendes auf:
  1. Erst wurde alles über Marco veröffentlicht. Die Darstellung hatte den Tenor: "Er ist das Opfer".
  2. Danach wurde berichtet, daß Marco frei wäre wenn die Anzeige von der Mutter des Mädchen zurück genommen wird.
  3. Nachdem klar wurde, daß Marco dennoch in Haft bleibt, richtete sich die Aufmerksamkeit auf die Haftbedingungen.
  4. Politiker knüpften nun das Verhalten der Türkei in dem Fall Marco an ihre mögliche EU-Mitgliedschaft.
  5. Nachdem diese Erpressung nicht gelang, wurden die Verstöße der Menschenrechte in der Türkei angeprangert.
  6. Ferner begann die Medienjagd auf das Mädchen in England.
  7. Fachleute für türkisches Strafrecht wurden nicht in dem notwendigen Umfang erhört.
  8. Unzulässig war auch der öffentliche Druck auf die türkische Justiz.
  9. Schließlich wurde der Islam und die Türkei gleichgesetzt, obwohl eine Trennungen von Glaube und Staat in der Türkei besteht.
  10. Die Diskussion über den bestehenden Konflikt der Kurden in der Türkei führt nur weiter weg vom Fall Marco W.
  11. Die verhängte Nachrichtensperre der türkisches Justiz wird augenblicklich als Verstoß gegen die Pressefreiheit angesehen.
Ich habe mit meinen Hinweis auf einige Zustände in unseren Gefängnissen (Fall: Leben und Sterben des Hermann H.) darauf hinweisen wollen, daß in unseren JVAs auch nicht alles zum Besten bestellt ist. Fast als Gegenreaktion ist die türkische Berichterstattung über die toten türkischen Gefangenen in Deutschland zu verstehen. Jede Aktion löst nun mal eine Reaktion aus.

Dieser Thread enthält 123 Antworten und wurde bisher 3000 mal aufgerufen. Kaum einer wird den ganzen Thread (mit jetzt 9 Seiten) lesen. Warten wir doch daher den Prozeß am Freitag ab. Das Sommerloch wird ja zur Zeit mit dem Bahnstreik überbrückt. Winken
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fachleute für türkisches Strafrecht wurden nicht in dem notwendigen Umfang erhört.

Vielleicht auch besser so, denn das Ganze Dilemma entstand ja erst, weil jemand jemanden erhört hat... Lachen
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
... Das Sommerloch wird ja zur Zeit mit dem Bahnstreik überbrückt. Winken

Hier hab ich mich wohl geirrt. Winken

In dem Fall Marco werden wir zum Wochenende wieder etwas mehr in den Zeitungen lesen können. Die Westfälische Nachrichten schreibt in: "Staatsanwaltschaft: Freilassung von Marco ungewiss".

Die Westfälische Nachrichten hat folgendes geschrieben::
... Rechtswissenschaftler spekulieren für den Fall eines Schuldspruchs über eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren bis hin zu vier Jahren Haft. Die Richter können aber auch Erziehungsmaßnahmen anordnen oder eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umwandeln. Die Marco vorgeworfene „sexuelle Ausbeutung zum Nachteil einer Minderjährigen“ muss in der Anklage präzisiert werden. Von einer Vergewaltigung soll die 13-Jährige in ihrer Aussage vom April bei der Staatsanwaltschaft Antalya aber nicht gesprochen haben. Marco habe sich gegen ihren Willen im Bett auf sie gelegt, als sie schon eingeschlafen war, soll es im Protokoll heißen. ...

Nach deutschem Strafrecht geht es in der Verhandlung um denHat das Mädchen schon geschlafen, dann geht es zusätzlich um

Vertiefend bei Wikipedia:
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Cicero
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das konnten wir auch nicht klären. Ich denke aber nicht, dass dem so ist.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
... Ich lese in Art. 11 aber nichts davon. Da steht: die Volljährigkeit wird durch Eheschließung erlangt. Hieraus geht auch kein Mindestalter hervor.

Somit kann ein Kind zum Erlangen der Volljährigkeit entweder heiraten, oder die Volljährigkeit mit Vollendung des 15. Lebensjahres auf eigenen Wunsch oder Zustimmung der Eltern erreichen. ...

In § 1303 BGB (Ehemündigkeit) gibt es eine ähnliche Regelung (Vgl. Wikipedia: Ehemündigkeit). Allerdings kann die Ehemündigkeit in Deutschland erst ab 16 Jahre vom Famliengericht erklärt werden. In Bezug auf das tükische Strafrecht (Sexueller Kindesmißbrauch - Schutzgrenze unter 15 Jahre) können im Einzelfall 15jähre heiraten und sind mit der Heirat Volljährig.

Mit dieser Regelung soll die Imanehe von Mädchen ab dem 12. Lebensjahr verhindert werden.
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