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Verfasst am: 02.07.07, 15:29 Titel: Genehmigung bei Veranstaltung in der Türkei eforderlich?
Guten Tag zusammen,
ich bitte um Hilfe bei folgender Frage:
Unternehmen X in Deutschland organisiert eine Art Abenteuerreise mit Rallye-Charakter für mehrere hundert Personen in der Türkei. Die Teilnehmer erhalten gegen Bezahlung eines Geldbetrages keine Flugtickets, Hotelbuchungen, etc., sondern nur die Teilnehmeberechtigung für diese Veranstaltung in Form eines Vertrages. Der Gewinner dieser Rallye erhält einen Geldpreis.
Das Unternehmen X hat seinen Sitz zwar in Deutschland, verdient aber Geld mit einer Veranstaltung, die in der Türkei stattfindet.
Braucht das Unternehmen eine Genehmigung oder ein Abkommen, um solch eine Veranstaltung machen zu dürfen?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.07.07, 15:41 Titel:
Das man eine solche Veranstaltung in Deutschland nicht anbieten und verkaufen dürfte ohne Erlaubnis glaube ich nicht. Um ein Gewinnspiel scheint es nicht zu gehen.
Die Durchführung dürfte türkisches Recht betreffen, nicht deutsches. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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